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Wieviel verdienen für alimente

  • AmaNoGawa
  • 6. Juli 2007 um 09:19
  • Unerledigt
  • AmaNoGawa
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    AmaNoGawa
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    • 6. Juli 2007 um 09:19
    • #1

    hey..
    ich beziehe alimente von meinem vater und hätte ein angebot im august und im september zu arbeiten (40h woche und 1000+ € im monat).
    meine frage wäre jetzt wonach richtet sich die bezugsfähigkeit der alimente?
    auf help.gv.at steht dass einkünfte aus der ferialtätigkeit nicht darunterfallen.
    weiß da jemand was genaueres...?
    im abgb hab ich nur was gefunden von wegen wenn ich kein eigenes geregeltes einkommen bzw vermögen habe..

    lg..

    We have to belive in free will. We have no choice.
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  • wobbo
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    wobbo
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    • 7. Juli 2007 um 15:12
    • #2

    Im Allgemeinen kannst du die Familienbeihilfengrenze auch auf die Alimente auslegen (sprich ein Einkommen von 8725 Euro pro Jahr). Kann allerdings soweit ich weiß im Scheidungsvertrag auch anders geregelt sein.

  • PsychoTheRapist
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    PsychoTheRapist
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    • 7. Juli 2007 um 17:45
    • #3

    Eigentlich müsstest du es angeben. Im Wesentlichen hängt Höhe des Abzugs von der Höhe des Unterhalts hab. Beziehst du mehr ~700 Euro/Monat würde dieses Einkommen, eigentlich zur Gänze vom Unterhalt abgezogen werden. Beziehst du weniger, dann eben nicht zur Gänze, aber ein beträchtlicher Teil würde trotzdem wegfallen. In der Unterhaltsvereinbarung lässt sich jedoch vereinbaren, dass man bis zur "geringfügigen" Beschäftigungsgrenze als Unterhaltsberechtigter keine Abzüge des Unterhalts erdulden muss. Alles was drüber ist, wird als sittenwidrig angesehen --> die 8725 Euro von oben sind Unsinn. Falls du sowas in der Art hast, macht es natürlich nichts. Anonsten kannst du dir denken: "Wo kein Kläger, auch kein Richter".

    Informatiker sind die Randpunkte einer Normalverteilung :winking_face:

  • AmaNoGawa
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    AmaNoGawa
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    • 12. Juli 2007 um 09:56
    • #4

    hmm isses nicht so dass ich in den ferien verdienen kann was ich will?
    ich blick da echt nicht durch..

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  • el.a.er.a
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    • 12. Juli 2007 um 10:43
    • #5

    naja, normalerweise kann man schon in den ferien "so viel verdienen wie man will", aber es gibt halt gewisse jahres-einkommens-grenzen. wenn jetzt im Juli und August sagen wir insgesamt 3000,- verdient werden und du sonst kein Einkommen in dem jahr hast, is es egal, weil du bspw. unter der 8725-Euro-Grneze der Familienbeihilfe bist. Du darfst halt bei deiner Arbeit in den Ferien (und dem Einkommen im restlichen Jahr) nicht ueber einen gewissen Betrag kommen,s onst verlierst du eben Beihilfen.

  • PsychoTheRapist
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    PsychoTheRapist
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    • 14. Juli 2007 um 14:13
    • #6

    Ich habe mich in meiner Aussage auf §140 (3) ABGB gestützt:

    "Der Anspruch auf Unterhalt mindert sich insoweit, als das Kind eigene Einkünfte hat..."

    Hier gibt es an sich keine Einschränkungen woher die Einkünfte stammen. Daher bin ich davon ausgegangen, dass eine Ferialarbeit an sich vom Unterhalt abzuziehen ist. Aber ich habe etwas nachgelesen und habe in einem Buch folgendes gefunden: Es wird ein Unterschied zwischen gelegentlichen und regelmäßigen Einkünften gemacht. Offensichtlich bezieht sich dieser Gesetzestext eher auf regelmäßige Einkünfte (--> auch geringfügige Beschäftigung) Bei unregelmäßigen Einkünften (Ferialarbeit) "...mindert den Unterhaltsanspruch in der Regel nicht, da in einer intakten Familie dem Kind das Ferialeinkommen als Taschengeld belassen würde, ohne dass die Eltern ihre Unterhaltsleistungen einschränken würden." --> Gesetzestext dazu habe ich nicht gefunden.

    lg

    Informatiker sind die Randpunkte einer Normalverteilung :winking_face:

  • Maximilian Rupp 27. Dezember 2024 um 00:21

    Hat das Thema aus dem Forum Off-Topic nach Off-Topic verschoben.

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