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Auslandsaufenthalt in der EU staatliche Krankenversicherung?

  • Whatever
  • 31. Juli 2008 um 12:06
  • Unerledigt
  • Whatever
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    Whatever
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    • 31. Juli 2008 um 12:06
    • #1

    Ich weiß nicht ob mir hierbei jemand Auskunft geben kann, aber ich
    versuchs trotzdem.

    Ich möchte in ungefähr 3 Jahren einen MBA an meine Uni Ausbildung
    dranhängen. Ich würde das gerne im Ausland machen. Daher müsste ich
    mich dann für ungefähr 1,5 Jahre selbst finanzieren und hätte natürlich
    noch die Kosten für den MBA selbst. Das Problem das ich dabei habe ist,
    dass ich eine chronische Krankheit habe weswegen ich pro Woche eine
    Spritze nehmen muss. Die Spritzen werden von der Krankenkasse
    finanzierert, jedoch kostet eine Spritze zur Zeit leider eine Menge Geld,
    wodurch ich sie nicht privat zahlen kann.

    Meine Frage ist nun wie das aussieht wenn ich für 1,5 Jahre ins Ausland
    (EU) gehe ob ich hierbei trotzdem noch bei den österreichischen
    Krankenkassen versichert bin und daher die Spritzen beziehen kann? Denn
    diese 1,5 Jahre arbeite ich ja nicht und beziehe auch kein Arbeitslosengeld
    da ich im Ausland bin. Nur privat versichern kann ich mich nicht, da mich
    mit meiner Krankheit keine Privatversicherung nimmt. Hat von euch jemand
    Erfahrung mit chronischen Erkankungen und längeren
    Auslandsaufenthalt wie das mit der staatlichen Krankenversicherung
    innerhalb der EU aussieht? Manche Länder verweigern
    ja auch die Förderung bei Stipendien wegen der erhöhten Kosten (z.B. bei
    Stipendien für Japan).

    Danke für die Hilfe

  • leny
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    leny
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    • 31. Juli 2008 um 13:17
    • #2

    Auf der Rueckseite der e-card befindet sich die EU-Versicherungskarte, damit solltest du in der ganzen EU Leistungen gratis beziehen koennen. A

    Ich habe damit in Spanien problemlos zum Arzt gehen koennen, auch Zahnarzt, Roentgen, etc.

    Allerdings kann es glaub ich sein, dass die Leistungen nicht genau den oesterreichischen Leistungen entsprechen, zB konnte ich mir in Spanien den Zahnarzt und die Art der Behandlung nicht aussuchen (dort wird auf Kasse alles einfach extrahiert :().

    Ich wuerde dir empfehlen dich zu informieren, ob deine Spritzen im normalen Kassenangebot des Landes liegt, in das du gehen willst.

    Noch was: Bist du denn in Oesterreich ueberhaupt versichert, wenn du nicht arbeitest und im Ausland studierst? Da kenn ich mich nicht so aus. Obiges geht natuerlich nur wenn du ne e-card hast, also in Oe versichert bist.

    Edit: sorry, hab ueberlesen, dass das Teil deiner Frage war....

  • feurio
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    feurio
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    • 31. Juli 2008 um 15:24
    • #3

    vielleicht hilft dir dieses link weiter
    http://diepresse.com/home/politik/i….do&selChannel=

    dort steht ja unter anderem " Demnach soll auch die Vorabgenehmigung einer Behandlung im Ausland durch den Chefarzt entfallen, wenn ein EU-Bürger einen Arzt oder eine Ambulanz wählt." also gehe ich davon aus, dass in einem Fall nach dem bestehenden recht eine Vorabgenehmigung seitens Chefarzt notwendig ist.

    ich denke bis in 3 jahren sollte sich das problem gelöst haben (hoffe ich zumindest). ich würde aber an deiner stelle auch bei der gebietskrankenkasse nachfragen, die kennen sich sicherlich besser aus.

    errorist wanted - qwx 2009 - show ur lingua

    Einmal editiert, zuletzt von azadi (31. Juli 2008 um 15:26)

  • Plantschkuh!
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    • 31. Juli 2008 um 22:13
    • #4
    Zitat von azadi

    dort steht ja unter anderem " Demnach soll auch die Vorabgenehmigung einer Behandlung im Ausland durch den Chefarzt entfallen, wenn ein EU-Bürger einen Arzt oder eine Ambulanz wählt." also gehe ich davon aus, dass in einem Fall nach dem bestehenden recht eine Vorabgenehmigung seitens Chefarzt notwendig ist.


    Im Standard ist unlängst auch sowas gestanden. Das verwirrt mich insofern, als ich heute einen Flyer von der Sozialversicherung in die Hände gekriegt hab, der da sagt: "Aufgrund internationaler Vereinbarungen sind Vertragsärzte in [EU-Ländern und noch ein paar] verpflichtet, Ihre [e-Card] zu akzeptieren und Sie wie einen nationalen Patienten zu behandeln." Ohne Genehmigung und Vorauszahlung anscheinend. Das bezieht sich vielleicht aber nur auf Urlaub und nicht dauerhafte Auslandsaufenthalte, wer weiß; kompliziert, das Ganze.

    Wie dem auch sei, der Knackpunkt der ursprünglichen Frage ist wohl der ewig lange Aufenthalt, während dem man in Österreich wohl nur in Sonderfällen versichert ist (Familienbehilfeberechtigt oder so).

    *plantsch*

  • Maximilian Rupp 27. Dezember 2024 um 00:20

    Hat das Thema aus dem Forum Off-Topic nach Off-Topic verschoben.

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