Einkommensteuererklärung

NetzUnity und Informatik-forum wurden zusammengelegt. Eine entsprechende Ankündigung wird demnächst noch folgen. Für 2025 ist hier einiges geplant! Bei Fragen bitte per DM an Maximilian Rupp wenden.
  • Hallo Leute,

    nachdem's hier sicher mehr Leute gibt, die das betrifft: Ich hab' im letzten Jahr mehr als EUR 10000,- aus sebstständigen Tatigkeiten (freier Dienstnehmer & Werkverträge) verdient. Wenn ich das richtig verstanden habe, muss ich nun eine Einkommensteuererklärung abgeben. Soweit richtig?

    Seh' mir gerade folgende Seite an:

    http://help.gv.at/Content.Node/3…html#Erklaerung

    Jetzt ist mir nicht ganz klar, in welche Kategorie ich falle, bzw. welche Formulare ich nun einreichen muss. Könnt Ihr mir da vielleicht weiterhelfen?

    Darüber hinaus würden mich Eure Erfahrungen interessieren. Wieviel wird einem da nachträglich abgeknöpft? Checken sie's, wenn man die Erklärung nicht abgibt? Irgendwelche Tipps?

    Schon vorab vielen Dank!

    Markus

  • IMHO: Am besten einen (guten) Steuerberater aufsuchen !

    Nicht nur wegen der Einkommensteuer, sondern SVA läßt grüssen ...

    Nehme mal an, du hast keinen Gewerbeschein -> Neuer Selbständiger.
    Neue Selbständige mit einem Einkommen
    (Jahresgewinn nach EA Rechnung) über ca. 6k müssen eine Einkommenssteuererklärung abgeben und sind versicherungspflichtig (Kranken- und Pensionsversicherung) in der SVA.
    Der Spaß SVA kostet mindestens 5k/Jahr (höchstens 50k/Jahr)
    Soweit ich des verstanden hab ist das unabhängig von einer etwaigen ASVG (Kranken- und Pensionsversicherung) Versicherung.
    Angaben ohne Gewähr (s.o)

    Will sagen: Abgesehen von der Einkommensteuer drohen noch 5k SVA Nachzahlung.
    Daher zahlt sich ein Besuch beim Steuerberater durchaus aus.

    EDIT: Freier-Dienstnehmer: überlesen -> SVA- ist da irrelevant.
    Werkvertrag: Different story.

    EDIT2: Checkt's das FA ?
    Nun, ich werde recht regelmäßig vom FA aufgefordert, Namen/Anschrift/Beträge etc
    der "Werkverträgler" die für meine Firma arbeiten rauszurücken.
    Sprich: Sobald die Firmen für die Du arbeitest geprüft werden (und das passiert früher oder später)
    bist du fällig ...
    Ergo nicht so empfehlenswert keine Erklärung abgeben oder falsche Angaben machen

    mfg, lb


    Trading for a living [equities,futures,forex]


  • Neue Selbständige mit einem Einkommen
    (Jahresgewinn nach EA Rechnung) über ca. 6k müssen eine Einkommenssteuererklärung abgeben und sind versicherungspflichtig (Kranken- und Pensionsversicherung) in der SVA.
    Der Spaß SVA kostet mindestens 5k/Jahr (höchstens 50k/Jahr)


    Ernsthaft? Von 6k Jahresumsatz will die SVA 5k haben? Das erscheint mir sogar fuer die modernen Raubritter dort ein wenig viel...

    Das ist eine Lüge. Wer mir Sachen unterstellt ist ein Lügner!

  • Ja.

    Ja, man ist dann sozialversichungspflichtig, das kostet nun mal mindestens 5k/Jahr.
    Die SV-Beiträge gelten allerdings als Ausgabe, vermindern das Einkommen und damit die Einkommenssteuer.
    Als (Kleinst)Unternehmer hat mans nicht leicht :(
    Den Grenzwert von 6-7k nur marginal zu überschreiten ist halt denkbar ungünstig.
    Nochmals: Steuerberater zahlt sich aus !
    Schon alleine wegen der Zeitersparnis ...

    N'uff said.


    Trading for a living [equities,futures,forex]

  • Hm, eine ziemliche Kakophonie hier! Sprecht Ihr eigentlich noch von der im meinem ersten Thread angesprochenen Situation, d.h. Einkünfte aus freien Dienst- und Werverträgen in der Höhe von mehr als EUR 10000,-- im Jahr 2007?

    Der Broschüre "Studieren und Arbeiten" der ÖH entnehme ich folgendes:

    "Sind im Einkommen keine lohnsteuerpflichtigen Einkünfte enthalten (also nur selbstständige Einkünfte oder andere Einkünfte), ist eine Steuererklärung abzugeben, wenn das Einkommen mehr als 8.887 Euro im Jahr 2004 bzw. mehr als 10.000 Euro im Jahr 2005 betragen hat. Die Steuererklärung ist in diesem Fall bis 30.4. des Folgejahres (bei elektronischer Übermittlung bis 30.6. des Folgejahres) abzugeben."

    (Quelle: http://www.oeh.ac.at/fileadmin/user…/arbeiten07.pdf)

    OK, ich muss also eine Steuererklärung abgeben. Wie hoch die zu erwartende Nachzahlung ist, bzw. ob darüber hinaus auch noch irgendwelche Sozial-/Pensions-Versicherungsbeiträge zu zahlen sind, ist mir jedoch noch nicht klar.

    Markus

  • also:

    du hast mehr als 10.000 euro EINKÜNFTE (brutto) im jahr -> du musst eine steuererklärung machen

    du hast mehr als 10.000 euro EINKOMMEN (einkünfte - ausgaben) im jahr -> du musst steuer nachzahlen. höhe der steuer: http://www.help.gv.at/Content.Node/80/Seite.800210.html (im unteren drittel ist eine tabelle)

    du hast mehr als 8.800 EINKOMMEN im jahr -> du musst die sozialversicherung nachzahlen. wobei mir da die 5.000 euro von Lord Binary etwas hoch angesetzt vorkommen. ich zahle momentan den mindestsatz und der beträgt 430 euro im quartal (steigt natürlich prozentuell mit dem einkommen).

    unangenehm wird es bei EINKÜNFTEN über 30.000 euro im jahr, denn dann bist du auch umsatzteuerpflichtig.

    soweit ist es ja ganz leicht, der hund liegt im detail :)

    Johanna Schmidt
    VIS1 Übungsleitung
    CG Vorlesung

  • ich würde die umsatzsteuerpflicht nicht unbedingt als unangenehm bezeichnen.

    du kannst dir vom arbeitgeber die umsatzsteuer auszahlen lassen, behältst sie bis zu eineinhalb jahre ein und hast die möglichkeit für diverse berufliche Anschaffungen die Umsatzsteuer einzubehalten.

    man kann die umsatzsteuerpflicht übrigens auch extra beantragen wenn man unter 30000 verdient.
    zahlt sich für den geringen mehraufwand meiner meinung nach aus.

  • im prinzip geb ich dir recht!

    nur in diesem fall geht es um ein geschäftsjahr das schon vorbei ist. und wenn man im Nachhinein drauf kommt, dass man eigentlich umsatzsteuerpflichtig war, muss man die umsatzsteuer für das ganze jahr nachzahlen - deswegen meinte ich unangenehm.

    Johanna Schmidt
    VIS1 Übungsleitung
    CG Vorlesung

  • also:
    du hast mehr als 8.800 EINKOMMEN im jahr -> du musst die sozialversicherung nachzahlen. wobei mir da die 5.000 euro von Lord Binary etwas hoch angesetzt vorkommen. ich zahle momentan den mindestsatz und der beträgt 430 euro im quartal (steigt natürlich prozentuell mit dem einkommen).

    Tja, wie Du schon sagtest, der Teufel steckt im Detail.
    Die 430,- pro Quartal spielt's nur im Rahmen der "Schonfrist" für Jungunternehmer (die ersten 3 Jahre).
    Danach wirds recht "oarsch" ähh brutal ...
    Sprung der Mindestbeitragsgrundlage von ca 6k auf ca 20k.
    25% (ca 10% KV+15% PV) von 20k sind die besagten 5k/Jahr minimum.


    Trading for a living [equities,futures,forex]

  • oh, alles klar! vielen dank für die info, das wusste ich nicht. 5.000 im jahr ist schon heftig. wobei ich bei MarkusG davon ausgehe, dass er noch keine drei jahre SVA gezahlt hat, somit würde er noch in die schonfrist fallen.

    Green Mamba:
    ich habe einen steuerberater. hauptsächlich deswegen, weil ich mich mit der umsatzsteuer überhaupt nicht ausgekannt habe und mir das sonst niemand erklären konnte. für so sachen wie arbeitszimmer absetzen würde ich mir schon hilfe holen. es hört sich zwar leicht an (miete und betriebskosten nach quadratmeter des zimmers anteilig berechnen), aber ich wüsste nicht was es da für fallen/tricks gibt.

    ich kann aber auch dieses buch empfehlen: http://www.amazon.de/Steuer-SparBuc…07054203&sr=8-2
    ist von einem österreichischen Finanzbeamten für österreichisches Recht geschrieben worden.

    Johanna Schmidt
    VIS1 Übungsleitung
    CG Vorlesung

  • Liebe Leute,

    ich find's so mühsam. Jetzt hab' ich von etwa einem Monat meine Einkommenssteuererklärung abgegeben - nachdem ich wirklich viel Zeit investiert hatte, sie möglichst korrekt auszufüllen. Letzte Woche ziehe ich sie mit einem Brief wieder aus meinem Postkasten, dem ich entnehme, dass sie aufgrund bestimmter Formfehler so nicht akzeptiert werden kann. *grmpf*

    Auch einige Telefonate haben mir nun kaum weitergeholfen ...

    Könnt Ihr mir vielleicht einen Steuerberater empfehlen? Lohnt sich Steuerberatung bei Einfünften zwischen 10.000 und 20.000 Euro überhaupt?

    Irgendwie hab' ich nämlich das Gefühl, dass ich ohne professionelle Hilfe verdammt schlecht aussteige.

    Danke,
    Markus

  • Hallo!

    Also, ich habe die Diskussion da oben mal ein wenig verfolgt. Da wird mir ja gleich mulmig im Bauch :)

    Bei mir ist's so. Ich bin gerade im dritten Jahr der Selbstständigkeit und führe freiwillig UST ab. SVA zahle ich nur Unfallversicherung, das ist die Kleinstunternehmerregelung, die bis zu einem Umsatz von (???) 20.000 Euro im Jahr gilt.

    Ich hab jetzt eine EST-Erklärung und einen Jahresabschluss abgegeben.

    Problem: Heuer verdiene ich weit mehr als 10.000 Euro, Brutto, was zählt da für Finanzamt und SVA-Anstalt? Alle Einkünfte minus alle Ausgaben? Sprich, wenn ich mir um 5.000 einen High-End PC am Ende des Jahres kaufe, verringern sich meine Einkünfte um besagte 5.000 Euro?

    Danke für Infos!

    the only good fascist is a very dead fascist.
    Propagandhi


  • kannst du irgendwie den betrag nicht unter 10000 euro bringen? du kannst ja andere leute für dich arbeiten lassen (z.b. geringfügigkeitsgrenze). aber ich glaube diesbezüglich hat sich auch eniges geändert. früher hat man die leute einfach auf geringfügigkeitsgrenze für sich arbeiten lassen, wenn diese bestimmte grenze nicht überschritten haben. jetzt muss man afaik jeden (egal ob er/sie über oder unter d. geringfügigkeitsgrenze für einem arbeitet) bei der Krankenkasse anmelden. aber vielleicht gibts ja auch dabei einige ausnahmen, die du zu deinem vorteil "ausnutzen" könntest. Ich würde sagen, erkundige dich mal bei einem steuerberater.


    edit: professionelle hilfe kann ich nur empfehlen. sinnvoller ist es, wenn man gleich am anfang d. beschäftigung einen steuerberater kontaktiert. ausserdem kann man afaik steuerberater kosten auch absetzen! i

  • Problem: Heuer verdiene ich weit mehr als 10.000 Euro, Brutto, was zählt da für Finanzamt und SVA-Anstalt? Alle Einkünfte minus alle Ausgaben? Sprich, wenn ich mir um 5.000 einen High-End PC am Ende des Jahres kaufe, verringern sich meine Einkünfte um besagte 5.000 Euro?

    für alles einkommen über 10.000 euro musst du steuern zahlen. und wenn das einkommen über 8.000 euro ist, musst du sozialversicherung zahlen. einkommen bedeutet einkünfte minus ausgaben.

    vorsicht falls du noch kinderbeihilfe bekommst, die geht verloren (bzw. müsstest du sie am ende des jahres zurück zahlen).

    einen high-end pc noch schnell kaufen ist keine lösung. alle geräte über 400,- netto lassen sich nicht sofort, sondern nur auf drei jahre absetzen. das heißt bei 5.000,- netto würde das nur als 1.666,- ausgabe zählen (nur die umsatzsteuer darf man im kaufjahr ganz in seine berechnungen mit einbeziehen).

    wie es mit geringfügig angestellten ist weiß ich leider nicht. was du aber machen kannst ist, leute dazu bringen dir honorarnoten auszustellen, die gelten ganz als ausgabe.

    Johanna Schmidt
    VIS1 Übungsleitung
    CG Vorlesung

    Einmal editiert, zuletzt von Gianna (4. Juni 2008 um 20:59)

  • Tja, wie Du schon sagtest, der Teufel steckt im Detail.
    Die 430,- pro Quartal spielt's nur im Rahmen der "Schonfrist" für Jungunternehmer (die ersten 3 Jahre).
    Danach wirds recht "oarsch" ähh brutal ...
    Sprung der Mindestbeitragsgrundlage von ca 6k auf ca 20k.
    25% (ca 10% KV+15% PV) von 20k sind die besagten 5k/Jahr minimum.

    Hallo,
    ich hab mich jetzt extra registriert, weil mich dein Posting so geschreckt hat.
    Ich hab ein wenig gegoogelt und glaube, dass dein Horrorposting mit Verlaub ein Blödsinn ist.

    1. Die Mindestbeitragsgrundlage ist bei Neuen Selbständigen in jedem Jahr gleich, nämlich zurzeit 537,78 Euro pro Monat.

    2. Auch bei Gewerbescheininhabern kommt man nie und nimmer auf 20.000 Euro MBG pro Jahr, sondern auf ebenselbe 537,78 pro Monat in den ersten 3 Jahren und danach 887,38 p.M. ab dem 4. Jahr, das mal 12 sind 10.648,56 pro Jahr.

    Diese Zahlen entnehme ich der Website der SVA:

    http://esv-sva.sozvers.at/portal/index.h…d=9139#pd716879


    Ich wüsste gerne, wo du die Zahl von den 20.000 Euro MBG herhast, die 5000 Euro Beiträge pro Jahr mit sich bringen würden.

    2 Mal editiert, zuletzt von ascot (14. Februar 2009 um 00:58)

  • Hallo,

    bei meinen obigen Post hab ich mich "terminologisch" vertan.
    Deine Interpretation ist allerdings auch Blödsinn (vermutlich wegen meines Fehlers).

    Also des ist so:

    Die Mindestbeitragshöhe zieht dann, wenn die Beitragsgrundlage = bei den meisten von euch das Ergebnis eurer E/A Rechnung = Gewinn = Einkommen unter einen Schwellenwert (eben die 537,78) kommt. Oder wenn es noch keinen Bescheid gibt (1. Jahr)
    Oder als Zuckerl für Jungunternehmer bekommt man 3 Jahre lang die Mindestbeitragshöhe, egal ob man unter oder über dem Schwellwert ist.
    Was genau als Jungunternehmer gilt, weiß ich jetzt nicht
    Aus meiner Erfahrung gilt: Einpersonen Firma gründen.
    Treffen mehrere zu gilt's (auch zeitlich nicht überschneidend) nur einmal (pro Leben), dh nicht kumulativ.

    Genauso wie's eine Untergrenze gibt (134/Monat) gibts eine Obergrenze (4100/Monat)

    Es gelten die Beitragssätze
    (können sich natürlich ändern)

    PV:15,75%
    KV:7,75%
    SV:1,53

    Rechnen wir mal ein paar Beispiele durch

    1.Jahr, noch kein Bescheid.
    Es gilt die Mindestbeitragsgrundlage von 537,78
    (bgls beziehen sich immer aufs Monat, dh bgl=Jahreseinkommen/12 mit Maximum und Minimum)

    das gibt
    84,7 pv,
    41.14 kv,
    8.23 sv
    Summe: 134,07/Monat

    Da quartalsweise gezahlt werden muß, ergibt das die berühmten ca 500,- pro Quartal bzw ca 2500 pro Jahr Mindest-SVA.

    2. Jahr, Einkommen 20k, macht eine Beitragsgrundlage von 20/12=1667,-

    263 pv,
    125 kv
    25,5 sv

    Macht 414 pro Monat, 1654 quartalssweise, 6616 pro Jahr.

    3. Jahr, Einkommen 200k, bgl von 16667

    2630+1250+255 pro Monat=4135, das ist knapp über der Grenze von ca 4100, dh ab ca 200k bleibts 4100/monat, ca. 17k quartalsweise, 67k jährlich.

    All das gilt NATÜRLICH genauso für Neue Selbständige. (die über die 4 oder 6k? oder sinds gar schon 8k ? ek kommen)
    Also für alle die gsvg pflichtversicht sind.

    BTW: Für Arztbesuche 20% Selbstbehalt ...

    Hoffe,jetzt ist's klarer als mit dem schlampigen und unklaren Ursprungspost.



    lg,lb


    Trading for a living [equities,futures,forex]

    18 Mal editiert, zuletzt von Lord Binary (14. Februar 2009 um 10:07)

  • Danke für die Antwort! Deine Beispiele verstehe ich ja. Aber mein Punkt ist, dass du behauptet hast, nach 3 Jahren würden die SVA-Beiträge auf jeden Fall so berechnet, als ob man 20.000 Euro Einnahmen (oder Einkünfte?) gemacht hätte. Auch wenn man also nur 8000 Euro verdient hätte, müsste man demnach 5000 Euro als SVA-Beiträge abführen. Und das sehe ich nicht so. Die MBG ist meinem Verstehen nach immer höchstens knapp 900 pro Monat.
    Wenn die Einkommensteuererklärung vorliegt, wird das dann natürlich nach dem wahren Einkommen nachberechnet, wenn es höher als die MBG ist (außer Krankenversicherung für Jungunternehmer in den ersten zwei Jahren -Jungunternehmer ist, wer zum ersten Mal einen Gewerbeschein löst. Neue Selbständige gelten nicht als Jungunternehmer, weil die sowieso immer die günstigere MBG haben - siehe Link in meinem Vorpost).

    Andere Frage: Ich war bisher der Meinung, die SVA-Beiträge würden vom Bruttoeinkommen berechnet (also dem, was ich als Werkvertragsnehmer auf meinen Honorarnote schreibe). Stimmt das? Oder darf man vom Bruttoeinkommen noch die Ausgaben abziehen (laut Einnahmen-Ausgaben-Rechnung bzw. 12 % pauschalisierte Ausgaben bei der Einkommensteuererklärung)?
    Zu dieser Frage habe ich auf der SVA-Homepage keine klare Antwort gefunden.

    Und das mit den leidigen 20 % Arzt-Selbstbehalt - das gilt nicht für Krankenhausaufenthalte, oder? Das wäre dann ja arg existenzgefährdend.

    3 Mal editiert, zuletzt von ascot (14. Februar 2009 um 14:01)

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