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Rechte am Quellcode?

    • Frage
  • Jehuty
  • 10. Mai 2008 um 09:13
  • Unerledigt
Hallo zusammen,

das Informatik-Forum geht in den Archivmodus, genaue Informationen kann man der entsprechenden Ankündigung entnehmen. Als Dankeschön für die Treue bekommt man von uns einen Gutscheincode (informatikforum30) womit man bei netzliving.de 30% auf das erste Jahr sparen kann. (Genaue Infos sind ebenfalls in der Ankündigung)

Vielen Dank für die Treue und das Verständnis!
  • Dirmhirn
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    Beiträge
    697
    • 11. Mai 2008 um 09:00
    • #21

    ah geh, dann würd er nach einem freiwilligem Rechtsanwalt für eine uar tolles Projekt suchen. und der darf sogar GRATIS mitarbeiten!!!

  • Stephe
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    Beiträge
    968
    • 20. April 2009 um 18:34
    • #22

    Um die Sache hier ein bisschen aufzufrischen, da ich gerade in einer passenden Situation bin:
    Wie kann man denn sicherstellen, dass das Copyright/Urheberrecht einer Software einem gehört? Indem man den Quellcode besitzt?

  • Kampi
    Punkte
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    Beiträge
    1.468
    • 20. April 2009 um 18:43
    • #23
    Zitat von Stephe


    Wie kann man denn sicherstellen, dass das Copyright/Urheberrecht einer Software einem gehört? Indem man den Quellcode besitzt?

    so mal sicher nicht. ich besitze den quellcode zu linux (zumindest sagt mir das "ls /usr/src/linux"), trotzdem bin ich nicht urheber.

  • Stefan Kögl
    Punkte
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    Beiträge
    199
    • 20. April 2009 um 18:45
    • #24
    Zitat von Stephe

    Wie kann man denn sicherstellen, dass das Copyright/Urheberrecht einer Software einem gehört?


    Copyright gibts in Österreich nicht.
    Das Urheberrecht ist ein persönliches Recht des Schöpfers eines Werkes.

  • huzi
    Punkte
    372
    Beiträge
    67
    • 22. April 2009 um 12:36
    • #25

    Es gibt in Ö so eine Dienstnehmerregelung.
    Der Dienstnehmer erteilt dem Dienstgeber automatisch ein unbeschränktes Werknutzungsrecht auf den Code, der während der "Erfüllung seiner dienstlichen Pflichten" entstanden ist. Der Dienstnehmer hat keinen Anspruch auf Verwertungsrechte mehr. (§ 40b UrhG)

    Der Dienstnehmer ist dann zwar Urheber, darf den Code dann aber nicht verwenden.

    So hab ichs in Daten und Informatikrecht gelernt.

    EDIT: http://www.dbj.co.at/phps/start.php?noie=1〈=de&content=publikationen_show.php&navi=publikationen&publikation_nr=307

  • Maximilian Rupp 27. Dezember 2024 um 00:20

    Hat das Thema aus dem Forum Off-Topic nach Off-Topic verschoben.

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