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Einkommensteuererklärung

    • Frage
  • MarkusG
  • 30. März 2008 um 21:41
  • Unerledigt
  • Lord Binary
    18
    Lord Binary
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    • 14. Februar 2009 um 15:16
    • #21
    Zitat von ascot

    Danke für die Antwort! Deine Beispiele verstehe ich ja. Aber mein Punkt ist, dass du behauptet hast, nach 3 Jahren würden die SVA-Beiträge auf jeden Fall so berechnet, als ob man 20.000 Euro Einnahmen (oder Einkünfte?) gemacht hätte. Auch wenn man also nur 8000 Euro verdient hätte, müsste man demnach 5000 Euro als SVA-Beiträge abführen. Und das sehe ich nicht so.

    Wie schon gesagt, da hab ich einiges durcheinandergebracht.
    Klartext: kann meine wirren Posts vom 30/31.3 1.4 .. 08 jetzt auch nicht nachvollziehen :)
    War wohl ein ganz schlechter tag/schlechte Drogen oä, ka :winking_face:
    Kenn mich grundsätzlich ganz gut mit der Materie aus, da schon einige Jahre
    Zwangsmitgliedschaft hinter mir. Deswegen bin ich einigermaßen verwundert über mich :winking_face:
    Noch klarer: Vergiß den Blödsinn den ich da verzapft hab.
    Nur mein Post von heute ist mMn (völlig) korrekt ...

    Zitat


    [...]
    -Jungunternehmer ist, wer zum ersten Mal einen Gewerbeschein löst. Neue Selbständige gelten nicht als Jungunternehmer, weil die sowieso immer die günstigere MBG haben - siehe Link in meinem Vorpost).

    Woher ist diese Definition ?
    Falls die Definition stimmt, gelten sie schon alleine deswegen nicht als Jungunternehmer weil sie per Definition gewerbescheinlos sind.

    Zitat


    Andere Frage: Ich war bisher der Meinung, die SVA-Beiträge würden vom Bruttoeinkommen berechnet (also dem, was ich als Werkvertragsnehmer auf meinen Honorarnote schreibe). Stimmt das? Oder darf man vom Bruttoeinkommen noch die Ausgaben abziehen (laut Einnahmen-Ausgaben-Rechnung bzw. 12 % pauschalisierte Ausgaben bei der Einkommensteuererklärung)?
    Zu dieser Frage habe ich auf der SVA-Homepage keine klare Antwort gefunden.

    Es zählt der Einkommensteuerbescheid.
    Da sind Ausgaben schon drinnen.

    Zitat


    Und das mit den leidigen 20 % Arzt-Selbstbehalt - das gilt nicht für Krankenhausaufenthalte, oder? Das wäre dann ja arg existenzgefährdend.


    natürlich nicht.


    Trading for a living [equities,futures,forex]

    Einmal editiert, zuletzt von Lord Binary (14. Februar 2009 um 15:19)

  • ascot
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    ascot
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    • 20. Februar 2009 um 22:18
    • #22

    Die Definition von "Jungunternehmer" habe ich aus einer ÖH-Broschüre.

    Kurz für mich zusammengefasst:

    Vorteil von Jungunternehmern: Die Krankenversicherungsbeiträge der ersten zwei Jahre werden nicht nachbemessen, sondern bleiben so, wie sie nach der MBG berehnet wurden.

    Vorteil von Neuen Selbständigen: Es gilt in allen Jahren jene geringere MBG, die Gewerbescheininhaber nur in den ersten drei Jahren genießen.

    Andere Frage: Es gibt ja die 10.000-Euro-Grenze für Selbständige, unter der man keine Einkommensteuer zahlen muss.
    Ungerechterweise ist es doch so: wenn man (als Selbständiger) auch nur 1 Euro über diese 10.000 Euro kommt, wird der gesamte Betrag versteuert, nicht nur der Teil, der über den 10.000 Euro liegt. Es ist also kein Freibetrag! (Richtig?)
    Mit dem Resultat, dass man sich überlegen muss: Entweder ich verdiene knapp unter 10.000 oder deutlich drüber.
    Jetzt habe ich vor Wochen mit einem halben Ohr in den Nachrichten gehört, dass sich da etwas ändern könnte, sodass die 10.000 Euro ein Freibetrag werden. Habe ich das richtig gehört?

    Zusatzfrage: Was kann ich alles von meinen Einkünften abziehen, was nicht für die Einkommensteuer herangezogen wird? Ich denke, das sind SV-Beiträge und die absetzbaren Ausgaben bei der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung bzw. 12 % Betriebsausgabenpauschale.

  • Loreley
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    Loreley
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    • 21. Februar 2009 um 03:21
    • #23

    Zu den Kosten: Ich war mal ein Jahr angestellt, ohne daß der Dienstgeber Steuern abführen mußte (ein Sonderfall, wo man dann auch eine Steuererklärung selbst abgeben muß und die Steuern halt dann abführen).
    Bin zu einem Steuerberater gegangen; Arbeitsaufwand meinerseits 5-10 min Telefonat im Jahr + 1-2 mal Fax schicken, Kostenpunkt 100-150/Jahr. Steuern gezahlt hab ich dann deutlich weniger als erwartet, wenns ein Profi macht, spart man mM nach dessen Kosten leicht wieder rein.

  • pernhard
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    pernhard
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    • 21. Februar 2009 um 10:16
    • #24
    Zitat von Loreley

    Zu den Kosten: Ich war mal ein Jahr angestellt, ohne daß der Dienstgeber Steuern abführen mußte (ein Sonderfall, wo man dann auch eine Steuererklärung selbst abgeben muß und die Steuern halt dann abführen).


    Freier Dienstnehmer?

    I used to be an owl...

    881 :rock:

  • mtoman
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    mtoman
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    • 21. Februar 2009 um 14:02
    • #25
    Zitat von Lord Binary

    Tja, wie Du schon sagtest, der Teufel steckt im Detail.
    Die 430,- pro Quartal spielt's nur im Rahmen der "Schonfrist" für Jungunternehmer (die ersten 3 Jahre).
    Danach wirds recht "oarsch" ähh brutal ...
    Sprung der Mindestbeitragsgrundlage von ca 6k auf ca 20k.
    25% (ca 10% KV+15% PV) von 20k sind die besagten 5k/Jahr minimum.

    Stimmt, deshalb hab ich meinen Gewerbeschein stillgelegt. Zahl aber noch immer nach obwohl ich eh sauwenig verdient hab.
    Bild mir ein es waren dann so 900€ im Quartal + jetzt die ganzen Nachzahlungen.
    Wenn man gradmal 600€ im Monat neben dem Studium macht rentiert sich das einfach nicht mehr.
    Jetzt, ein Jahr später versuch ichs auch als neuer Selbstständiger, mitversichert und unter den 6k im Jahr bleiben.
    Next year bin ich aber 27, dann läufts mitm mitverischert sein und Familienbeihilfe auch nicht mehr.

  • gelbasack
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    gelbasack
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    • 21. Februar 2009 um 19:50
    • #26

    Ich müsste auch Einkommenssteuererklärung machen. Komm' aber mit absetzbaren Zeugs auch ohne geniale Tricks unter 10k, würde das also gern selbst machen ohne Steuerberater. In Finanzonline kann ich allerdings nur Arbeitnehmerveranlagung abgeben - hab' ich auch schon gemacht, aber dieses Jahr brauch' ich Einkommenssteuererklärung. Scheint wegen fehlenden Berechtigungen nicht aktiv zu sein. Jemand eine Ahnung, wie ich die bekomme? Hab' mir gedacht, bei der Berufsbezeichnung was reinschreiben, was nach Einkommenssteuer klingt (also EDV Bla und freier Dienstnehmer oder so) - da gibt's aber gar nichts in Richtung EDV, bin ich überhaupt am richtigen Weg...?

  • ascot
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    • 21. Februar 2009 um 19:54
    • #27

    War bei mir dasselbe. Ich hab dann irgendwas umgestellt (hab leider vergessen was, aber lang hab ich nicht gesucht - ah, ich glaub, ich hab's: Eingaben - Anträge - Erklärungswechsel) und konnte dann sofort beginnen, die Einkommensteuererklärung online einzugeben.

  • gelbasack
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    • 22. Februar 2009 um 10:48
    • #28

    Genau, das wollte ich auch umstellen. Aber da gibt's keine passenden Berufsbezeichnungen für EDV-Zeugs.

  • ascot
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    ascot
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    • 22. Februar 2009 um 14:23
    • #29

    Mein Vorschlag: Nimm das, was noch am ehesten hinkommt, oder einfach "Sonstiges".

  • davide
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    • 23. Februar 2009 um 16:28
    • #30

    oh man diese ganzen infos die gebraucht werden beim erklärungswechsel.. keine ahnung woher ich die nehmen
    und welchen von meinen zwei jobs soll ich da eintragen?

    die hilfe hilft nicht besonders :frowning_face:

    Sich berühren ist wie Afrika, fremd und kalt.

    http://www.penisland.net

    http://runtastic.com/

  • Green Mamba
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    Green Mamba
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    • 23. Februar 2009 um 17:03
    • #31

    ruf am besten am finanzamt an, manchmal trifft man auf nen netten beamten der einem weiterhilft :)

  • Hermann Maier
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    Hermann Maier
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    • 3. April 2009 um 10:49
    • #32
    Zitat von Lord Binary

    Hallo,

    bei meinen obigen Post hab ich mich "terminologisch" vertan.
    Deine Interpretation ist allerdings auch Blödsinn (vermutlich wegen meines Fehlers).

    Also des ist so:

    Die Mindestbeitragshöhe zieht dann, wenn die Beitragsgrundlage = bei den meisten von euch das Ergebnis eurer E/A Rechnung = Gewinn = Einkommen unter einen Schwellenwert (eben die 537,78) kommt. Oder wenn es noch keinen Bescheid gibt (1. Jahr)
    Oder als Zuckerl für Jungunternehmer bekommt man 3 Jahre lang die Mindestbeitragshöhe, egal ob man unter oder über dem Schwellwert ist.
    Was genau als Jungunternehmer gilt, weiß ich jetzt nicht
    Aus meiner Erfahrung gilt: Einpersonen Firma gründen.
    Treffen mehrere zu gilt's (auch zeitlich nicht überschneidend) nur einmal (pro Leben), dh nicht kumulativ.

    Genauso wie's eine Untergrenze gibt (134/Monat) gibts eine Obergrenze (4100/Monat)

    Es gelten die Beitragssätze
    (können sich natürlich ändern)

    PV:15,75%
    KV:7,75%
    SV:1,53

    Rechnen wir mal ein paar Beispiele durch

    1.Jahr, noch kein Bescheid.
    Es gilt die Mindestbeitragsgrundlage von 537,78
    (bgls beziehen sich immer aufs Monat, dh bgl=Jahreseinkommen/12 mit Maximum und Minimum)

    das gibt
    84,7 pv,
    41.14 kv,
    8.23 sv
    Summe: 134,07/Monat

    Da quartalsweise gezahlt werden muß, ergibt das die berühmten ca 500,- pro Quartal bzw ca 2500 pro Jahr Mindest-SVA.

    2. Jahr, Einkommen 20k, macht eine Beitragsgrundlage von 20/12=1667,-

    263 pv,
    125 kv
    25,5 sv

    Macht 414 pro Monat, 1654 quartalssweise, 6616 pro Jahr.

    3. Jahr, Einkommen 200k, bgl von 16667

    2630+1250+255 pro Monat=4135, das ist knapp über der Grenze von ca 4100, dh ab ca 200k bleibts 4100/monat, ca. 17k quartalsweise, 67k jährlich.

    All das gilt NATÜRLICH genauso für Neue Selbständige. (die über die 4 oder 6k? oder sinds gar schon 8k ? ek kommen)
    Also für alle die gsvg pflichtversicht sind.

    BTW: Für Arztbesuche 20% Selbstbehalt ...

    Hoffe,jetzt ist's klarer als mit dem schlampigen und unklaren Ursprungspost.



    lg,lb

    Alles anzeigen

    Laut meinem heutigen SVA berater ist die pensionsversicherung von der "jungunternehmerfoerderung" ausgenommen, d.h.:

    1 und 2 Jahr (noch kein bescheid) => berechnung nach einem fiktiven Wert (Mindestbeitragsgrundlage):

    a) krankenversicherung : ca. 41 euro/monat (fix, gefoerdert)
    b) pensionsversicherung: ca 82 euro/monat (nicht gefoerdert)
    c) anderes

    wenn sich am ende des jahres herausstellt, dass man ueber der geringfuegigkeitsgrenze (was bei den meisten der fall sein sollte) ist, kommt - laut SVA berater - die NACHZAHLUNG der pensionsversicherung (recht kraeftig). Diese muss auf jeden fall bezahlt werden, hier ist die "juengunternehmerfoerderung" irrelevant.

    mfg Hermann

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    • 3. April 2009 um 12:16
    • #33

    Das ist auch mein Wissensstand, Hermann Maier.
    Hab ich auch weiter oben so geschrieben, dass die KV-Beiträge nicht nachbemessen werden bei Jungunternehmern. Dass die PV-Beiträge sehr wohl nachbemessen werden, habe ich in der Deutlichkeit nicht geschrieben, war mir aber bewusst.

    Habe übrigens vorgestern die Studiengebühren sehr prompt (eine Woche nach Antragstellung schon am Konto) rückerstattet bekommen und freue mich. :)

  • gelbasack
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    • 3. April 2009 um 13:41
    • #34
    Zitat von davide

    oh man diese ganzen infos die gebraucht werden beim erklärungswechsel.. keine ahnung woher ich die nehmen
    und welchen von meinen zwei jobs soll ich da eintragen?

    die hilfe hilft nicht besonders :frowning_face:

    Ich seh's erst jetzt, aber vielleicht hilft's ja doch irgendwann irgendjemandem...
    Hab' selbst angerufen: Informatikzeugs zählt anscheinend immer als Gewerbebetrieb und nie als selbstständige Arbeit (für mich war's neu...), dort finden sich dann auch passende Berufe zum Auswählen. Mehrere Jobs sollten kein Problem sein. Man wählt ja nur, in welche Richtung man arbeitet aber besonders genau scheint das nicht zu sein.
    Sonst muss man nur die Gewinnschätzung angeben, die kann aber sehr, sehr geschätzt irgendwas sein. Mir wurde gesagt, sonst schätzt das Finanzamt selbst irgendwas. Eigentlich ging dann alles sehr schnell und problemlos.

  • Hermann Maier
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    • 3. April 2009 um 14:52
    • #35

    Um nun auf das thema dieses topics zurueckzukommen:

    laut aktuellen informationen ist die einkommensteuerfreie grenze im jahre 2009 11000 euro/jahr. Wenn man drueber ist, ist die einkommensteuer angesagt. Ok. Laut help.gv.at:

    " Vom Gesamtbetrag der Einkünfte werden die Sonderausgaben und die außergewöhnlichen Belastungen sowie ab 2009 auch Kinderfreibeträge abgezogen. Das so ermittelte Einkommen bildet die Basis für die Berechnung der Einkommensteuer."

    Die Frage ist nun, was sind Sonderausgaben/aussergewoehnliche Belastungen ? Alles, was fuer die ausuebung meiner taetigkeiten notwendig war/ist ?

    mfg Hermann

  • gelbasack
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    • 3. April 2009 um 15:38
    • #36

    Nein, Ausgaben für die Ausübung deiner Tätigkeit werden schon vorher abgezogen.

    Sonderausgaben sind (freiwillige) Versicherungen (nicht Auto, sondern Pensions-, Kranken-,...), Wohnungssanierung,... fällt einiges rein.
    Außergewöhnliche Belastungen gehen teilweise auch in gesundheitliche Richtung, Zahnarzt, Kosten wegen Allergien,...
    Fällt aber bei beidem eine Menge drunter, was nicht mit der Arbeit zu tun hat, solltest dir wo genauer durchlesen bzw. dich beraten lassen, weil vollständig richtig wird dir hier niemand eine verbindliche Information geben können.
    Hoffe das stimmt soweit, was ich geschrieben hab', selbst informieren auf jeden Fall.

  • Hermann Maier
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    Hermann Maier
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    • 3. April 2009 um 16:24
    • #37

    Ok, nur noch eine frage (ich weiss, ist moeglicherweise schon mehrfach erwaehnt worden, aber ich habe oben keinen expliziten bezug dazu gefunden...:)), verstehe ich das richtig, dass sich die SVA-beitragsgrundlage (sofern versicherungspflichtig) prinzipiell auf "Einkuenfte - Betriebsausgaben" (Steuerbescheid, Rein-Gewinn) bezieht und nicht auf die brutto Einkuenfte ?

    D.h. "Geschaeftsreisen", betriebliche Anschaffungen, etc, mindern (je nachdem, teilweise oder auch voll) die bemessungsgrundlage fuer die soz.vr ?

    Vielen dank, mfg HM

  • Mandala
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    • 23. April 2009 um 10:54
    • #38

    Wie lange hat es bei euch denn gedauert nahc dem Einreichen bis der Bescheid gekommen ist?
    Ich habs Anfang März eingereicht und bis jetzt nichts da....

  • pernhard
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    pernhard
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    • 23. April 2009 um 15:48
    • #39

    Ruf mal an am Finanzamt, das ist schon lange...

    I used to be an owl...

    881 :rock:

  • Maximilian Rupp 27. Dezember 2024 um 00:20

    Hat das Thema aus dem Forum Off-Topic nach Off-Topic verschoben.

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