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Rechnung ausstellen

  • Lex
  • 1. März 2008 um 08:45
  • Unerledigt
  • Lex
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    Lex
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    • 1. März 2008 um 08:45
    • #1

    Hi

    Ich habe für ein Unternehmen eine kleine Homepage programmiert und einen Server dafür eingerichtet und soll jetzt eine Rechnung ausstellen. Bezahlt werde ich nach Arbeitsstunden.
    Meine Frage ist jetzt, darf ich als Privatperson überhaupt nachträglich eine Rechnung ausstellen, oder muss dafür vorher ein Arbeitsvertrag vorliegen, indem die zu erbringende Leistung geregelt ist? Wie die Homepage aussehen soll, wurde mündlich vereinbart. Muss ich rechtlich sonst irgenwas beachten? Mit der Bezahlung liege ich unter der Geringfügigkeitsgrenze.
    Was muss in so einer Rechnung alles drinstehen?

    LG, lex

  • Saruman
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    • 3. März 2008 um 10:17
    • #2
    Zitat von Lex

    Hi

    Ich habe für ein Unternehmen eine kleine Homepage programmiert und einen Server dafür eingerichtet und soll jetzt eine Rechnung ausstellen. Bezahlt werde ich nach Arbeitsstunden.
    Meine Frage ist jetzt, darf ich als Privatperson überhaupt nachträglich eine Rechnung ausstellen, oder muss dafür vorher ein Arbeitsvertrag vorliegen, indem die zu erbringende Leistung geregelt ist? Wie die Homepage aussehen soll, wurde mündlich vereinbart. Muss ich rechtlich sonst irgenwas beachten? Mit der Bezahlung liege ich unter der Geringfügigkeitsgrenze.
    Was muss in so einer Rechnung alles drinstehen?

    LG, lex

    Da du unter der Geringfügigkeitsgrenze bist, schreib einfach eine Honorarnote (Unterschied zur Rechnung: du verlangst keine Umsatzsteuer, die müsstest du nämlich wieder abführen), sonst musst du dich um nichts kümmern. Mündliche Arbeitsvereinbarungen sind zulässig, es wird halt schwierig wenns Probleme mit dem Arbeitgeber gibt, daher für die Zukunft nicht unbedingt zu empfehlen :winking_face:
    Vorlage für Honorarnote:
    http://www.buerofreund.at/arbeitswelt/honorarnote.html

    http://alhambra.v3d.at/

  • Lex
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    • 3. März 2008 um 10:33
    • #3

    Danke Saruman! Eine (theoretische) Frage noch: Angenommen ich setzte zum Beispiel für einen Betrieb einen Webserver auf, der dann gehackt wird. In wie weit kann man im Falle solch eines Arbeitsverhältnisses (also mündliche Vereinbarung, Rechnung mit Dienstleistungsangabe "Webserver aufgesetzt") dafür verantwortlich machen?
    Ich betone: Dieses Szenario ist nur FIKTIV! Nicht dass hier jemand glaubt ich bau Sch**** :)

    Ich meine bei einem Werkvertrag ist klar, dass ich dafür zur Verantwortung gezogen werden könnte (klar die Software am Server muss natürlich auch gewartet werden, insofern ist das Beispiel vielleicht nicht so gut gewählt...), aber wie sieht aus, wenn sowas auf "Rechnungsbasis" gemacht wird?

    lg, lex

  • axestr
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    • 3. März 2008 um 11:28
    • #4
    Zitat von Saruman

    Da du unter der Geringfügigkeitsgrenze bist, schreib einfach eine Honorarnote (Unterschied zur Rechnung: du verlangst keine Umsatzsteuer, die müsstest du nämlich wieder abführen)

    Eine Honorarnote ist eine Rechnung. Ob man UST verlangen muss oder nicht hängt nur davon ab, ob man UST-Pflichtig ist, oder nicht. Auch auf einer Honorarnote muss man die UST ausweisen, wenn man keine UST verlangt muss man auch dass ausweisen.

    Wenn Du unter der Geringfügigkeitsgrenze bist schreibst Du rein "Rechnungsbetrag inkl. EUR 0, - UST, umsatzsteuerbefreit gem. § 19, Abs.
    1 UstG/Kleinunternehmerregelung".

    Lg, Axel.

    Alexander (Axel) Straschil

  • Saruman
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    • 3. März 2008 um 11:29
    • #5
    Zitat von Lex

    Danke Saruman! Eine (theoretische) Frage noch: Angenommen ich setzte zum Beispiel für einen Betrieb einen Webserver auf, der dann gehackt wird. In wie weit kann man im Falle solch eines Arbeitsverhältnisses (also mündliche Vereinbarung, Rechnung mit Dienstleistungsangabe "Webserver aufgesetzt") dafür verantwortlich machen?
    Ich betone: Dieses Szenario ist nur FIKTIV! Nicht dass hier jemand glaubt ich bau Sch**** :)

    Ich meine bei einem Werkvertrag ist klar, dass ich dafür zur Verantwortung gezogen werden könnte (klar die Software am Server muss natürlich auch gewartet werden, insofern ist das Beispiel vielleicht nicht so gut gewählt...), aber wie sieht aus, wenn sowas auf "Rechnungsbasis" gemacht wird?

    "Rechnungsbasis" = Werkvertrag, nur dass in deinem Fall der Werkvertrag eben nur mündlich besteht. Du bist also Selbstständig (auch wenn unter der Geringfügigkeitsgrenze) und damit für ein funktionierendes Produkt verantwortlich und schuldest nicht nur "bestes Bemühen" so wie bei einem Angestelltenverhältnis. Inwiefern du jetzt haftbar gemacht werden kannst, wenn der Server gehackt wird, bin ich leider überfragt, das kommt wohl sehr auf die Umstände an. Die Sicherheit wird ja nicht nur durchs einmalige Aufsetzen bestimmt, der Server steht ja auch irgendwo, sollte dort mehr oder weniger abgesichert sein (Firewall, etc.) und natürlich regelmäßig aktualisiert werden. Ich nehm mal an dass er bei irgendeinem Hoster steht, damit sind die zu einem gewissen Grad für die Sicherheit des Servers verantwortlich.

    Als ich früher bei einer Web-Agentur gearbeitet habe wurde einmal einer unserer Server gehackt, der stand allerdings in der IT-Abteilung des Kunden. Die Verantwortung lag damals beim dortigen IT-Administrator, aber generell kann ich die Frage nicht beantworten.

    http://alhambra.v3d.at/

  • axestr
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    • 3. März 2008 um 11:32
    • #6
    Zitat von Lex

    In wie weit kann man im Falle solch eines Arbeitsverhältnisses (also mündliche Vereinbarung, Rechnung mit Dienstleistungsangabe "Webserver aufgesetzt") dafür verantwortlich machen?

    Schwierige Frage. AFAIK gilt im B2B die Gewährleistung, solange diese nicht explizit ausgeschlossen wurde.

    Wenn Du bei der Installation grobe Mängel gemacht hast, dann kann u.U. Nachbesserung gefordert werden.

    In der Praxis würde ich aber mir da in speziellen Fall keine großen Gedanken machen :winking_face:

    Lg, Axel.

    Alexander (Axel) Straschil

  • Christian77
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    • 3. März 2008 um 14:12
    • #7

    Hallo!

    Kann ich die Geringfügigkeitsgrenze bei solchen Honorarnoten auch dann heranziehen, wenn ich hauptberuflich ein ganz normales Angestelltenverhältnis habe?

    Danke
    Christian

  • Saruman
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    • 3. März 2008 um 17:28
    • #8
    Zitat von Christian77

    Hallo!

    Kann ich die Geringfügigkeitsgrenze bei solchen Honorarnoten auch dann heranziehen, wenn ich hauptberuflich ein ganz normales Angestelltenverhältnis habe?

    Nein, wenn du insgesamt über der Geringfügigkeitsgrenze verdienst, musst du für alle Einkommen Sozialversicherung und ggf. Steuer zahlen. Auch wenn z.B. jedes Arbeitsverhältnis für sich genommen unter der Geringfügigkeitsgrenze bleibt.

    http://alhambra.v3d.at/

  • blackwater1
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    • 3. März 2008 um 21:21
    • #9
    Zitat von Christian77

    Hallo!

    Kann ich die Geringfügigkeitsgrenze bei solchen Honorarnoten auch dann heranziehen, wenn ich hauptberuflich ein ganz normales Angestelltenverhältnis habe?

    Danke
    Christian



    Hallihallo!

    Soweit ich aber weiß hast du als unselbstständig Beschäftigter eine jährliches Pauschale von etwas mehr als 700 Euro, die du nebenbei dazuverdienen darfst.

    Ust-Pflicht kommt erst ab einer Schwelle von 30.000 Euro. SV-pflichtig wärst eben wenn du übers Jahr gerechnet über 341 (glaube ich mal) im Monat verdient hast. Diese SV-Sätze sind gestaffelt und sind heuer leicht angestiegen.

    Mfg, BW.

  • RolandU
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    RolandU
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    • 3. März 2008 um 23:50
    • #10
    Zitat von blackwater1

    SV-pflichtig wärst eben wenn du übers Jahr gerechnet über 341 (glaube ich mal) im Monat verdient hast.

    Ich glaube es war: SV ist abzuführen, wenn man im Monat 341 oder am Tag X Euro an Einkommen überschreitet. Wobei die anderen Tage/Monate unerheblich sind - also nicht "übers Jahr gerechnet".

    RolandU, Glühbirnen-Experte

  • axestr
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    • 4. März 2008 um 07:33
    • #11
    Zitat von RolandU

    Ich glaube es war: SV ist abzuführen, wenn man im Monat 341 oder am Tag X Euro an Einkommen überschreitet. Wobei die anderen Tage/Monate unerheblich sind - also nicht "übers Jahr gerechnet".

    SVA und Steuer wird immer über das Kalenderjahr gerechnet. Desswegen macht man auch für SVA und Steuer Vorrauszahlungen, die echte SVA und Steuer kann ja erst nach Ende des Kalenderjahres berechnet werden.

    Lg, Axel.

    Alexander (Axel) Straschil

  • axestr
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    • 4. März 2008 um 07:35
    • #12

    PS:

    Wieder einmal der Hinweis auf der Gründerwokshop der WKO:
    http://www.gruenderservice.net/ , dort Veranstaltungen / Gründer-Workshops in Wien.

    Da bekommt man auf genau diese Fragen von Leute die sich auskennen die richtigen Antworten :winking_face:

    Lg, Axel.

    Alexander (Axel) Straschil

  • RolandU
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    RolandU
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    • 4. März 2008 um 11:00
    • #13
    Zitat von axestr

    SVA und Steuer wird immer über das Kalenderjahr gerechnet. Desswegen macht man auch für SVA und Steuer Vorrauszahlungen, die echte SVA und Steuer kann ja erst nach Ende des Kalenderjahres berechnet werden.

    Interessant. Bei der Steuer ist es mir klar, da reiche ich ja auch am Ende des Jahres den Jahresausgleich/Steuererklärung ein und dann wird gerechnet.

    Allerdings habe ich noch nie etwas von SV-Ausgleich gehört, geschweige denn ein Formular dafür gesehen. Wie macht man das?

    RolandU, Glühbirnen-Experte

  • axestr
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    • 4. März 2008 um 11:10
    • #14
    Zitat von RolandU

    Allerdings habe ich noch nie etwas von SV-Ausgleich gehört, geschweige denn ein Formular dafür gesehen. Wie macht man das?

    Als Selbständiger zahlst Du Quartalsmässig einen geschätzten Betrag. Wenn man seinen Jahresabschluss gemacht hat wird der eingereicht. Nach dem Jahresabschluss werden dann die Sozialversicherungsbeträge berechnet, daraus ergibt sich dann eine Guthaben, oder eine Nachzahlung.

    Versichert bist Du bei der SVA, das einreichen macht dein Steuerberater.

    Im groben:
    Jahresgewinn = Jahreseinnahmen - Jahresausgaben
    Vom Jahresgewinn errechnet sich der Sozialversicherungbeitrag
    Die Einkommenssteuer errechnet sich dann von Jahresgewinn - Sozialversicherungbeitrag.

    Lustig wird es dann, wenn man Angestellt und Selbstständig ist, dann hat man nämlich zwei verschiedene, meist die SVA und eine GKK.

    Dann zahlts du für die nicht selbständigen einkünfte an die GKK, für die selbständigen an die SVA. Nach dem was übrig bleibt wird eine Einkommensteuer ermittelt (beide Einkünfte zusammen). Ein Teil der Einkommensteuer wurde dann ja schon im laufe des Jahres über die Lohnsteuer (Arbeitgeber+Arbeitnehmer) bezahlt, das wird gut gerechnet, denn rest zahlt man.

    Lg, Axel.

    Alexander (Axel) Straschil

  • hal
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    • 4. März 2008 um 11:30
    • #15
    Zitat von axestr

    Versichert bist Du bei der SVA, das einreichen macht dein Steuerberater.

    Find ich so super, das hör ich ständig ("wozu drüber nachdenken, das macht doch eh alles der Steuerberater"). Ich hab keinen Steuerberater, und ich vermute, die meisten Kleinstbetriebe am Anfang auch nicht! Es kann doch nicht sein, dass man einen Tschackl dafür anstellen muss, dass der mir einmal im Jahr 2-3 Formulare ausfüllt, das muss als mündiger Bürger auch selber zu schaffen sein.
    Ich kenn jemanden, den hat sein Steuerberater durch Fahrlässigkeiten schon mehrere tausend Euro gekostet (hat vergessen, ein wichtiges Formular auszufüllen). Wechseln geht nicht, weil anscheinend kein Steuerberater ihn mit den entstandenen Schulden nimmt. Der Berater selber hat natürlich keinen Schaden davongetragen, das muss alles mein Bekannter zahlen.
    Was ist, wenn man sein Leben nicht von solchen Leuten abhängig machen will?

    Steuerberater sind die Blutsauger es überkomplexen Steuersystems, in einem ordentlichen System wäre niemand auf die Idee gekommen, dass man so eine Berufssparte überhaupt braucht. Als Akademiker find ich sollte man allerdings selber so mündig sein, und diese Formulare ausfüllen können.

    [font=verdana,sans-serif]"An über-programmer is likely to be someone who stares quietly into space and then says 'Hmm. I think I've seen something like this before.'" -- John D. Cock[/font]

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  • RolandU
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    • 4. März 2008 um 11:34
    • #16
    Zitat von axestr

    Als Selbständiger...

    Achso. Ich hab gedacht ihr redet von Angestellten über der Geringfügigkeitsgrenze! Die können nicht über die Monate ausgleichen. Oder?

    RolandU, Glühbirnen-Experte

  • axestr
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    • 4. März 2008 um 11:42
    • #17
    Zitat von hal

    Als Akademiker find ich sollte man allerdings selber so mündig sein, und diese Formulare ausfüllen können.

    Sowohl als Akademiker, als auch als nicht-Akademiker ist man mündig und in der Lage dies selbst zu tun.

    Aber sowohl dem Akademiker, als auch dem nicht-Akademiker ist bewusst, dass dies dann Arbeitszeit ist, die man mit einkalkulieren muss.

    Ich habe einen Steuerberater, weil es unterm Strich günstiger kommt, und er wirklich professionelle Arbeit leistet.

    Man muss aber keinen haben, man kann es auch selber mache, wenn man sich das wirklich antun will. Ein Steuerberater ist halt eine Dienstleister, genauso, wie ein EDV-Dienstleister.

    Mein Auto stelle ich übrigens auch zum Mechaniker :winking_face:

    Lg, Axel.

    Alexander (Axel) Straschil

  • Saruman
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    • 4. März 2008 um 12:27
    • #18
    Zitat von RolandU

    Achso. Ich hab gedacht ihr redet von Angestellten über der Geringfügigkeitsgrenze! Die können nicht über die Monate ausgleichen. Oder?


    Nein, soweit ich weiß ist das zumindest bei der SV nicht möglich, bei der Lohnsteuer aber schon. Jedenfalls hab ich früher bei den Ferialpraktika immer SV abdrücken müssen, macht ja auch Sinn, immerhin ist man die paar Monate ja auch Kranken/Pensions/Unfallversichert.

    http://alhambra.v3d.at/

  • blackwater1
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    • 4. März 2008 um 19:07
    • #19
    Zitat von RolandU

    Achso. Ich hab gedacht ihr redet von Angestellten über der Geringfügigkeitsgrenze! Die können nicht über die Monate ausgleichen. Oder?




    Hi!

    Wir sprechen hier von mehreren Beschäftigungsverhältnissen. Angenommen du bist in einem geringfügigen Verhältnis mit 250 Euro involviert und in einem anderen mit 280 Euro. Das eine dauert 3 Monate und das andere 6 Monate...... da prüft dann am Ende des Jahres die SV, ob was nachzahlen musst. Wenn du aber drüber sein solltest und es weißt, dann ist besser du meldest das gleich damit du auch voll versichert bist....

  • blackwater1
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    • 4. März 2008 um 19:10
    • #20
    Zitat von Saruman

    Nein, soweit ich weiß ist das zumindest bei der SV nicht möglich, bei der Lohnsteuer aber schon. Jedenfalls hab ich früher bei den Ferialpraktika immer SV abdrücken müssen, macht ja auch Sinn, immerhin ist man die paar Monate ja auch Kranken/Pensions/Unfallversichert.



    Ja, weil du dann auch Pensions/Krankenversichert bist..... Unfallversichert bist ja auch schon beim Geringfügigen-Verhältnis.

    Der Dienstgeber meldet dich an, dass du eben unter 341 Euro verdienst. Ein zweites Verhältnis besteht auf Werksvertragsbasis etc...... wenn du übers Jahr nicht drüber bist, dann musst du dich nicht versicheren. Du kannst dich natürlich freiwillig versichern lassen. Ob das ein großer Vorteil wegen der Pensionszeiten ist, weiß ich nicht. Ich höre da beide Varianten....

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