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GIS Gebühren

  • beat
  • 13. September 2007 um 13:50
  • Unerledigt
  • sauzachn
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    sauzachn
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    • 10. März 2008 um 13:00
    • #81
    Zitat von Sydkaze

    So - nun meine Frage, bin ich verpflichtet antwort zu geben?! - Wenn ja und ich angebe, dass ich kein Gerät empfangsbereit habe - kommt sicherlich ein Kontrolleur vorbei - und nachdem ich den ja nicht in die Whg lasse - wie gehts dann weiter?! nur auf verdacht, wird mir wohl keiner mit einer hausdurchsuchung daher kommen - oder?! ... habt ihr überhaupt auf das Schreiben geantwortet?! ...


    Wenns kein Einschreiben war, bist du nicht verpflichtet zu antworten (du könntest es ja auch einfach nie bekommen haben). Aber Achtung: Wenn du es doch beantwortest ("will meine Ruhe haben") und das nicht wahrheitsgemäß, ist das sehr wohl strafbar.

    Ja, es kommt dann garantiert früher oder später ein Kontrolleur vorbei. Dem kannst du dann sagen, dass du kein TV/Radio hast. Das notiert er. Dann kommt normalerweise ein RSb Brief von der GIS, den du dann beantworten _musst_ (wieder unter "Wahrheitspflicht"). Sollte der begründete Verdacht bestehen, dass du dabei lügst, dann wäre eine Hausdurchsuchung theoretisch möglich, praktisch wurde das aber meines Wissens in Ö noch nie vollzogen.

    Ich bin seit letzter Woche braver GIS-Zahler, weil der TV grad lief, als der Typ um 19 Uhr vorbeikam, und man ihn auch von der Tür aus sieht. Zum direkt ins Gesicht Lügen bin ich zu ehrlich.

    Dipper dipper dii dipper dii dipper dii duuu

  • Sydkaze
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    Sydkaze
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    • 10. März 2008 um 14:33
    • #82

    dh - jetz wo ich den blöden brief kriegt hab - gibts quasi kein entrinnen mehr?! - richtig?! ...

  • hybrid
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    • 10. März 2008 um 17:34
    • #83

    Najo, den anlügen "Fernsehr, ich hab keinen Fernseher." wenn der im Hintergrund grad läuft... wow, wer das schafft... *gg*

    “Is God willing to prevent evil, but not able? Then he is not omnipotent. Is he able, but not willing? Then he is malevolent.
    Is he both able and willing? Then whence cometh evil? Is he neither able nor willing? Then why call him God?”
    Epicurus

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    • 10. März 2008 um 19:09
    • #84
    Zitat von hybrid

    Najo, den anlügen "Fernsehr, ich hab keinen Fernseher." wenn der im Hintergrund grad läuft... wow, wer das schafft... *gg*


    Eigentlich macht man ja gar nicht die Tür auf, sondern regelt das über die Gegensprechanlage.

  • hybrid
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    hybrid
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    • 10. März 2008 um 20:15
    • #85

    naja, hätt ja auch so sein können. bei mir stehn auch öfter welche vor der tür die i ned über die gegensprechanlage reinglassen hab wo ich mich auch frag wie die reinkommen sind... (nachbar aufgelauert, bei an andern angläutet...)

    “Is God willing to prevent evil, but not able? Then he is not omnipotent. Is he able, but not willing? Then he is malevolent.
    Is he both able and willing? Then whence cometh evil? Is he neither able nor willing? Then why call him God?”
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  • sauzachn
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    • 10. März 2008 um 20:29
    • #86
    Zitat von klausi

    Eigentlich macht man ja gar nicht die Tür auf, sondern regelt das über die Gegensprechanlage.


    Natürlich. Aber der hat direkt bei der Tür geläutet. Entweder er hat gewartet, bis er mit wem rein kann oder er war vorher schon bei jemand anderem im Haus, der ihm aufgemacht hat...

    Dipper dipper dii dipper dii dipper dii duuu

  • Mr.Radar
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    • 10. März 2008 um 23:44
    • #87

    Oder er hat einen Briefträgerschlüssel.

  • Pannonian
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    Pannonian
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    • 12. März 2008 um 11:46
    • #88

    Ohne den ganzen Thread gelesen zu haben. Dinge die mich stören:

    1. Zwangsbeitrag (Zwang mag ich einfach nicht... siehe ÖH)
    2. Immer kommt bei der GIS um den "kulturellen Bildungsauftrag" weiterhin wahrnehmen zu können. Wieviele Programme im ORF tun das denn noch? Kaum welche, da werden lieber Millionen für FIFA rechte rausgeschmissen was mich gar nicht interessiert, und dafür will ich nicht zur Kasse gebeten werden

    Für mich denkt mdk!

  • Kampi
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    • 12. März 2008 um 12:22
    • #89
    Zitat von Pannonian


    2. Immer kommt bei der GIS um den "kulturellen Bildungsauftrag" weiterhin wahrnehmen zu können. Wieviele Programme im ORF tun das denn noch?

    ganz davon abgesehen ob die GIS gebuehr jetzt gerechtfertigt ist oder nicht, finde ich, dass es um orf2 gar nicht so schlecht bestellt ist. da findet man durchaus interessante sendungen die diesen auftrag meiner meinung nach erfuellen. universum, art.film, doc.film, club2, kreuz & quer. alleine in dieser woche hab ich auf orf2 "hafners paradies", "universum - ameisen", "kreuz und quer - diskussion zum thema strafe" und den gesellschaftskritischen woody allen film "celebrity" recht gut gefunden.

    Willfähriges Mitglied des Fefe-Zeitbinder-Botnets und der Open Source Tea Party.

  • Plantschkuh!
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    • 12. März 2008 um 12:23
    • #90
    Zitat von Pannonian

    1. Zwangsbeitrag (Zwang mag ich einfach nicht... siehe ÖH)


    1a. Es ist eine Gebühr für etwas, was du konsumierst; du hast die Wahl, das "etwas" nicht zu konsumieren, indem du dir keinen Fernseher anschaffst.
    1b. Die ÖH ist die gesetzliche Interessensvertretung der Studenten, genau wie die Arbeiterkammer die gesetzliche (ebenso verpflichtende) Interessensvertretung der Arbeitnehmer ist. Hab noch keinen von den Leuten, die aus prinzipiellen Gründen gegen die ÖH-Pflichtmitgliedschaft protestieren, bei einer Anti-AK-Demo gesehen...

    Zitat

    Kaum welche, da werden lieber Millionen für FIFA rechte rausgeschmissen was mich gar nicht interessiert, und dafür will ich nicht zur Kasse gebeten werden


    Da hast du allerdings recht. (Wobei ich übrigens auch kein großes Interesse daran hab, daß meine Rundfunkgebühren im Namen des Bildungsauftrags der Netrebko ins Geldbörsel fließen.)

    *plantsch*

  • a9bejo
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    • 12. März 2008 um 16:51
    • #91
    Zitat von Plantschkuh!

    Es ist eine Gebühr für etwas, was du konsumierst; du hast die Wahl, das "etwas" nicht zu konsumieren, indem du dir keinen Fernseher anschaffst.

    Da muss ich dir wiedersprechen, denn die GIS funktionieren voellig unterschiedlich von herkoemmlichen Gebuehren:

    Das Produkt, fuer dessen Konsum die hier bezahlst, ist nicht der Fernseher oder das Fernsehen, sondern konkret das Programm des ORF. Privatsender finanzieren sich ja z.b. unabhaengig von der GIS. Tatsaechlich verrechnet wird aber eben nicht der Konsum des ORF, sondern der Besitz eines Geraetes, mit dem man das unverschluesselte und oeffentlich zugaenglichen Programm des ORF empfangen kann. Der ORF ist also Pay-TV, aber wenn sie das genauso anbieten wuerden wie z.b. Premiere, dann wuerden wohl nur wenige Buerger 255 Euro pro Jahr dafuer bezahlen.

    Das ist also im Prinzip so, als wuerde jemand eine Webseite oeffentlich ins Netz stellen und dann verlangen, dass jeder, der in der Lage waehre sie sich anzuschauen, dafuer eine Gebuehr zahlen muss.

    Und dieses Beispiel ist nicht einmal von weit hergeholt: Der ORF erwartet tatsaechlich, das du fuer einen Computer ohne TV Karte Gebuehren bezahlst, weil ueber deinen PC der Empfang von Streams aus dem Angebot des ORF moeglich ist. Siehe z.b. diesen Artikel.

    Bis zur Einfuehrung von DVB-T haette ich z.b. auch Gebuehren zahlen muessen, weil ich einen Fernseher im Haus stehen habe. Dabei ist dieser allein fuer meine Spielkonsole in Verwendung.

    Der Bildungsauftrag des ORF ist ebenso eine Farce: Von den 21.28 Euro die du in Wien jeden Monat bezahlst, fallen nur 0.48 Euro auf die Kunstfoerderung, und 4.10 Euro fuer die Landesabgaben. Aber selbst diese kleinen Betraege sind voellig irrsinning: Denn fuer solche Ausgaben sind ja eigentlich Steuern gedacht.

    lg, Benjamin Ferrari, bookworm.at

  • sauzachn
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    • 12. März 2008 um 18:05
    • #92
    Zitat von a9bejo

    Das Produkt, fuer dessen Konum die hier bezahlst, ist nicht der Fernseher oder das Fernsehen, sondern konkret das Programm des ORF.


    Das stimmt nicht. Auch wenn es wenig ist, es ist zumindest auch noch eine Kunstförderung dabei (mir kommt das kotzen, wenn ich mir denk, dass der ORF sicher auch die Dancing Stars als Künstler bezeichnet...).

    Der ORF selbst bekommt den Löwenanteil, der Rest geht an besagte Kunstförderung sowie an das Finanzministerium und das Land.

    Siehe http://www.orf-gis.at.

    Dipper dipper dii dipper dii dipper dii duuu

  • a9bejo
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    • 12. März 2008 um 18:26
    • #93
    Zitat von a9bejo


    Der Bildungsauftrag des ORF ist ebenso eine Farce: Von den 21.28 Euro die du in Wien jeden Monat bezahlst, fallen nur 0.48 Euro auf die Kunstfoerderung, und 4.10 Euro fuer die Landesabgaben. Aber selbst diese kleinen Betraege sind voellig irrsinning: Denn fuer solche Ausgaben sind ja eigentlich Steuern gedacht.

    [...]

    lg, Benjamin Ferrari, bookworm.at

  • Bentha
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    • 12. März 2008 um 18:48
    • #94
    Zitat von Plantschkuh!


    1b. Die ÖH ist die gesetzliche Interessensvertretung der Studenten, genau wie die Arbeiterkammer die gesetzliche (ebenso verpflichtende) Interessensvertretung der Arbeitnehmer ist. Hab noch keinen von den Leuten, die aus prinzipiellen Gründen gegen die ÖH-Pflichtmitgliedschaft protestieren, bei einer Anti-AK-Demo gesehen...

    Da ist für mich aber trotzdem ein Unterschied. Das sind Institutionen, die sich für das Recht der Arbeiter/Studierenden eintritt und seine Interessen vertritt.
    Das fehlt mir irgendwie bei der GIS.

    Einerseits verstehe ich vollkommen, dass man Geld erheben will und das möglichst automatisch, damit man eben einen öffentlichen Rundfunk hat.
    Andererseits bin ich gegen die jetzige Form der Erhebung der Gebühren und vorallem wie man das Geld offensichtlich beim fenster rauswirft, bzw. nicht gerade gescheit verwendet.
    (Außerdem finde ich es für eine Frechheit, das Studierende, die sich mit Familienbeihilfe + geringfügigen Job über Wasser halten, die GIS zahlen müssen, weil das ja nicht als Einkommen zählt. Man muss schon Studienbeihilfe kassieren damit man befreit ist) :hewa:


    MfG, Bentha

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  • Mr.Radar
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    • 12. März 2008 um 23:16
    • #95

    a9bejo: Wieso seit DVB-T? Gilt denn jetzt ein Fernseher ohne DVB-T-Funktion jetzt nicht mehr als "empfangsbereites Gerät"?

  • a9bejo
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    • 12. März 2008 um 23:30
    • #96

    Ja genau.

    lg, Benjamin Ferrari, bookworm.at

  • Informatiker08
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    • 13. März 2008 um 00:11
    • #97

    naja ich hab da ne andere nette geschichte von ner freundin gehört ...
    sie ist zuhause ausgezogen und wollte keine kirchensteuer mehr bezahlen um bei ihrer oma aber nicht schlecht darzustehen auch aus der kirche nicht austreten

    naja ich sag nur soviel ihre eltern haben gesagt sie sei vermisst...

    kann ja mal ein freund in deiner wohnung sein wenn der von der gis vorbeikommt und sagen dass du vermisst bist etc vl schluckens die auch

  • daff
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    • 13. März 2008 um 02:32
    • #98
    Zitat von sauzachn


    Wenns kein Einschreiben war, bist du nicht verpflichtet zu antworten (du könntest es ja auch einfach nie bekommen haben).


    Ich darf in Bezug darauf auf einen kurzen Artikel im Konsument hinweisen, der auch von der GIS-Homepage aus verlinkt wird (oder wurde). Darin heißt es, dass die GIS dir überhaupt keine Mahnungen oder Hinweisschreiben schicken muss; im Gegenteil ist das Zahlen der GIS-Gebühren eine Bringschuld vom Besitzer eines "empfangsbereiten Endgerätes", und nicht eine Holschuld der GIS.

    Wollten sie also ein Exempel statuieren, könnten sie dich gleich vor Gericht schleifen und alle Gebühren plus Strafzahlungen und was es da sonst noch gibt aus dir rauspressen.

    Überhaupt enthält die Konsument-Website, wenn man darauf nach "GIS" sucht, einige interessante Berichte zum Thema, leider nicht alle für Nicht-Abonnenten zugänglich.

    Was ebenfalls witzig ist: die GIS-Gebühren gehen zwar zum Großteil an den ORF, aber man ist, wenn ich das richtig verstanden habe, auch zum Zahlen verpflichtet, wenn man gar keine Möglichkeit hat, den ORF zu empfangen. Also auch wenn man Satelliten-TV hat, aber keinen Receiver, der das ORF-Programm entschlüsseln kann. Also allein dafür, dass "Rundfunk" empfangbar ist, also Euronews, RTL, TRT, und was da sonst noch verbrochen wird, muss man den ORF bezahlen.

    Ich hab das Problem inzwischen für mich gelöst, und meine ausstehenden GIS-Zahlungen geleistet und mit Ende des Monats meinen Telekabelvertrag gekündigt. Damit zahl ich nur noch Radiogebühren, Kunstbeiträge und was da sonst noch dabei ist in diesen €4,60 oder wieviel das ist. Und so sehr man auf den ORF schimpfen kann, so sehr mag ich doch das Radioprogramm von Ö1. Dort wird der Bildungsauftrag offensichtlich noch erst genommen. Wo sonst könnte man ein Interview mit Alan Cox hören? :) Sicher nicht auf 88,6 oder auf Pro Sieben.

    Ach ja, nochwas ist mir eingefallen: ein GIS-Scherge, der uneingeladen ins Haus gekommen ist, ist AFAIK grundsätzlich schon wegen Hausfriedensbruch (oder irgendwas along those lines) klagbar. Ein Bekannter von mir hat die GIS-Typin, die irgendwie ins Haus gekommen ist, durch einen Postschlüssel oder sonstwie, und ein paar Haushalte angemeldet hat (da hats gereicht, dass sie gesehen hat, dass einige Wohnungen Telekabel empfangen), am nächsten Tag angerufen und ihr genau damit gedroht. Leider war er zu gutherzig um die Klage auch wirklich durchzuziehen, aber die hat genau gewusst, dass sie da keine Chance gehabt hätte.

    Darum: Leute, die man nicht kennt nicht ins Haus lassen (von der Wohnung ganz zu schweigen). Schon gar nicht wenn sie sich als GIS-Mitarbeiter oder Zeugen Jehovas ausgeben :)

    Restrain the specimen!

  • mdk
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    • 13. März 2008 um 02:36
    • #99
    Zitat von daff


    Ach ja, nochwas ist mir eingefallen: ein GIS-Scherge, der uneingeladen ins Haus gekommen ist, ist AFAIK grundsätzlich schon wegen Hausfriedensbruch (oder irgendwas along those lines) klagbar.

    Ahem.

    Zitat von Strafgesetzbuch


    Hausfriedensbruch

    § 109. (1) Wer den Eintritt in die Wohnstätte eines anderen mit
    Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt erzwingt, ist mit
    Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr zu bestrafen.
    (2) Der Täter ist nur mit Ermächtigung des in seinen Rechten
    Verletzten zu verfolgen.
    (3) Wer auf die im Abs. 1 geschilderte Weise in ein Haus, eine
    Wohnstätte, einen abgeschlossenen Raum, der zum öffentlichen Dienst
    bestimmt ist oder zur Ausübung eines Berufes oder Gewerbes dient,
    oder in einen unmittelbar zu einem Haus gehörenden umfriedeten Raum
    eindringt, wobei
    1. er gegen eine dort befindliche Person oder Sache Gewalt zu üben
    beabsichtigt,
    2. er oder mit seinem Wissen ein anderer Beteiligter (§ 12) eine
    Waffe oder ein anderes Mittel bei sich führt, um den Widerstand einer
    Person zu überwinden oder zu verhindern, oder
    3. das Eindringen mehrerer Personen erzwungen wird,
    ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.

    Alles anzeigen
  • daff
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    • 13. März 2008 um 02:51
    • #100
    Zitat von mdk

    Ahem.


    Darum auch "irgendwas along those lines". Wie genau der Delikt heißt wusste ich eben nicht. Du scheinst dich besser auszukennen, wie heißt es, wenn man uneingeladen und unerlaubt in ein Haus kommt?

    Restrain the specimen!

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