Hallo Leute,
hab soeben ein Brief von unserem Freund und Helfer bekommen, dass ich Anfang Jänner bei einer Baustelle auf der A1 statt 60 98km/h gefahren bin und ihnen dafür verdammte 140 Eier schuldig bin..
Mag schon sein, dass das wirklich so war, zur angegebenen Zeit war ich dort unterwegs also streite ich es nicht ab. Aber meine Frage an euch: Hat man Chancen mit irgendwelchen guten Begründungen bei einem Einspruch? zB bitte um Strafmilderung aufgrund Erstvergehen oder eben soziale Bedürftigkeit aufgrund Student oder was weis ich.. Hat da jemand Erfahrungen damit von euch?
Oder doch einfach Klappe halten und zahlen (denn bei Einspruch werden auf jeden Fall 10 % der Strafsumme verrechnet)??
Danke im Voraus!
Einspruch Strafverfügung?
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Neo Phontane -
22. April 2009 um 23:02 -
Unerledigt
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Hallo Leute,
hab soeben ein Brief von unserem Freund und Helfer bekommen, dass ich Anfang Jänner bei einer Baustelle auf der A1 statt 60 98km/h gefahren bin und ihnen dafür verdammte 140 Eier schuldig bin..
Mag schon sein, dass das wirklich so war, zur angegebenen Zeit war ich dort unterwegs also streite ich es nicht ab. Aber meine Frage an euch: Hat man Chancen mit irgendwelchen guten Begründungen bei einem Einspruch? zB bitte um Strafmilderung aufgrund Erstvergehen oder eben soziale Bedürftigkeit aufgrund Student oder was weis ich.. Hat da jemand Erfahrungen damit von euch?
Oder doch einfach Klappe halten und zahlen (denn bei Einspruch werden auf jeden Fall 10 % der Strafsumme verrechnet)??
Danke im Voraus!Chancen auf Strafmilderung hast du auf jeden Fall. Mein Freund hat das mal gemacht, als er noch studiert hat. Das war allerdings auch sein erstes Vergehen. Deshalb kannst du das jetzt ausnutzen. Bei späteren Dingen werden die das sicher nimmer machen. Probieren würd ich es auf jeden Fall.
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Hallo Leute,
Oder doch einfach Klappe halten und zahlen (denn bei Einspruch werden auf jeden Fall 10 % der Strafsumme verrechnet)??
Die 10% werden nur fällig, wenn du gegen die gesamte Strafverfügung Einspruch erhebst. Nicht jedoch, wenn du nur gegen die Höhe Einspruch erhebst. Damit wird allerdings die Strafverfügung auch rechtskräftig. -
Die 10% werden nur fällig, wenn du gegen die gesamte Strafverfügung Einspruch erhebst. Nicht jedoch, wenn du nur gegen die Höhe Einspruch erhebst. Damit wird allerdings die Strafverfügung auch rechtskräftig.
würde mich den empfehlungen meiner vorposter anschließen: einspruch gegen die höhe wg. niedrigen einkommens, vielleicht noch eine inskriptionsbestätigung beilegen. zwei meiner verkehrsstrafen wurden so etwa um die hälfte herabgesetzt, allerdings ging es da um ungefährliches falschparken
lg,
michi -
Sorry, aber der Grund "Student" is lächerlich.
Ein Grund für Strafmilderung wäre für mich zB. dass ich am Weg ins Spital war, weil die schwangere Frau am Beifahrersitz gerade ihr Kind bekommt oder sowas. Aber nur weil man kein Geld hat is man bei Geschwindigkeitsübertretungen genauso straffällig wie ein Millionär in seinem Bentley. Ich will ja nicht klugscheissen, und bin auch nicht so der Freund von Geschwindigkeitsbeschränkungen ;), aber da würde ich mir nen gscheiteren Grund ausdenken. Erstvergehen wäre da die bessere Begründung. Du kannst ja auch statt des Geldes ein paar Stunden in Häfen gehen, hehe...Ein Bekannter von mir stand vor der Entscheidung 1500€ + "psychologisches Gespräch" oder 3 Tage Knast, danach in beiden Fällen ein paar Wochen ohne Deckel. Er hat sich für ersteres entschieden und musste dann für die Psychologin Zeitungsausschnitte von Autounfällen sammeln *lol*.
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Sorry, aber der Grund "Student" is lächerlich.
nein, es funktioniert!
warum auch nicht. besser wenig zahlen, das dafür aber garantiert, als ewig und 3 tage die behörden mit einem verfahren wegen uneinbringbarkeit beanspruchen.
außerdem gibt es das auch für "normale arbeitende" leute. die haben dort eine liste, nach der die strafhöhe gestaffelt nach einkommen festgesetzt werden kann.
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Ein Bekannter von mir stand vor der Entscheidung 1500€ + "psychologisches Gespräch" oder 3 Tage Knast...
bitte keine gschichtln. hab mich bezüglich dem thema bereits schlau gemacht und es heißt NICHT wie zB bei mir WAHLWEISE 140 euro oder 72 std. ersatzfreiheitsstrafe, SONDERN die freiheitsstrafe tritt nur bei uneinbringlichkeit (das heißt nach exekution etc) ein.
ich habe jetzt einspruch erhoben und sage bescheid, was rausgekommen ist, da es, schätze ich, für die allgemeinheit von interesse ist. -
bitte keine gschichtln.
Wenn man liquide ist, kommt man nicht ins Häfen.
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Sorry, aber der Grund "Student" is lächerlich.
Ein Grund für Strafmilderung wäre für mich zB. dass ich am Weg ins Spital war, weil die schwangere Frau am Beifahrersitz gerade ihr Kind bekommt oder sowas. Aber nur weil man kein Geld hat is man bei Geschwindigkeitsübertretungen genauso straffällig wie ein Millionär in seinem Bentley. Ich will ja nicht klugscheissen, und bin auch nicht so der Freund von Geschwindigkeitsbeschränkungen ;), aber da würde ich mir nen gscheiteren Grund ausdenken. Erstvergehen wäre da die bessere Begründung. Du kannst ja auch statt des Geldes ein paar Stunden in Häfen gehen, hehe...ich kann überhaupt nicht nachvollziehen, warum du das lächerlich findest. "student" ist ja nicht der grund, sondern das geringe einkommen, welches du mit deinem studium begründest und mit der inskriptionsbestätigung glaubhaft machst.
ideal wäre generell für jedes vergehen eine strafe in % des einkommens, was aber nicht realistisch (overhead) ist. auf antrag das einkommen zu berücksichtigen ist aber bestimmt kein fehler.
und die ersatzfreiheitsstrafe gibt es nur bei uneinbringlichkeit der geldstrafe, iirc. EDIT: sorry das wurde ja bereits geschrieben.
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ideal wäre generell für jedes vergehen eine strafe in % des einkommens, was aber nicht realistisch (overhead) ist. auf antrag das einkommen zu berücksichtigen ist aber bestimmt kein fehler.die haben dort eine liste, nach der die strafhöhe gestaffelt nach einkommen festgesetzt werden kann.
zumindest bei mir war es so. (allerdings "nur" falschparken). kein einkommen -> mindeststrafe. das war dann ca die hälfte von der ursprünglich vorgesehenen strafe.
einziger aufwand ist es dort hinzugehen und sich mit dem bearbeiter zu unterhalten. für berufstätige wohl schwerer einzurichten als für studenten. -
Die Inskriptionsbestätigung wird nicht genügen!
Sie werden gefühlsmäßig einen 'Sozialversicherungsauszug mit Bemessungsgrundlage' verlangen.
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ideal wäre generell für jedes vergehen eine strafe in % des einkommens, was aber nicht realistisch (overhead) ist.
bei vielen strafen wird das strafmaß in tagessätzen angegebn, was ja dann das selbe ist.
worum handelt es sich hierbei eigentlich? das ist ja keine strafe im eigentlichen sinn, sondern ein bußgeld oder eine organstrafe soweit ich mich noch erinnere. -
bei vielen strafen wird das strafmaß in tagessätzen angegebn, was ja dann das selbe ist.
worum handelt es sich hierbei eigentlich? das ist ja keine strafe im eigentlichen sinn, sondern ein bußgeld oder eine organstrafe soweit ich mich noch erinnere.Strafmaß in Tagessätzen ist AFAIR im Strafrecht.
Bußgeld ist ein deutscher Ausdruck, in .at heißt sich das Organstrafmandat oder Verwaltungsstrafe
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Die Inskriptionsbestätigung wird nicht genügen!
Sie werden gefühlsmäßig einen 'Sozialversicherungsauszug mit Bemessungsgrundlage' verlangen.
also bei mir reichte ein "ich bin student, habe kein einkommen und keine ersparnisse" und fertig wars. weder sozialversicherungsauszug noch sonst was. allerdings war ich persönlich dort. k.A. ob das notwendig ist, aber mir wars lieber alles gleich zu erledigen als 5 briefe schreiben zu müssen. da hätte dann das porto fast mehr gekostet als die strafe
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Die Inskriptionsbestätigung wird nicht genügen!
Sie werden gefühlsmäßig einen 'Sozialversicherungsauszug mit Bemessungsgrundlage' verlangen.
ich habe jetzt extra nachgesehen.. ich habe damals gar nichts mitgeschickt, nur einen brief.
ja ich glaube auch dass das bußgeld heißt. organstrafe ist es iirc wenn ein organ (zb polizist) die strafe verhängt hat.
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ich habe jetzt extra nachgesehen.. ich habe damals gar nichts mitgeschickt, nur einen brief.
ja ich glaube auch dass das bussgeld heißt. organstrafe ist es iirc wenn ein organ (zb polizist) die strafe verhängt hat.
bußgeld hab ich in AUT noch nie gehört.
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Dann hat mir besagter Bekannter wirklich ein Gschichtl erzählt, sorry.
Naja, es hilft beim Autofahren wohl nur Ausschau nach Kastl und Kieberer halten oder einfach brav fahren.
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Ein Bekannter von mir stand vor der Entscheidung 1500€ + "psychologisches Gespräch" oder 3 Tage Knast, danach in beiden Fällen ein paar Wochen ohne Deckel. Er hat sich für ersteres entschieden und musste dann für die Psychologin Zeitungsausschnitte von Autounfällen sammeln *lol*.
Alkohol am Steuer ist eben sau teuer!
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eigentlich hab ich eh ein navi, dass mich immer brav vor den kasterln warnt. nur bei der baustelle habns wohl extra eins aufgstellt, de porösen hund de. glaub ja sowieso, die baustelle war nur ein alibi für des deppate radarkastl. egal..
wie gsagt, i sag euch bescheid wenn i a antwort von den gaunern bekommen hab. -
eigentlich hab ich eh ein navi, dass mich immer brav vor den kasterln warnt. nur bei der baustelle habns wohl extra eins aufgstellt, de porösen hund de. glaub ja sowieso, die baustelle war nur ein alibi für des deppate radarkastl.
Sei' mir bitte nicht böse, aber gerade Baustellen auf Autobahnen sind eine der wenigen Stellen wo ich eine Geschwindigkeitsüberwachung sinnvoll finde. Und dort halt' ich mich auch an die Höchstgeschwindigkeit.
(Sonst bin ich sicher nicht langsam unterwegs
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