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  • Informatiker08
  • 26. August 2008 um 07:46
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  • Jensi
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    Jensi
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    • 10. September 2008 um 17:56
    • #121
    Zitat von jand322

    Erstens würde dann jeder studieren


    Ja, am Ende kommt dann das ganze Gesindel aus armen Familien auf die Uni, das nur den reichen Bürgerkindern ihre zukünftigen Jobs vor der Nase wegschnappen will. Anstatt daß sie sich einfach in ihr Schicksal ergeben und ungelernte Arbeiter werden (oder, wenn sie Glück haben, eine Lehrstelle finden).

  • fabs
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    • 10. September 2008 um 18:11
    • #122
    Zitat von Green Mamba

    ich seh nur so tolle aussagen wie zb. vom herrn gscheiten VdB nicht ein, die meinen dass es für erben freibeträge geben sollte, die einfamilienhäuser einschliessen sollten. und dann kommt er mit abstrusen zahlen wie 200.000 euro.
    da sieht man wieder, dass sich politiker mal wieder keine gedanken machen. wo bitteschön kostet denn nicht schon allein der grund 100 euro/qm.
    da kannst gradmal im burgenland oder anderswo 100+ km von wien ein grundstück kaufen, dass sich mit 200k ein häusl samt grund ausgeht.


    Ja, der Sinn des Freibetrags ist ja nicht, dass du die Stadtvilla vom reichen Onkel gratis übernehmen kannst. Um die 200.000 Euro wirds wohl reichen, damit man ein kleineres Haus/Grundstück übernehmen kann oder bei etwas größeren Sachen halt weit weniger zahlt. Wenn das ganze 350.000 Euro wert ist, wär die Berechnungsgrundlage dann ja 150.000 Euro - da kommst du auch schon besser weg. Außerdem hat er ja auch schrittweise Zahlungen erwähnt, sodass du nicht den ganzen Betrag sofort zahlen musst, was den Vorgang ebenfalls erleichtern sollte. Und wie er auch sagte, ist Erben eben ein leistungsloses Einkommen, das doch besteuert gehört.

  • Plantschkuh!
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    • 10. September 2008 um 18:16
    • #123
    Zitat von Green Mamba

    darf er meines wissens theoretisch schon - wenn er ihnen die arbeit SCHENKT!! - sprich unentgeltlich arbeitet

    schwarzarbeit is ja was ganz anderes, da wird EINKOMMEN verschwiegen und das ist im gegensatz zu arbeit ja eh versteuert


    Na super. Dann SCHENKT der Onkel den Eltern also die Arbeit, und die Eltern SCHENKEN dem Onkel Geld. Kein Vertrag, keine Bezahlung für Arbeit, kein Einkommen, geht niemanden was an. Schwarzarbeit ist was ganz anderes: Kein Vertrag, keine Bezahlung für Arbeit, kein Einkommen -- ich mein, wo kommen wir da hin?

    *plantsch*

  • Mr.Radar
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    • 10. September 2008 um 23:29
    • #124
    Zitat von Plantschkuh!

    Na super. Dann SCHENKT der Onkel den Eltern also die Arbeit, und die Eltern SCHENKEN dem Onkel Geld. Kein Vertrag, keine Bezahlung für Arbeit, kein Einkommen, geht niemanden was an. Schwarzarbeit ist was ganz anderes: Kein Vertrag, keine Bezahlung für Arbeit, kein Einkommen -- ich mein, wo kommen wir da hin?

    nu ja, für das "geldgeschenk" wäre dann ja schenkungssteuer zu bezahlen. Abgesehen davon gilt AFAIK ein Tauch von Ware bzw. einer Dienstleistug gegen Geld vor dem Gesetz als Kauf bzw. Auftrag mit allen daraus entstehenden steuerlichen Pflichten - wurscht, wie mans tituliert.

  • hal
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    • 10. September 2008 um 23:59
    • #125

    Schenkungssteuer gibts ja nimmer?

    Aber ich bin mir nicht sicher, ob man Dienstleistungen schenken kann.

    [font=verdana,sans-serif]"An über-programmer is likely to be someone who stares quietly into space and then says 'Hmm. I think I've seen something like this before.'" -- John D. Cock[/font]

    opentu.net - freier, unzensierter Informationsaustausch via IRC-Channel!
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  • Green Mamba
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    • 11. September 2008 um 11:00
    • #126
    Zitat von hal

    Schenkungssteuer gibts ja nimmer?

    Aber ich bin mir nicht sicher, ob man Dienstleistungen schenken kann.

    sicher bin ich mir auch nicht. hab nur sowas in der art bei nem steuerberater aufgeschnappt.

    würd mich interessieren, wo ich den paragraphen find, wo neuerdings die schenkung geregelt ist :frowning_face:

    Zitat von fabs

    Ja, der Sinn des Freibetrags ist ja nicht, dass du die Stadtvilla vom reichen Onkel gratis übernehmen kannst. Um die 200.000 Euro wirds wohl reichen, damit man ein kleineres Haus/Grundstück übernehmen kann oder bei etwas größeren Sachen halt weit weniger zahlt. Wenn das ganze 350.000 Euro wert ist, wär die Berechnungsgrundlage dann ja 150.000 Euro - da kommst du auch schon besser weg. Außerdem hat er ja auch schrittweise Zahlungen erwähnt, sodass du nicht den ganzen Betrag sofort zahlen musst, was den Vorgang ebenfalls erleichtern sollte. Und wie er auch sagte, ist Erben eben ein leistungsloses Einkommen, das doch besteuert gehört.

    naja hast vielleicht recht... solang keiner über die anteiligen prozente für die erbschaftssteuer redet und die gleich bleiben würden, ists wohl nicht sooo schlimm.

    davon abgesehen: das häusl für 200000 euro dast innerhalb einer annehmbaren entfernung von wien (also innerhalb ner stunde etwa) kriegen magst musst mir erst mal zeigen :winking_face:

    Einmal editiert, zuletzt von Green Mamba (11. September 2008 um 11:07)

  • Stephe
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    • 11. September 2008 um 15:13
    • #127
    Zitat von Green Mamba


    davon abgesehen: das häusl für 200000 euro dast innerhalb einer annehmbaren entfernung von wien (also innerhalb ner stunde etwa) kriegen magst musst mir erst mal zeigen :winking_face:

    kann dir sogar einige IN wien anbieten: direkt an der u6 :D. oder an der s-bahn-strecke. sogar mit schwimmteich *rofl*

  • Green Mamba
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    • 11. September 2008 um 15:56
    • #128
    Zitat von Stephe

    kann dir sogar einige IN wien anbieten: direkt an der u6 :D. oder an der s-bahn-strecke. sogar mit schwimmteich *rofl*

    lol du meinst nicht die zwischen autobahn und U6 in der nähe von Alterlaa? :winking_face:

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    • 11. September 2008 um 16:55
    • #129
    Zitat von Green Mamba

    naja hast vielleicht recht... solang keiner über die anteiligen prozente für die erbschaftssteuer redet und die gleich bleiben würden, ists wohl nicht sooo schlimm.


    Was meinst du mit "anteiligen Prozenten", die unter welchen Umstaenden womit "gleich bleiben wuerden"?

    *plantsch*

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    • 11. September 2008 um 17:00
    • #130

    News: http://derstandard.at/?url=/?id=1220457935151

    Zitat von DerStandard

    Der Antrag sieht folgende Änderungen vor:

    * Die Abschaffung der Studiengebühren für Inländer und EU-Bürger
    * Studiengebühr von 363,36 Euro für Nicht-EU-Bürger statt wie bisher 726 Euro pro Semester
    * "Bummelstudenten" zahlen nach Mindestzeit plus Toleranzsemestern volle Studiengebühr in der Höhe von 363,36 Euro
    * Der Wegfall der Zugangbeschränkungen für Inländer und EU-Bürger
    * Die Finanzierung des Uni-Kollektivvertrags

    Interessant, wie das gehandhabt wird, wenn man mehrere Studien studiert.

  • Green Mamba
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    • 11. September 2008 um 17:21
    • #131
    Zitat von mdk

    News: http://derstandard.at/?url=/?id=1220457935151


    Interessant, wie das gehandhabt wird, wenn man mehrere Studien studiert.

    wieder mal der tolle umgekehrte ansatz.
    arbeitende studenten brauchen ja nur länger weil sie bummeln... schwachsinn!
    und mehr kosten tun wir ja auch, weil wir ja mehr leistungen beanspruchen durchs bummeln... noch grösserer schwachsinn

    @plantschkuh:
    sorry war etwas vage ausgedrückt.
    is aber eigentlich eh wurscht... gemeint war, dass bei einführung eines hohen freibetrags drüber diskutiert werden müsst, wie die erbschaft prozentual besteuert wird. wenns dann wieder bei 2% oder dergleichen anfängt ists ja was anderes als ob man den ehemaligen prozentsatz von 200.000€ nehmen würd und da ansetzen würde mit der gestaffelten erhöhung...

    hoff jetzt ists klarer, fühl mich etwas konfus grad :winking_face:

  • Plantschkuh!
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    • 11. September 2008 um 17:39
    • #132
    Zitat von Green Mamba

    wieder mal der tolle umgekehrte ansatz.
    arbeitende studenten brauchen ja nur länger weil sie bummeln... schwachsinn!
    und mehr kosten tun wir ja auch, weil wir ja mehr leistungen beanspruchen durchs bummeln... noch grösserer schwachsinn

    Zitat von Standard-Artikel


    Die Entschuldigungsgründe für eine Studienverzögerung werden außerdem ausgeweitet.
    Die Gründe sind:
    # Krankheit
    # Behinderung
    # Schwangerschaft
    # Präsenzdienst
    # Kinderbetreuung
    # Berufsausübung (ab einem Verdienst von etwa 7000 Euro pro Jahr)

    Alles anzeigen
    Zitat von Green Mamba

    gemeint war, dass bei einführung eines hohen freibetrags drüber diskutiert werden müsst, wie die erbschaft prozentual besteuert wird. wenns dann wieder bei 2% oder dergleichen anfängt ists ja was anderes als ob man den ehemaligen prozentsatz von 200.000€ nehmen würd und da ansetzen würde mit der gestaffelten erhöhung...


    Ahso. Nein, das sollte natuerlich gleitend sein, wie bei der Einkommenssteuer.

    *plantsch*

  • samyjr
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    • 11. September 2008 um 17:44
    • #133
    Zitat von Green Mamba

    wieder mal der tolle umgekehrte ansatz.
    arbeitende studenten brauchen ja nur länger weil sie bummeln... schwachsinn!
    und mehr kosten tun wir ja auch, weil wir ja mehr leistungen beanspruchen durchs bummeln... noch grösserer schwachsinn

    ich check grad nit worauf du hinaus willst, weil im artikel ja eben folgendes drinnen steht ...

    Zitat


    Die Regelung für die "Bummelstudenten" sieht im Detail vor, dass alle, die länger als die Mindeststudienzeit (plus zwei Toleranzsemester) pro Abschnitt brauchen, die vollen Gebühren zahlen. ... Die Entschuldigungsgründe für eine Studienverzögerung werden außerdem ausgeweitet.


    Die Gründe sind:
    ...
    Berufsausübung

    ... vorallem, wie kommst du auf deine behauptungen überhaupt? wo wird behauptet, dass studenten die arbeiten nur länger brauchen weil sie eh nur bummeln? oder das sie mehr kosten weil sie länger brauchen?

  • Venefica
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    • 11. September 2008 um 20:24
    • #134

    (blubb - hab nicht alles gelesen...)

    :cheer: manamana :dance: düdüdüdüdü :trampolin: :cheer:

    2 Mal editiert, zuletzt von Venefica (11. September 2008 um 21:17)

  • Wolfibolfi
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    • 11. September 2008 um 22:25
    • #135
    Zitat von Green Mamba

    wenns dann wieder bei 2% oder dergleichen anfängt ists ja was anderes als ob man den ehemaligen prozentsatz von 200.000€ nehmen würd und da ansetzen würde mit der gestaffelten erhöhung...

    Es würd ja auch reichen, wenn nur der Betrag, der drüber liegt, besteuert wird. Wenn das Haus dann halt 250k wert ist, zahlt man für die 50k Steuern, und fertig.

    Ich finds im übrigen unter aller Sau, sich über die Wohnsitze anderer Leute lustig zu machen. Abgesehen davon kenn ich eine, die in der U6/Autobahn-Gegend wohnt, und das is echt super dort. Dadurch, dass da alles mit Hecken vollgewachsen ist, hört man die Autobahn so gut wie gar nicht. Da hör ichs im Burgenland noch lauter, obwohls ca. 10x so weit weg ist.

    Wer ein Haus erbt, das mehr als 200k wert ist, hat eh quasi einen Jackpot gelandet. Mit so einer Sicherheit gibt dir jede Bank einen Kredit für die Höhe der Erbschaftssteuer (für den extrem seltenen Fall, dass solche Leute das nicht sowieso zahlen können).

    Die ganze Erbschaftssteuerdebatte ist ja zum kotzen. Da werden Minimalerben als Argumente missbraucht, um ein paar erzschwarzen Bonzen Millionen zu ersparen.

    In einen FBO rendern ist wie eine Schachtel Pralinen - man weiß nie, was man kriegt.

  • Informatiker08
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    • 12. September 2008 um 16:57
    • #136

    ich bin nicht der meinung dass erbschaftssteuer was gutes ist.
    Jeder der Einkommen hat muss es versteuern ->wenn er/sie sich mit dem einkommen arbeit bzw eine dienstleistung kauft, muss er nochmals steuern bezahlen.
    Kauft er sich Möbeln etc für sein Haus kommen wieder Mehrwertssteuern etc dazu.
    Die Einrichtung, Handwerkerarbeiten und das Haus inklusive Grundstück werden vom Einkommen bezahlt dass bereits versteuert wurde.
    Dadurch ergbit sich meines erachtens nach eine mindestens dreifachbesteuerung für ein und das selbe "Object".
    Normalerweise geht die Erbschaft also der Besitz auf die Kinder, enge Verwandte bekannte, diese kommen in erster Linie auch für die Bestattungskosten auf.
    ->Das sind mindestens 5 000 Euro.
    Erbt man also ein Haus im Wert von 200 000 Euro und es zu 50% (wie die grünen wollen ) besteuert wird dann sind das 100 000 Euro Steuern + die 5 bei der Bestattung + das essen an die verwandten = 105 000 euro.
    ich weiß schon dass die 20% der studenten, die nichts abrbeiten noch nie in ihrem leben was gearbeitet haben aber wisst ihr wielange man für 1 000 euro arbeiten muss?
    Natürlich mag es leute geben die dafür nur mit der wimper zucken müssen aber ich gehöre nicht dazu;)
    also resüme:
    Ebrschaftssteuer ist kein Allheilmittel, es wäre nur quasi das letzte das einem der Staat nach dem Ableben noch wegnimmt.

  • mdk
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    • 12. September 2008 um 17:21
    • #137

    Nichts für ungut, aber dein Post strotzt nur so vor Unsinn.

    Zitat von Informatiker08


    Dadurch ergbit sich meines erachtens nach eine mindestens dreifachbesteuerung für ein und das selbe "Object".

    Ja, und?

    Zitat

    Normalerweise geht die Erbschaft also der Besitz auf die Kinder, enge Verwandte bekannte, diese kommen in erster Linie auch für die Bestattungskosten auf.
    ->Das sind mindestens 5 000 Euro.

    Also 5.000 Euro ist kein "Mindestwert", sondern an der oberen Grenze (für "normale" Bestattungen), siehe z.B. hier:

    Zitat von Bestattung Wien

    Eine Bestattung kostet üblicherweise zwischen 3.500 und 4.500 Euro (inklusive Friedhofsgebühren).

    Außerdem bekommen nicht wenige Personen Sterbegeld (z.B. vom (ehemaligen) Arbeitgeber oder von einer Versicherung), welches die Kosten der Bestattung deckt.

    Zitat

    Erbt man also ein Haus im Wert von 200 000 Euro und es zu 50% (wie die grünen wollen ) besteuert wird dann sind das 100 000 Euro Steuern + die 5 bei der Bestattung + das essen an die verwandten = 105 000 euro.

    So ein Schwachsinn. Erstens ist die Erbschaftssteuer genauso wie die Einkommenssteuer progressiv - wenn du einen Euro über der Grenze für die höchste Steuerklasse bist, wird nur dieser Euro in der höchsten Steuerklasse versteuert, und nicht das ganze Einkommen.

    Zweitens fordern die Grünen (bzw. Van der Bellen) einen Freibetrag von 200.000 Euro, d.h. in deinem Beispiel müssten die Erben absolut KEINE Erbschaftssteuer zahlen.

    Zitat

    ich weiß schon dass die 20% der studenten, die nichts abrbeiten noch nie in ihrem leben was gearbeitet haben aber wisst ihr wielange man für 1 000 euro arbeiten muss?

    Wie lang musste der Erbe im obigen Beispiel für seine 200.000 Euro arbeiten? Eben.

    Zitat

    Ebrschaftssteuer ist kein Allheilmittel, es wäre nur quasi das letzte das einem der Staat nach dem Ableben noch wegnimmt.

    Es ist für den Staat eine Einnahmequelle und eine Möglichkeit zum Ausgleich sozialer Ungerechtigkeiten.

  • Wolfibolfi
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    • 12. September 2008 um 20:36
    • #138

    Sollte ein Erbe wirklich ein saumiserabler Deal sein, musst es ja nicht annehmen. Dann brauchst auch keine Erbschaftssteuer zahlen.

    In einen FBO rendern ist wie eine Schachtel Pralinen - man weiß nie, was man kriegt.

  • fabs
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    • 12. September 2008 um 20:48
    • #139
    Zitat von Informatiker08


    Erbt man also ein Haus im Wert von 200 000 Euro und es zu 50% (wie die grünen wollen ) besteuert wird dann sind das 100 000 Euro Steuern + die 5 bei der Bestattung + das essen an die verwandten = 105 000 euro.


    Mal abgesehen von den bereits erwähnten Faktoren Freibetrag und Progressivität hättest du damit immer noch ein Einkommen im Wert von 95000 Euro, für das du nichts getan hast. Erklär das also wem, der - wie lange auch immer - für diese 95k Euro arbeiten muss... bzw. eigentlich müsstest du jemandem, der für 200 000 Euro arbeiten muss, erklären, warum er davon ~ 50% davon abgeben muss, und du, der du eben nichts getan hast, alles behalten sollst...

  • Green Mamba
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    • 12. September 2008 um 22:53
    • #140
    Zitat von samyjr

    ich check grad nit worauf du hinaus willst, weil im artikel ja eben folgendes drinnen steht ...


    ... vorallem, wie kommst du auf deine behauptungen überhaupt? wo wird behauptet, dass studenten die arbeiten nur länger brauchen weil sie eh nur bummeln? oder das sie mehr kosten weil sie länger brauchen?

    es geht im grunde darum, dass JEDER student dem staat gleich bzw ähnlich viel geld kostet - egal wie LANG er studiert.
    aus welchem grund auch immer jemand lang braucht braucht doch keinen interessieren, wenns sowieso immer gleich kostet.

    anderes beispiel:
    wennst einmal dein studium zu spät gewechselt hast, gibts weder familienbeihilfe noch sonstige vergünstigungen.
    und dann zahlst gleich doppelt drauf, weil du sowieso insgesamt über mindeststudiendauer + 2 semester kommst, weil so schnell kaum einer studieren kann.
    abgesehen davon, dass es vermutlich wieder gleich gehandhabt wird und du sowieso wieder von allen vergünstigungen ausgenommen wirst - also auch der studiengebührenbefreiung

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