GIS Gebühren

NetzUnity und Informatik-forum wurden zusammengelegt. Eine entsprechende Ankündigung wird demnächst noch folgen. Für 2025 ist hier einiges geplant! Bei Fragen bitte per DM an Maximilian Rupp wenden.
  • wennst im heim wohnst, zahlst keine GIS, weil die das zahlen, das ist halt wahrscheinlich schon im heimbetrag irgendwie eingerechnet.
    Der gis typ hatte wohl keine ahnung
    aber bei uns im heim ist mir nie ein typ von der gis begegnet

    Um ein tadelloses Mitglied einer Schafherde sein zu können, muß man vor allem ein Schaf sein. -- Albert Einstein (1879 - 1955)

  • Das machen dir Herrschaften der GIS entweder weil sie sich selber nicht auskennen oder weil sie zusätzliche Gebühren einnehmen wollen - unberechtigter Weise. Laut Rundfunkgebührengesetz §3, Absatz 3, Punkt 6 muß für Heime nur einmal Gebühr entrichtet werden, und die übernimmt der Heimträger.

    "Thou shalt not follow the NULL pointer, for chaos and madness await thee at its end."

    Einmal editiert, zuletzt von pchris (29. April 2009 um 16:08)

  • Hallo! Wir (Studenten) haben uns jetzt in der Verwaltung erkundigt und es ist so wir müssen keine extra Gebühr bezahlen.
    Jetzt haben einige aber diese Anmeldung unterschrieben weil sie es nicht besser wussten. Deshalb haben wir jetzt einen *fetten* beschwerde Brief geschrieben. Mit allen Unterschriften. Außerdem ist die Heimleitung entsetzt das der Typ einfach durch die Häuser geht deshalb droht im jetzt eine Klage weil das Heim auf absoluten Privatgelände steht er kein Recht hatte dieses zu betretten.

  • Hallo! Wir (Studenten) haben uns jetzt in der Verwaltung erkundigt und es ist so wir müssen keine extra Gebühr bezahlen.
    Jetzt haben einige aber diese Anmeldung unterschrieben weil sie es nicht besser wussten. Deshalb haben wir jetzt einen *fetten* beschwerde Brief geschrieben. Mit allen Unterschriften. Außerdem ist die Heimleitung entsetzt das der Typ einfach durch die Häuser geht deshalb droht im jetzt eine Klage weil das Heim auf absoluten Privatgelände steht er kein Recht hatte dieses zu betretten.

    Kannst du uns auf dem Laufenden halten obs wirklich zu einer Klage kommt ?

    "Thou shalt not follow the NULL pointer, for chaos and madness await thee at its end."

  • Unser Heimleiter war heute schon auf der Polizei und hat die Anzeige gemacht. Sie wissen sogar wie der Typ heißt :) Unser Heimleiter hat der Polizei auch gesagt das der Privatgrund auch eindeutig durch Schilder gekennzeichnet ist und deshalb sagte der Polizist das es eindeutig Hausfriedensbruch ist.

  • Unser Heimleiter war heute schon auf der Polizei und hat die Anzeige gemacht. Sie wissen sogar wie der Typ heißt :) Unser Heimleiter hat der Polizei auch gesagt das der Privatgrund auch eindeutig durch Schilder gekennzeichnet ist und deshalb sagte der Polizist das es eindeutig Hausfriedensbruch ist.

    das ist mangels gewalt kein hausfriedensbruch (der typ hat ja vermutlich kein fenster eingeschlagen, um ins haus zu kommen). auch nicht landfriedensbruch. siehe StGB:

    http://ris.bka.gv.at/GeltendeFassun…nummer=10002296

    ich denke da eher an besitzstörung, was meines wissens mit einer (privatrechtlichen) klage bekämpft werden kann.. was die polizei jetzt da genau machen will weiß ich nicht.

    lg

  • Unser Heim ist ja Eingezäunt und er musste über den Zaun klettern. Anders geht das nicht!

    Ein Eingangstor gibt's da nicht? Wie kommst du rein/raus?

  • aber dass er trotzdem versucht kunden zu aquirieren, das find ich noch viel ärger, der muss doch wissen, dass in heimen das nicht so geht.
    außerdem kann er ja "mit rein geschlupft" sein, wenn halt grad einer reingeht.

    Um ein tadelloses Mitglied einer Schafherde sein zu können, muß man vor allem ein Schaf sein. -- Albert Einstein (1879 - 1955)

  • Ja aber bei Heimen gibts meistens die Regelung, dass du dafür verantwortlich bist, wenn jemand mit dir reinschlupft - da wird dir beim Einzug gesagt, dass du denjenigen im Zweifelsfalle draußen stehen lassen sollst und ihn bitten sollst, denjenigen anzurufen/dort anzuläuten wo er hinwill. Steht auch in der Hausordnung (oder so) die du beim Einzug unterschreibst.
    (Wie oft man das überprüft, ist eine andere Frage)

    scheitern als chance

  • also bitte, wir sprechen vom strafrecht

    Zitat

    Na doch aber das Tor schließt sich von selbst wieder also kommt man ohne Schlüssel nicht rein außer man klettert über den Zaun.
    Und da unbefugte keinen Zutritt haben ist es Hausfriedensbruch

    hast du den paragrafen (§109) überhaupt gelesen? wenn jemand über einen zaun klettert oder durch vorspiegelung falscher tatsachen geöffnet bekommt, hat er wohl noch keine gewalt angewandt oder angedroht. nicht dass es damit legal wäre, aber er ist halt nicht gleich ein verbrecher nur weil er sich unbefugt im haus aufhält. oder bist du der meinung, dass er für seine tat ins gefängnis sollte?

    lg

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