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Freier Mitarbeiter...was heißt das genau?

  • !!_Mark_!!
  • 12. Oktober 2007 um 15:26
  • Unerledigt
Hallo zusammen,

das Informatik-Forum geht in den Archivmodus, genaue Informationen kann man der entsprechenden Ankündigung entnehmen. Als Dankeschön für die Treue bekommt man von uns einen Gutscheincode (informatikforum30) womit man bei netzliving.de 30% auf das erste Jahr sparen kann. (Genaue Infos sind ebenfalls in der Ankündigung)

Vielen Dank für die Treue und das Verständnis!
  • Saruman
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    • 24. Februar 2008 um 18:07
    • #21
    Zitat von davide


    angenommen ich hab eine woche fieber, dann arbeit ich halt nix in der woche

    der krankenkassa werd ich trotzdem nicht sagen können ich hätte eigentlich pro tag 10 stunden gearbeitet, und das krankengeld einfordern?

    Keine Ahnung wie genau das funktioniert. Könnte mir vorstellen, dass die eine Bestätigung vom Dienstgeber wollen, dass du soundso viel gearbeitet hättest:
    http://www.arbeiterkammer.at/www-192-IP-38721.html

  • Christian77
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    • 25. Februar 2008 um 10:01
    • #22

    Hallo!

    Mich würde auch interessieren wie das ist, wenn man in einem normalen Angestelltenverhältnis tätig ist und zusätzlich Arbeiten auf Basis von Honorarnoten (Endbetrag ohne MWSt.) erledigt. Wie schaut's dann aus mit zusätzlicher Einkommensteuer usw.? Gibt es hier auch einen (monatlichen) Maximalbetrag den ich dazuverdienen darf, ohne das z.B. in der Arbeitnehmerveranlagung anzuführen?

    lG Christian77

  • Saruman
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    • 28. Februar 2008 um 16:53
    • #23
    Zitat von Saruman


    Meine Arbeitskollegen, die Einkommenssteuer zahlen, zahlen die monatlich, darum kümmert sich der Dienstgeber. Ev. kanns sich auszahlen, am Ende des Jahres einen Steuerausgleich zu machen, falls du in manchen Monaten weniger verdient hast (Urlaub, etc.)

    Sorry, das war Bullshit. Ich hatte grad ein Vorstellungsgespräch (auch wieder freier Dienstnehmer) und da wurde mir bei der Gehaltsverhandlung relativ genau erklärt: die Einkommenssteuer muss man selbst am Ende des Jahres abführen. D.h. du solltest dir vorher genau ausrechnen (lassen), wieviel zu an Einkommensteuer zahlen wirst, und beiseitelegen, sonst kommt Ende des Jahres die böse Überraschung.

    ksi: Darf ich fragen, für wieviele Stunden/Woche die 1500 Euro wären?

  • ksi
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    • 28. Februar 2008 um 20:15
    • #24

    danke erstmal für die antworten.
    @ESt: auf meinem dienstvertrag steht auch explizit drauf, dass ich einkommenssteuer selbst abzuführen hab. wobei es aber sein kann, dass man sie doch monatlich zahlt basierend auf einer schätzung und dann am jahresende einen ausgleich macht.

    @1500: die waren (leider) nur ein fiktiver wert für das rechenbeispiel, damit ich die ESt-Grenze von 10k überschreite. wieviel stunden das bei mir wären rechne ich lieber gar nicht erst aus :shinner:

  • Henry78
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    • 2. April 2008 um 22:42
    • #25
    Zitat von ksi

    Stimmt das so, oder hab ich was vergessen oder falsch berechnet?


    Ich kämpfe mich auch gerade durch diese Materie. mMn hast du den Dienstnehmeranteil des Sozialversicherungsbeitrags vergessen. Das wären lt. schon verlinktem Beitragsrechner für 1500 brutto ca. 264 mntl., d.h. das wäre von deinem ergebnis von ca 1080 mntl. noch abzuziehen, d.h. ich komme auf 816 € mntl.

    Stimmt das, oder täusche ich mich?

    --
    lg Henry

  • fren
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    • 3. April 2008 um 09:25
    • #26

    das wurde bei der rechnung oben schon berücksichtigt (SV)

  • Henry78
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    3
    • 3. April 2008 um 09:29
    • #27

    Genau darum gehts. Das oben als SV bezeichnete ist doch der Arbeitgeberanteil, oder? Wenn nicht, dann kann dieser zusätzlich vom Gewinn abgezogen werden?

  • fren
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    32
    • 3. April 2008 um 09:44
    • #28

    nein, das is der arbeitnehmerteil, der wie bei einem normalen dienstverhältnis auch vom arbeitgeber einbehalten und abgeliefert wird

  • Henry78
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    3
    • 3. April 2008 um 11:22
    • #29

    ok, danke. hab das was falsch verstanden, jetzt ists aber klar!

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