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Quellcode an Firma weitergeben - bin ich verpflichtet?

  • Axor
  • 23. Januar 2009 um 16:14
  • Unerledigt
  • Axor
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    Axor
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    • 23. Januar 2009 um 16:14
    • #1

    Hallo,

    hab die Sommermonate immer bei einem Unternehmen in der Automobilindustrie gearbeitet und ein in Summe relativ umfangreiches Tool mit VBA programmiert. (Ob VBA nun optimal dazu ist, sei dahingestellt - es hat sich so ergeben)

    Der Quellcode wurde damals von mir durch Passwort geschützt, vor allem damit nicht irgendwelche Mitarbeiter herumprobieren und das ganze zerschießen.

    Nun wurde ich vom Unternehmen kontaktiert, dass sie einen Mitarbeiter haben, der das Tool updaten, verändern usw. will bzw. VBA kann.
    Dazu brauchen sie natürlich mein Code Passwort.

    Bin ich nun verpflichtet, das Passwort weiterzugeben und den Quellcode zugänglich zu machen.

    Ich war immer als Ferialpraktikant angestellt und dieses Tool hab ich selbst vorgeschlagen, um die Arbeit zu erleichtern. Mittlerweile wird es täglich genutzt.
    Teilweise hab ich Updates auch auf Honorarnotenbasis während des Studiums (also nicht während der Ferialpraxis) erstellt.

    Bitte um Infos, wies da mit meinen Rechten aussieht. Wie gesagt war ich immer als normaler Ferialpraktikant angestellt, Dienstverträge waren Standardverträge, also nirgends ist etwas von diesem Tool festgehalten worden. Da das Unternehmen das Tool nun aber braucht, hatte ich immer fix meine Praktikantenstelle - neben dem Umstand, dass dies im kommenden Sommer dann wahrscheinlich nicht mehr so sein wird, ists natürlich auch ein kleiner persönlicher Verlust, wenn man das Tool nach einigen Jahren aus der Hand geben muss....

  • Plantschkuh!
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    Plantschkuh!
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    • 23. Januar 2009 um 17:36
    • #2

    Von der rechtlichen Frage mal abgesehen, darf ich vermelden, daß mich deine Einstellung ankotzt. Die Firma hat dich für deine Arbeit offenbar fair bezahlt UND du kannst offenbar keinen Nutzen mehr daraus zu ziehen, den Code zurückzuhalten. Es würde dich auch nichts kosten, den Code herzugeben; umgekehrt würde es der Firma anscheinend einen Schaden zufügen, wenn du es nicht tust. Mit "persönlichem Verlust" und "aus der Hand geben" hat das Kopieren von Bits auch nicht viel zu tun. Du kannst dir ja so viele Kopien behalten, wie dich freut.

    Zur rechtlichen Seite: Unter Juristen bist du vielleicht besser aufgehoben, http://www.internet4jurists.at/ wird da manchmal empfohlen. Ich vermute aber fast, daß sie schon etwas mehr über deine Verträge wissen wollen werden.

    Mein absolut ungebildeter Senf: Im Angestelltengesetz steht:

    Zitat

    § 6. (1) Art und Umfang der Dienstleistungen sowie das dafür gebührende Entgelt (Geld- und Naturalbezüge) werden mangels Vereinbarung durch den für die betreffende Art der Unternehmung bestehenden Ortsgebrauch bestimmt.


    Als Nichtjurist lese ich das so, daß du als Angestellter (falls du einer warst) auch ohne schriftliche Vereinbarung den Source hergeben mußt, falls das so üblich ist. Ich tippe mal darauf, daß es üblich ist, daß der Code angestellter Programmierer an die Firma fällt... Zumindest würde ich mich nicht trauen, den Gegenbeweis anzutreten.

    *plantsch*

  • Axor
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    Axor
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    • 23. Januar 2009 um 17:57
    • #3
    Zitat von Plantschkuh!

    Von der rechtlichen Frage mal abgesehen, darf ich vermelden, daß mich deine Einstellung ankotzt.

    Wenn du dir als kleiner Ferialpraktikant mit einer Idee ein kleines Tool aufbaust, welches danach Jahr für Jahr wächst und dir verhilft, jedes Jahr wieder einen Job im Sommer zu haben, seh ich das ned so abwegig, nachzufragen, ob ich rechtlich dazu verpflichtet bin den Sourcecode herzugeben.
    Immerhin gabs ja bei meiner letzten Anstellung weitere Ideen, die in Zukunft umgesetzt werden sollten.

    Mein Nutzen war, durch Ideen, AddOns mich immer wieder aufs Neue anzubieten und dadurch einen schönen, guten Job im Sommer zu haben.

    Schaden tu ich der Firma nicht, das Tool kann ja weiterhin verwendet werden - es geht nur darum, dass ich mir mit Freigabe des Sourcecodes zukünftige Jobs nehme. Wie sehr kann ich einem Unternehmen mit >1 Mrd. Euro Umsatz weltweit auch mit einem kleinen Tool für Abteilung in einem Standort schaden?

    Trotzdem danke für deine Antwort!

  • Paulchen
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    Paulchen
    Gast
    • 23. Januar 2009 um 18:42
    • #4
    Zitat von Axor

    Wenn du dir als kleiner Ferialpraktikant mit einer Idee ein kleines Tool aufbaust, welches danach Jahr für Jahr wächst und dir verhilft, jedes Jahr wieder einen Job im Sommer zu haben, seh ich das ned so abwegig, nachzufragen, ob ich rechtlich dazu verpflichtet bin den Sourcecode herzugeben.

    Als Verantwortlicher in der Firma würd ich mir - drastisch ausgedrückt - erpresst vorkommen ("Wenn ihr das Tool besser wollt, dann müsst ihr mich einstellen, weil ich wie eine Glucke auf meinem Code sitze.") und jemand anders einstellen, der das ganze Zeug nachprogrammiert und seinen Code auch rausrückt, damit mit dem Unfug endlich Schluss ist.

    Zitat von Axor

    Mein Nutzen war, durch Ideen, AddOns mich immer wieder aufs Neue anzubieten und dadurch einen schönen, guten Job im Sommer zu haben.

    Zitat von Axor

    es geht nur darum, dass ich mir mit Freigabe des Sourcecodes zukünftige Jobs nehme.

    Ich behaupte mal, wenn man in der Firma mit deiner Arbeit zufrieden ist, wird man dich auch für den Ferialjob einstellen, wenn die Firma den Sourcecode hat.

  • tonico
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    • 23. Januar 2009 um 19:07
    • #5
    Zitat von Axor

    Bin ich nun verpflichtet, das Passwort weiterzugeben und den Quellcode zugänglich zu machen.

    Angenommen Du musst den Code nicht rausrücken, was dann? Glaubst Du Dein Job ist dadurch gesichert? Falls ja, warum bist Dir da so sicher?


    -(-a → a)

  • Axor
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    • 23. Januar 2009 um 19:07
    • #6
    Zitat von Paulchen

    Ich behaupte mal, wenn man in der Firma mit deiner Arbeit zufrieden ist, wird man dich auch für den Ferialjob einstellen, wenn die Firma den Sourcecode hat.

    ok, was solls - ich sitz ned auf meinem code, aber man bekommt selten was geschenkt in seinem leben

    mein interesse am rechtlichen aspekt soll jetzt ned in eine diskussion über erpressung, schaden, persönlichen nutzen etc. auslösen.

    wenn die firma dann ohnehin jemanden hat, der an meinem tool weiterprogrammiert, werden sie mich nicht mehr brauchen

    aber wie gesagt, mir gehts hier nur um den rechtlichen aspekt...

  • Stefan Kögl
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    Stefan Kögl
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    • 23. Januar 2009 um 19:16
    • #7

    Meinem Verständnis nach hast du den Code während deines Dienstverhältnisses geschrieben (Ferialpraxis hin oder her), somit gehört er dem Unternehmen. Inwiefern sie dich "zwingen" können, das Passwort herzugeben, ist wahrscheinlich eine andere Frage.

  • davide
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    • 23. Januar 2009 um 20:07
    • #8
    Zitat von Paulchen


    Ich behaupte mal, wenn man in der Firma mit deiner Arbeit zufrieden ist, wird man dich auch für den Ferialjob einstellen, wenn die Firma den Sourcecode hat.

    wenn sie aber jetzt einen neuen mitarbeiter haben, der vielleicht sowieso bei ihnen arbeitet, und nebenbei das tool updated, wär ich mir da nicht so sicher..

    wenn ich in der gleichen situation wär hätt ich mich wohl auch erst erkundigt ob ich den sourcecode hergeben muss

    Zitat von Stefan Kögl

    Meinem Verständnis nach hast du den Code während deines Dienstverhältnisses geschrieben (Ferialpraxis hin oder her), somit gehört er dem Unternehmen. Inwiefern sie dich "zwingen" können, das Passwort herzugeben, ist wahrscheinlich eine andere Frage.

    da wär ich mir auch nicht so sicher, angenommen es war ein werkvertrag, dann schuldet man dem arbeitgeber einfach ein bestimmtes werk, ob das jetzt nur eine ausführbare datei ist, oder auch der gesamte sourcecode, müsste wahrscheinlich genauer im vertrag festgehalten werden

    bei einer mündlichen vereinbarung ala "schreib mir ein programm das das und das macht", würd ich meinen er bekommt das ausführbare programm

    Sich berühren ist wie Afrika, fremd und kalt.

    http://www.penisland.net

    http://runtastic.com/

    Einmal editiert, zuletzt von davide (23. Januar 2009 um 20:13)

  • Stefan Kögl
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    • 23. Januar 2009 um 20:20
    • #9
    Zitat von davide

    da wär ich mir auch nicht so sicher, angenommen es war ein werkvertrag, dann schuldet man dem arbeitgeber einfach ein bestimmtes werk

    Da hast du natürlich Recht. Ich bin aber, wie gesagt, von einem Dienstverhältnis ausgegangen. Dabei ist es unerlässlich, ob es sich um eine Ferialpraxis handelt oder nicht.

  • Axor
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    • 23. Januar 2009 um 20:43
    • #10

    Ich war als normaler Ferialpraktikant im Büro angestellt, um Statistiken/Auswertungen etc zu machen.

    Meine Idee war es dann, das ganze zu automatisieren - dass es schließlich so weit geht und ich einige Jahre in den Sommermonaten immer wieder weiterentwickle, an das hab ich damals natürlich nicht gedacht.

    Ich hab einen Standard Ferialpraktikanten Dienstvertrag bekommen - darin ist 100%ig nichts von diesem Tool zu finden.

    Einige Updates außerhalb des Ferialpraktikums wurden auf Werkvertragsbasis erstellt.

    Nochmal: möcht und kann dem Unternehmen nicht schaden - das System läuft ja... nur wird ein professioneller Softwareentwickler auch nicht der Informatikabteilung des Kunden seinen Quellcode geben, damit er selbst nicht mehr gebraucht wird...

  • max_rayman
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    • 23. Januar 2009 um 21:07
    • #11

    Was ich von EDV-Vertragsrecht mitgenommen habe hast du zwar sämtliche Urheberrechte, da diese immer die physische Person hat die das Werk erstellt hat, jedoch das Unternehmen das ausschliessliche Nutzungsrecht, sofern du die Software im Zuge deines Dienstverhältnisses erstellt hast.

    Was ich auch mitgenommen hab ist, das es, sobald solche Sachen nicht eindeutig niedergeschrieben sind, immer auf "Kommt drauf an" hinausläuft.

    Falls dich die juristische Seite interessiert kannst du ja die Arbeiterkammer fragen oder Prof. Haslinger, Dr. Wolff, Dr. Proksch, ... in Ihrer Sprechstunde oder evtl. per Mail fragen, erfahrungsgemäß geben Sie dir wenn du lieb fragst gerne unverbindlich Auskünfte und erklären die Sachen sehr gut.

    Ob die Zurückhaltung des Codes wiff ist, ist natürlich eine andere Sache, aber das ist eh schon diskutiert worden :grinning_squinting_face:

  • Stefan Kögl
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    Stefan Kögl
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    • 23. Januar 2009 um 21:08
    • #12
    Zitat von Axor

    Ich war als normaler Ferialpraktikant im Büro angestellt, um Statistiken/Auswertungen etc zu machen.

    OK, also Dienstverhältnis.

    Zitat von Axor

    Ich hab einen Standard Ferialpraktikanten Dienstvertrag bekommen - darin ist 100%ig nichts von diesem Tool zu finden.

    Egal.

    Zitat von Axor

    Einige Updates außerhalb des Ferialpraktikums wurden auf Werkvertragsbasis erstellt.

    Ich würde aber davon ausgehen, dass wenn dem Dienstgeber schon der bestehende Anteil der Anwendung gehört, der Sourcecode von Updates bei fehlender Vereinbarung automatisch dazugehört.

  • Erklärbär
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    • 23. Januar 2009 um 21:09
    • #13

    hast schon versucht, das direkt mit der firma zu klären? ich mein, ob der neue typ da jetzt nur nen bugfix o.ä. machen soll und du eh wieder deine anstellung im sommer kriegst?

    vielleicht löst sich alles bei einem klärenden gespräch in wohlgefallen auf.

    einfach nur genial: wenn man im wort "Mama" 4 buchstaben ändert, dann hat man auf einmal "Bier"

  • Axor
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    • 23. Januar 2009 um 21:10
    • #14
    Zitat von max_rayman

    Ob die Zurückhaltung des Codes wiff ist, ist natürlich eine andere Sache, aber das ist eh schon diskutiert worden :grinning_squinting_face:

    Letztendlich wird eine Zurückhaltung sicher nicht wiff sein - aber mit rechtlicher Rückendeckung verhandelts sich leichter :winking_face:

  • Axor
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    • 23. Januar 2009 um 21:12
    • #15
    Zitat von Erklärbär

    vielleicht löst sich alles bei einem klärenden gespräch in wohlgefallen auf.

    genau dieses wird ja stattfinden - und um nicht ganz blank hinzugehen, hab ich den thread erstellt.

  • Kampi
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    • 23. Januar 2009 um 23:07
    • #16
    Zitat von Axor

    es geht nur darum, dass ich mir mit Freigabe des Sourcecodes zukünftige Jobs nehme.

    und das tust du mit der nichtherausgabe nicht genau so? ich weisz zwar nicht was du da fuer ein wunderwuzi tool geschrieben hast, aber waere ich diese firma, wuerde ich dich mit sicherheit nicht mehr einstellen und dafuer jemand anderen nehmen, der auch den code raus rueckt.
    ich kenne deine situation natuerlich nicht, aber imho kannst du dir mit dem rumgezicke recht leicht selbst ins knie schieszen.

    Willfähriges Mitglied des Fefe-Zeitbinder-Botnets und der Open Source Tea Party.

  • Axor
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    • 24. Januar 2009 um 09:02
    • #17
    Zitat von Kampi

    und das tust du mit der nichtherausgabe nicht genau so? ich weisz zwar nicht was du da fuer ein wunderwuzi tool geschrieben hast, aber waere ich diese firma, wuerde ich dich mit sicherheit nicht mehr einstellen und dafuer jemand anderen nehmen, der auch den code raus rueckt.
    ich kenne deine situation natuerlich nicht, aber imho kannst du dir mit dem rumgezicke recht leicht selbst ins knie schieszen.

    ich versteh echt ned, wo euer problem ist? ich will niemanden erpressen oder den code ned rausrücken - will nur wissen, wies da rechtlich aussieht um beim kommenden treffen vorbereitet zu sein. mir ist schon klar, dass ich, wenn ich den code schlussendlich garned rausrück, auch keinen job in zukunft mehr hab - aber mit dem wissen, rechtlich einen vorteil zu haben - kann man sich vielleicht auch so einigen, dass es mir mehr bringt als sofort den code herzugeben.

    bin schon gespannt wieviele posts jetzt noch kommen, die mir zwar ned rechtlich weiterhelfen aber hauptsache mich und mein anliegen ins lächerliche ziehen. :thumb:

  • Plantschkuh!
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    • 24. Januar 2009 um 10:10
    • #18
    Zitat von Axor

    nur wird ein professioneller Softwareentwickler auch nicht der Informatikabteilung des Kunden seinen Quellcode geben, damit er selbst nicht mehr gebraucht wird...


    Ein kompetenter externer Softwareentwickler wird die Regelung, was immer sie sein mag, schwarz auf weiß festhalten. Das ist für dich aber irrelevant, da du offenbar nicht extern warst, und scheinbar auch nicht kompetent genug, deine Extrawürschte rechtzeitig anzumelden.

    *plantsch*

  • Wolfibolfi
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    • 24. Januar 2009 um 10:16
    • #19

    Schau, wennst das Tool bei einer (Ferial-)Anstellung schreibst, in deiner Arbeitszeit, auf Rechnern, die der Firma gehören, mit der (VBA/Office)-Lizenz vom Arbeitgeber, dann gehören die Früchte deiner Arbeit doch ziemlich offensichtlich der Firma.
    Wenn du das Tool zuhause schreibst, und mitbringst, um dir die Arbeit zu erleichtern, sieht das eventuell anders aus. Dann hätt ich aber konsequenterweise nichtmal die Binary dortgelassen, sondern das Tool generell extra verkauft.
    Wenn das Ding ein reines Produkt deiner Arbeitszeit mit vom Arbeitgeber bereitgestellten Mitteln ist, ist für mich der Fall ziemlich eindeutig.

    In einen FBO rendern ist wie eine Schachtel Pralinen - man weiß nie, was man kriegt.

  • Axor
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    • 24. Januar 2009 um 10:43
    • #20
    Zitat von Wolfibolfi

    Wenn das Ding ein reines Produkt deiner Arbeitszeit mit vom Arbeitgeber bereitgestellten Mitteln ist, ist für mich der Fall ziemlich eindeutig.

    danke!

    am beginn meiner arbeiten an dem tool, war ja nicht abzusehen, dass sich das ganze so entwickelt.

    von meiner seite aus kann der thread geschlossen werden - danke!

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