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GIS Gebühren

  • Morana
  • 18. März 2009 um 18:34
  • Unerledigt
  • Morana
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    Morana
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    • 18. März 2009 um 18:34
    • #1

    hi leute,

    mir ist gestern etwas komisches passiert. sitze gemütlich zuhause, habe grad fern geschaut, da läutet es an der tür. natürlich erstmal durch meinen türspion geschaut wer mich da so überraschend besuchen kommt. dachte es ist ein herr von der hausverwaltung. also machte ich die tür auf. sofort zeigte mir der herr sein schildchen und sagte er ist von der GIS. glücklich wie ich bin, war natürlich der fernseher an, den man von der tür hören aber nicht sehen konnte. er fragte mich ob ich einen fernseher und ORF habe. etwas verdutzt dreinschauend, sagte ich das ich einen fernseher und einen dvd player besitze aber keinen ORF anschluss.

    dann fragte er mich ob er sich vergewissern darf und in die wohnung kommen. ich sagte nein. dann schrieb er irgendwas auf einen block auf und sagte das er sich das notieren müsste und das er es melden wird.

    habe schon etwas im internet gefunden.


    userfrage
    Wie würde ein korrekter Besuch eines GIS- Kontrolleurs aussehen?
    Jürgen Menedetter

    135 GIS-Kundenberater sind derzeit überall dort unterwegs wo nach unseren Aufzeichnungen keine Meldung besteht. Der Kundenberater hat kein Betretungsrecht der Wohnung, sondern fragt auschließlich, ob es sein kann, dass in dieser Wohnung Rundfunkempfangsgeräte betrieben werden. Wenn der Verdacht besteht, dass diese Antwort nicht richtig ist (im Hintergrund hört man die ZIB) so haben wir den gesetzmäßigen Auftrag eine Meldung an die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde weiterzugeben.

    userfrage
    Die junge Dame an meiner Tür hat mir angekündigt, dass "die Behörde" in meine Wohnung kommen wird? Welche Behörde (ich lebe in Wien) hat die Dame gemeint?
    Jürgen Menedetter

    Wie vorher gesagt die Bezirksverwaltungsbehörde. Verstöße können von dieser mit einem Strafausmaß von bis zu 2200 Euro geahndet werden. Es ist einfach fair sich anzumelden wenn man Rundfunkgeräte betreibt.

    das wäre dann voll fürn orsch... hat jemand von euch schon erfahrungen damit gemacht? wie lange dauert es bis die behörde kommt? stimmt das überhaupt? was sollte ich machen? jetzt einfach anmelden? ...

    danke für eure antworten...

  • oskar
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    oskar
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    • 18. März 2009 um 19:09
    • #2

    kannst du wirklich ORF empfangen ? oder hast du einen analog fernseher?

  • Morana
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    Morana
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    • 18. März 2009 um 19:20
    • #3

    ja kann ich empfangen... habe einen röhrenfernseher, 10 jahre alt...

  • Paulchen
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    Paulchen
    Gast
    • 18. März 2009 um 19:23
    • #4
    Zitat von Morana

    ja kann ich empfangen... habe einen röhrenfernseher, 10 jahre alt...

    Und wie kommst du zum ORF-Programm? Telekabel? DVB-T? Satellit? ...?

  • davide
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    • 18. März 2009 um 19:24
    • #5

    dann hau halt die dvbt box raus bis die da waren

    Sich berühren ist wie Afrika, fremd und kalt.

    http://www.penisland.net

    http://runtastic.com/

  • oskar
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    oskar
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    • 18. März 2009 um 19:27
    • #6

    Ich habe einen alten Sony analog Fernseher und kann kein ORF empfangen.
    Bei einer Kontrolle vor ca 5 Monaten hat das der Typ gesehen und gesagt, dass das passt und ich nichts zahlen muss.

  • Christoph R.
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    • 18. März 2009 um 20:09
    • #7

    Wie sieht es eigentlich mit einem Internetanschluss aus, muss man da jetzt theoretisch schon Radiogebühren zahlen?

    Die Information auf http://www.gis-info.at/index.php?kate…&artikel=14439: "Eine eventuelle Gebührenpflicht für einen 'Internet-PC' bezieht sich daher nur auf den Empfang von Radioprogrammen." Was das Wort "eventuelle" hier zu bedeuten hat wurde natürlich wieder einmal offen gelassen. Ich würde es jedenfalls für eine Sauerei finden wenn es wirklich schon so weit gekommen ist und man dafür schon zahlen muss. Im Unterschied zu einem Fernseh- oder Radiogerät kann man mit dem Internet jede Menge andere Dinge auch anstellen. Der ORF ist selber schuld wenn er seine Programme im Internet überträgt, ich höre mir sie nicht an - wenn ich schon am PC bin, dann greife ich lieber gleich auf meine eigene Musiksammlung zurück.

  • mdk
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    • 18. März 2009 um 20:18
    • #8
    Zitat von Christoph R.


    Die Information auf http://www.gis-info.at/index.php?kate…&artikel=14439: "Eine eventuelle Gebührenpflicht für einen 'Internet-PC' bezieht sich daher nur auf den Empfang von Radioprogrammen." Was das Wort "eventuelle" hier zu bedeuten hat wurde natürlich wieder einmal offen gelassen.

    Da gab es vor kurzem eine Entscheidung dazu: http://www.heise.de/newsticker/GIS…/meldung/134534

  • Christoph R.
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    Christoph R.
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    • 18. März 2009 um 20:43
    • #9
    Zitat von mdk

    Da gab es vor kurzem eine Entscheidung

    Das ist ja mal eine erfreuliche Entscheidung, auch wenn ich befürchte dass es irgendwann doch so kommen wird.

    Ich fürchte für meine Dusche mit eingebautem Radio muss ich theoretisch zahlen, selbst wenn ich dort nie Radio höre ... mich lenken schon die Spots und die Massagedüsen genug ab, die sich irgendwie nicht abstellen lassen (das Ding wurde vom Vormieter eingebaut, ich habs mir nicht ausgesucht :shiner:).

  • Plantschkuh!
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    • 19. März 2009 um 07:11
    • #10
    Zitat von Christoph R.

    Ich fürchte für meine Dusche mit eingebautem Radio muss ich theoretisch zahlen, selbst wenn ich dort nie Radio höre ...


    Ja. Aber du kannst mit einem Schraubenzieher und rudimentären Elektronikkenntnissen darauf losgehen. Je rudimentärer, umso besser :)

    Zitat

    mich lenken schon die Spots und die Massagedüsen genug ab, die sich irgendwie nicht abstellen lassen


    Sowas wollt ich immer schon mal ausprobieren. Kann ich irgendwann probeduschen kommen?

    *plantsch*

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    • 19. März 2009 um 12:22
    • #11
    Zitat von Morana

    ja kann ich empfangen... habe einen röhrenfernseher, 10 jahre alt...


    Die GIS Gebühr ist nicht (ausschließlich) dafür da, dass du den ORF bezahlst. Schon bei Bestehen einer Rundfunkeinrichtung (was bei dir zweifellos zutrifft) bist du zahlungspflichtig, da ist es egal, ob du ORF schaust oder nicht.

    Dipper dipper dii dipper dii dipper dii duuu

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    • 27. März 2009 um 03:17
    • #12
    Zitat von sauzachn

    Die GIS Gebühr ist nicht (ausschließlich) dafür da, dass du den ORF bezahlst. Schon bei Bestehen einer Rundfunkeinrichtung (was bei dir zweifellos zutrifft) bist du zahlungspflichtig, da ist es egal, ob du ORF schaust oder nicht.


    Richtig, was eine absolute Frechheit ist. Da kann das lose Kabel aus nem Loch in der Wand hängen und du müsstest zahlen, da du es ja empfangen "könntest".

  • pchris
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    • 27. März 2009 um 08:39
    • #13

    Noch ein interessanter Artikel zum Thema GIS.

    "Thou shalt not follow the NULL pointer, for chaos and madness await thee at its end."

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    • 2. April 2009 um 13:56
    • #14

    Bei mir war die GIS vor ca. 3 Jahren und ich hab sie nicht rein gelassen. Mir wurde gesagt, dass der Kontrolleur nochmal mit der Polizei kommen wird.
    Bis jetzt ist niemand von der GIS vorbeigekommen. Ich hab nur einen Brief bekommen, in dem ich "gebeten" wurde schriftlich zu bestätigen, dass ich keinen Fernseher habe, was ich auch getan habe.
    Soweit ich recherchiert habe ist man nicht verpflichtet den Brief zu beantworten. Viele ignorieren ihn einfach, ohne Konsequenzen.
    Ich hab zwar wenig Ahnung von Recht generell, aber solange keine "Gefahr in Verzug ist", dürfte meines Wissens nach sowieso kein Polizist in meine Wohnung ohne, dass ich es ihm erlaube.

    anty.at

  • sutupud
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    • 2. April 2009 um 15:13
    • #15

    außer sie kommen mit einem durchsuchungsbefehl

    "All through my life I've had this strange unaccountable feeling that something was going on in the world, something big, even sinister, and no one would tell me what it was."
    "No," said the old man, "that's just perfectly normal paranoia. Everyone in the Universe has that."

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    • 2. April 2009 um 15:26
    • #16
    Zitat von sutupud

    außer sie kommen mit einem durchsuchungsbefehl

    wobei halt die frage ist, wie leicht die gis so einen bekommt. da müsste schon ein schwerer begründeter verdacht vorliegen, dass da die polizei mitkommt. die hat nämlich besseres zu tun, als mit ein paar gis heinis eine wohnung zu stürmen, nur damits dir einen fernsehr nachweisen können


    MfG, Bentha

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  • sutupud
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    • 2. April 2009 um 15:33
    • #17

    wenn dann kommt sowieso gleich die cobra.
    training... und der fernseher wird sofort erschossen.

    "All through my life I've had this strange unaccountable feeling that something was going on in the world, something big, even sinister, and no one would tell me what it was."
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    • 2. April 2009 um 19:01
    • #18

    Dann hat sich das mit der Gebührenpflicht gleich mal erledigt. "Na, probiern sie mal, ob sie ORF empfangen können!":shiner:

    In einen FBO rendern ist wie eine Schachtel Pralinen - man weiß nie, was man kriegt.

  • michi204
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    • 8. April 2009 um 15:02
    • #19
    Zitat von sutupud

    außer sie kommen mit einem durchsuchungsbefehl

    die fernmeldebehörde (nicht der gis-mensch) darf auch ohne einen solchen hinein. allerdings dürfen sie sich nur umsehen, und nichts durchsuchen. und bitte, wegen der gebührenpflicht oder kirchenbeitrag oder so bekommt hoffentlich niemand in diesem land einen durchsuchungsbefehl.

    ich glaube die rechtsgrundlage dafür ist § 144 BAO. oder falls die gis-gebühr da nicht drunter fällt gibt es irgendwo eine ähnliche bestimmung.

    lg

  • sauzachn
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    • 12. April 2009 um 19:28
    • #20
    Zitat von anty

    Ich hab nur einen Brief bekommen, in dem ich "gebeten" wurde schriftlich zu bestätigen, dass ich keinen Fernseher habe, was ich auch getan habe.


    Du musst den Brief nicht beantworten, das ist richtig. Wenn du es aber tust, dann muss es wahrheitsgemäß sein!

    Dipper dipper dii dipper dii dipper dii duuu

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