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Studiengebühren wie abschreiben?

    • Frage
  • mathbot
  • 25. September 2008 um 10:28
  • Unerledigt
  • mathbot
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    mathbot
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    • 25. September 2008 um 10:28
    • #1

    Hallo,

    ich arbeite nebenbei (in der EDV) und frage mich gerade wie das mit dem Abschreiben der Studiengebühren funktioniert.
    Trage ich einfach in der Arbeitnehmerveranlagung (bei Finanzonline) die 2*363 Euronen unter "Werbungskosten - Fortbildungskosten" ein, und das wars?
    Muss ich nicht noch irgendwo angeben, worauf sich diese Kosten beziehen, oder fragt da das Finanzamt ohnehin nochmal nach!?

  • pernhard
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    • 25. September 2008 um 20:31
    • #2
    Zitat von mathbot

    Hallo,

    ich arbeite nebenbei (in der EDV) und frage mich gerade wie das mit dem Abschreiben der Studiengebühren funktioniert.
    Trage ich einfach in der Arbeitnehmerveranlagung (bei Finanzonline) die 2*363 Euronen unter "Werbungskosten - Fortbildungskosten" ein, und das wars?
    Muss ich nicht noch irgendwo angeben, worauf sich diese Kosten beziehen, oder fragt da das Finanzamt ohnehin nochmal nach!?

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  • mathbot
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    • 26. September 2008 um 12:02
    • #3

    Danke!

  • pernhard
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    • 26. September 2008 um 13:00
    • #4
    Zitat von mathbot

    Danke!

    Und vergiß nicht, die ÖH Zwangsbeiträge kannst auch irgendwo unterbringen (ich glaub bei Mitgliedschaften in Berufsvereinigungen, die der Arbeitgeber nicht berücksichtigen konnte oder so ähnlich heißt das)

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  • Whatever
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    Whatever
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    • 17. Oktober 2008 um 11:11
    • #5

    Möchte die die Studiengebühren für 2006 und 2007 noch abschreiben, was ja eigentlich geht. Aber ich habe die Einzahlungsbelege nicht mehr. Daher wenn das Finanzamt nachfragt, hab ich ein Problem. Oder kann ich dass dann anders beweisen, z.B. mit Studienblatt oder Studienzeitbestätigung oder ähnliches?

    Danke

  • hal
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    hal
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    • 17. Oktober 2008 um 11:26
    • #6

    Kontoauszug?

    [font=verdana,sans-serif]"An über-programmer is likely to be someone who stares quietly into space and then says 'Hmm. I think I've seen something like this before.'" -- John D. Cock[/font]

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  • Whatever
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    Whatever
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    • 17. Oktober 2008 um 12:02
    • #7

    Die habe ich leider auch nicht mehr :frowning_face:

  • Loreley
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    Loreley
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    • 17. Oktober 2008 um 12:32
    • #8

    Kontoauszüge kann man normalerweise bei der Bank auch anfordern für einen bestimmten Zeitraum.

  • hal
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    hal
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    • 17. Oktober 2008 um 13:28
    • #9

    Ich kann die via Onlinebanking leicht selber ausdrucken.

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  • Whatever
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    • 17. Oktober 2008 um 13:41
    • #10
    Zitat von hal

    Ich kann die via Onlinebanking leicht selber ausdrucken.


    Bei Onlinebanking kann man bei mir leider nur bis zu 6 Monate ab aktuellen Datum rückwertig Kontoauszüge einsehen.

    Aber ich werd mal, so wie Loreley geschrieben hat, versuchen diese bei der Bank driekt zu bekommen.

  • pernhard
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    pernhard
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    • 17. Oktober 2008 um 16:02
    • #11

    Das Studienbuchblatt mit "Gebührenstatus: Inländer" wurde bei mir auch einmal problemlos als Nachweis anerkannt

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  • Maximilian Rupp 27. Dezember 2024 um 00:20

    Hat das Thema aus dem Forum Off-Topic nach Off-Topic verschoben.

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