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Es lebe der Rechtsstaat

  • Saruman
  • 19. Oktober 2007 um 22:58
  • Unerledigt
  • Paulchen
    1
    Paulchen
    Gast
    • 21. Oktober 2007 um 14:57
    • #21
    Zitat von Rageboom

    was der alkoholeinfluss angeht: NULL toleranz!! also wenn mich einer umbringt der unter alkoholeinfluß steht, sollte ich ein wenig mehr verständnis aufbringen, als für den, der mich umbringt weil er es gestern abend schön geplant hat. naja, sehr einfache denkweise...

    Darum gehts doch gar nicht, du vergleichst hier Äpfel mit Birnen. Es geht doch darum: Wurde das Verbrechen geplant oder nicht? Wenn nein, wenn das Verbrechen im Affekt verübt wurde, dann sieht die Sachlage doch ganz anders aus als wenn jemand ein Jahr lang plant, wie er das Verbrechen durchführen könnte. Ob da jetzt Alkohol im Spiel ist oder nicht, ist eine andere Geschichte.

    Zitat von Rageboom

    ganz im gegenteil: wenn jemand so sauft, dass er damit sein hirn aussetzt und dann auch noch kriminell wird, den muss man um etliches härter bestrafen.

    Wir lesen ein Stück weiter oben:

    Zitat von sauzachn

    Das Strafmaß IST unter Alkoholeinfluß höher als ohne (siehe etwa oben §81). Über die absolute Höhe kann man natürlich diskutieren.

    Zitat von Rageboom

    ah sorry, ich werde mich jetzt auch der political correctness bedienen: einer der unter alkoholeinfluß kriminell wird sollte man mehr vor augen führen wie falsch sein verhalten war. erstens das saufen, so dass man nimma denken kann, und zweitens die kriminelle tat an sich.

    Yeah, ich bin ein Krimineller.

    Zitat von Rageboom

    ja die alkis sind ja auch soooo vertrauenswürdig. ich halte sie zwar für sehr dumm

    Yeah, dumm bin ich auch noch (ich sehe mich zwar nicht als "Alki", aber ich trink ganz gern...).

    Zitat von Rageboom

    laß mich es kurz überdenken ... ... ... ... ja, ich bleib dabei. denn irgendwann wenn ich kinder hab, dann hätt ich es ganz gern, dass sie gesund von der schule kommen. also nicht um den baum gewickelt weil ein säufer sie übersieht. und ich hätts auch nicht so gern, wenn sie nach der schule noch schnell von einem ****** auf der schultoilette mißbraucht werden. ja, die rolle des law-and-order-typen gefällt mir gut.

    Was genau bringt es, wenn der Täter dann 427 Jahre hinter Gitter kommt. Glaubst du wirklich, dass es dann weniger Vergewaltigungen geben wird? Glaubst du, die Leute verzichten dann entweder aufs Saufen oder aufs Autofahren?

    Zitat von Rageboom

    tja, offensichtlich sind die leute nicht am saufen zu hindern. und da begrüße ich das "denken" des staates für diese verantwortungslosen. wer fahren will trinkt mineral und schluß. wer trinken will, fährt taxi. ganz einfach. das begreift jeder trottel, ist ja net so schwer.

    Je mehr den Leuten das Denken jedoch abgenommen wird, desto weniger denken sie.

    Zitat von Rageboom

    wenn einer die strasse beschmutzt

    Boah ey, ist das dein einziges Problem? Ich dachte, hier geht's um Gewaltverbrechen, bei denen Personen schwere psychische und physische Schäden davontragen oder sogar sterben können. Und dann reden wir auf einmal davon, dass jemand seinen Hund auf den Gehsteig scheißen lässt?

    Zitat von Rageboom

    nein, ich würde einen der alkoholisiert einen unfall mit personenschaden verursacht hat, nicht einfach wegsperren. vielleicht am besten noch in einer anstalt wie leoben... nein, arbeiten soll er![...]
    ich bin nicht immer fürs wegsperren. wegsperren nur dann, wenn man fehler nicht wieder gut machen kann. (mißbrauch/mord/usw.)

    Diese beiden Sätze sind für mich ein Widerspruch. Kann ich Personenschaden wieder gut machen? Wenn nein, dann muss der Verantwortliche weggesperrt werden. Dieser Verantwortliche hat den Unfall aber im alkoholisierten Zustand verursacht, daher soll er arbeiten. Also was jetzt?!

  • Wolfibolfi
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    Wolfibolfi
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    • 21. Oktober 2007 um 15:36
    • #22
    Zitat von Rageboom

    wenn ja, muss ich es wohl ausführen :)

    Jo, dua amoi.

    In einen FBO rendern ist wie eine Schachtel Pralinen - man weiß nie, was man kriegt.

  • klausi
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    klausi
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    • 21. Oktober 2007 um 16:03
    • #23
    Zitat von Paulchen


    Yeah [...]
    Yeah [...]
    Boah ey [...]


    Digga ey, deine Mudda! :grinning_squinting_face:

  • Ivy
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    • 21. Oktober 2007 um 16:05
    • #24
    Zitat von klausi

    Digga ey, deine Mudda! :grinning_squinting_face:

    Das ist sexistisch. Es muss auch heißen: dein Vadda!

    Wer FU sagt, muss auch T sagen

  • Wolfibolfi
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    • 21. Oktober 2007 um 16:18
    • #25

    Außerdem fühl ich mich als übergewichtiger in ein Klischee gedrängt.

    In einen FBO rendern ist wie eine Schachtel Pralinen - man weiß nie, was man kriegt.

  • wescht
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    wescht
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    • 21. Oktober 2007 um 16:42
    • #26

    back to Topic:

    ich finde, so "Ausnahmeverbrechen" (soll heißen: es gibt nicht viele Polizeichefs in Österreich; somit hat man als solcher auch eine gewisse Vorbildwirkung) sollten sehr hart bestraft werden.

    Es ist einfach nicht einzusehen, dass der Chef der Exekutive, die normalerweise selbst dafür sorgt/sorgen sollte, dass keine Verbrechen geschehen, selbst zum Verbrecher wird!

    Genauso wie es ein fatales Bild macht, wenn der Finanzminister Gesetzeslücken, die er selber schließen könnte, einfach selbst ausnutzt!

    Ich wäre auch dafür, dass in "solchen" Fällen viel härter bestraft wird als sonst.

    i don't like signatures

  • sauzachn
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    sauzachn
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    • 21. Oktober 2007 um 17:00
    • #27
    Zitat von wescht

    Ich wäre auch dafür, dass in "solchen" Fällen viel härter bestraft wird als sonst.


    Iustitia ist blind. Sie macht im Idealfall keinen Unterschied zwischen reichen/bekannten und armen/unbekannten Menschen. Warum sollte vom juristischen Standpunkt her eine Person der Öffentlichkeit härter bestraft werden als der Otto-Normalverbraucher?

    Ich wäre auch nicht dafür, Paris Hilton wegen Trunkenheit am Steuer für 6 Monate in den Hefn zu stecken, nur weil sie berühmt ist. (Obwohl es bei solchen Beispielen schon sehr verlockend wäre.)

    Dipper dipper dii dipper dii dipper dii duuu

  • Mr.Radar
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    • 21. Oktober 2007 um 17:16
    • #28

    hm, um zur alko-diskussion beizutragen: wer eine straftat in berauschtem zustand begeht, ist grundsätzlich milder zu bestrafen, als einer, der sie nüchtern begeht, es sei denn, er hat sich mit dem vorsatz, diese tat zu begehen, berauscht. und den vorsatz hat ma bald amal...soll heißen, einer der wenigen fälle wo ma damit durchkommt ist, einer haut dir beim fortgehen ein pulverl ins koma-rum, du zuckst aus, hast wahnvorstellungen, und bringst wen um die ecke. dann gehst im normalfall mit einer bedingten, oder straffrei aus.

  • sauzachn
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    sauzachn
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    • 21. Oktober 2007 um 17:32
    • #29
    Zitat von Rageboom

    bei so einer aussage, da dreht sich mir der magen um...


    Jetzt kannst du mal ansatzweise nachvollziehen, wie es den anderen hier andauernd geht.

    Dipper dipper dii dipper dii dipper dii duuu

  • Paulchen
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    Paulchen
    Gast
    • 21. Oktober 2007 um 17:33
    • #30
    Zitat von Rageboom

    bei so einer aussage, da dreht sich mir der magen um...

    Hast du eigentlich das ganze Posting von Mr.Radar gelesen?

  • Paulchen
    1
    Paulchen
    Gast
    • 21. Oktober 2007 um 17:45
    • #31
    Zitat von Rageboom

    ... saufvorsatz ...

    Ich dachte, hier geht's um den Vorsatz zu töten, nicht um den zu saufen?

  • Wings-of-Glory
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    • 21. Oktober 2007 um 17:47
    • #32
    Zitat von Rageboom

    @paule: ja hab ich. und letzendlich heißt es "wenn einem keinen saufvorsatz nachgewiesen werden kann (auch wenn es meinetwegen so selten vorkommt), dann ist er milder zu bestrafen".
    das ist inakzeptabel.


    -->

    Zitat von Mr.Radar

    ...soll heißen, einer der wenigen fälle wo ma damit durchkommt ist, einer haut dir beim fortgehen ein pulverl ins koma-rum, du zuckst aus, hast wahnvorstellungen, und bringst wen um die ecke. dann gehst im normalfall mit einer bedingten, oder straffrei aus.

    Otto: Apes don't read philosophy. - Wanda: Yes they do, Otto, they just don't understand
    Beleidigungen sind Argumente jener, die über keine Argumente verfügen.
    «Signanz braucht keine Worte.» | «Signanz gibts nur im Traum.» 

    Das neue MTB-Projekt (PO, Wiki, Mitschriften, Ausarbeitungen, Folien, ...) ist online
    http://mtb-projekt.at

  • Ivy
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    • 21. Oktober 2007 um 18:03
    • #33
    Zitat

    es geht um den vorsatz sich zu berauschen....

    Man soll also bestraft werden, wenn man sich vorsätzlich betrinkt/berauscht.

    Wer FU sagt, muss auch T sagen

  • Paulchen
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    Paulchen
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    • 21. Oktober 2007 um 18:08
    • #34
    Zitat von Rageboom

    es geht um den vorsatz sich zu berauschen....

    Zitierter Satz bedeutet: Du willst ein Verbrechen begehen und betrinkst dich, hast den Vorsatz, das Verbrechen zu begehen, aber schon, bevor du dich betrinkst.

  • Craft4
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    Craft4
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    • 21. Oktober 2007 um 20:31
    • #35
    Zitat von Rageboom

    du stehst so krass neben dem sinn der posts, das is nimma schön...

    *hust* <smurfiemode on> Schreit der Dieb, haltet den Dieb <smurfiemode off>
    *hust*

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  • Mr.Radar
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    • 22. Oktober 2007 um 02:26
    • #36

    ragy: also ich bzw. das geltende recht haben es eigentlich so gemeint, wie paulchen sagt.

  • clairegrube
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    • 22. Oktober 2007 um 08:00
    • #37
    Zitat von Rageboom

    ich zitiere

    es geht um den vorsatz sich zu berauschen....

    Zitat von Rageboom

    dann müsstest den satz ein wenig anders hinmalen. so wie er dasteht, kommt doch recht eindeutig raus, dass sich der betreffende "mit dem vorsatz (beistrich) diese tat zu begehen (beistrich) berauscht." also dieser satz geht eindeutig richtig --> "mit vorsatz sich, xxxxxxxxxx, berauschen" und nciht "vorsatz für eine tat haben und sich davor halt noch schnell berauschen".


    Nein, eben nicht. Das ist zwar jetzt Kleinkrieg wegen eines Satzes, aber ok.

    Zitat

    er hat sich mit dem vorsatz, diese tat zu begehen, berauscht.

    Erfinden wir den Satz doch neu. z.B. Er hat sich mit dem Vorsatz, diese Tat zu begehen, schwarz angezogen.
    Gehts jetzt etwa um den Vorsatz, sich schwarz anzuziehen?
    Nein, der Vorsatz liegt darin, "diese Tat zu begehen", und um dies zu tun, hat er sich schwarz angezogen/berauscht. Also hat er das sehr wohl vorsätzlich gemacht, aber du musst den richtigen Vorsatz erkennen. Nämlich die Tat, nicht das Berauschen an sich.
    Du liegst leider komplett falsch mit deiner Deutung.

    scheitern als chance

  • Mr.Radar
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    • 22. Oktober 2007 um 17:39
    • #38

    Grad les ich, die Staatsanwaltschaft hat Berufung gegen das Horngacher-Urteil eingelegt. Es besteht also noch Hoffnung...

  • Maximilian Rupp 27. Dezember 2024 um 00:21

    Hat das Thema aus dem Forum Off-Topic nach Off-Topic verschoben.

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