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eCard - kein Versicherungsschutz mehr

    • Frage
  • Stephe
  • 20. Juli 2009 um 21:02
  • Unerledigt
  • Stephe
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    Stephe
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    • 20. Juli 2009 um 21:02
    • #1

    Heute bekomme ich von meiner Augenärztin die Nachricht, dass mein e-Card sagt, dass ich keinen Versicherungsschutz mehr habe. :omg:

    Ich bin Student ohne Einkommen, 24 Jahre, und (meines Wissens nach) noch bei meinem Vater mitversichert. (WGKK) Kann es sein, dass ab einem gewissen Zeitpunkt diese Mitversicherung nicht mehr möglich ist? Ich beziehe auch seit 2 Semestern keine Familienbeihilfe mehr.

    Kann es sein, dass die mich einfach wegen meiner frevelhaften Faulheit (Studium nicht fertig, kein Einkommen) rausgeschmissen haben? :grinning_squinting_face:

  • tobias
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    tobias
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    • 20. Juli 2009 um 21:30
    • #2
    Zitat von Stephe

    Kann es sein, dass die mich einfach wegen meiner frevelhaften Faulheit (Studium nicht fertig, kein Einkommen) rausgeschmissen haben? :grinning_squinting_face:

    Nein, eher weil du ihnen nicht mitgeteilt hast, dass du immer noch "ernsthaft" studierst.
    Solange die Familienbeihilfe bezogen wird ist man automatisch mitversichert, ansonsten nur nach Nachweise von mind. 8 Wochenstunden pro Jahr.

  • max_rayman
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    max_rayman
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    • 20. Juli 2009 um 22:52
    • #3
    Zitat von Stephe

    Ich beziehe auch seit 2 Semestern keine Familienbeihilfe mehr.

    Leider teilt einem das keiner mit, dass dadurch die Mitversicherung auch weg ist. Verstehe das nicht wirklich, weil sonst sind die Versicherungen auch nicht so unkommunikativ.

  • Sam
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    Sam
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    • 20. Juli 2009 um 23:27
    • #4

    Mir ist das damals auch passiert :frowning_face: ab einem bestimmten Alter ist man nicht mehr mitversichert ( leider kann ich mich nicht mehr genau erinnern, ab welchem Alter das war). Auf jedenfall hab ich danach eine Studentenversicherung abgeschlossen (ca. 24 € im Monat).


  • skinner33
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    skinner33
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    • 21. Juli 2009 um 00:17
    • #5
    Zitat von Sam

    ab einem bestimmten Alter ist man nicht mehr mitversichert ( leider kann ich mich nicht mehr genau erinnern, ab welchem Alter das war).

    AFAIK 18 Jahre, hab da schon in der 5ten HTL eine Bestätigung für den besuch dieser vorgelegt.

    µC-Leitung

  • kira
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    kira
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    • 21. Juli 2009 um 07:19
    • #6
    Zitat von Sam

    Mir ist das damals auch passiert :frowning_face: ab einem bestimmten Alter ist man nicht mehr mitversichert ( leider kann ich mich nicht mehr genau erinnern, ab welchem Alter das war). Auf jedenfall hab ich danach eine Studentenversicherung abgeschlossen (ca. 24 € im Monat).


    wie bei fast allem anderen auch, dass 27. Lebensjahr... (ab dem 18. muss man jedoch nachweise f. sein studenten- od. schülerdasein vorlegen)


    Zitat

    § 123. (1) Anspruch auf die Leistungen der Krankenversicherung besteht für Angehörige,
    1. wenn sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben und
    2. wenn sie weder nach der Vorschrift dieses Bundesgesetzes noch nach anderer gesetzlicher Vorschrift krankenversichert sind und auch für sie seitens einer Krankenfürsorgeeinrichtung eines öffentlich-rechtlichen Dienstgebers Krankenfürsorge nicht vorgesehen ist.
    (2) Als Angehöriger gelten:
    1. der Ehegatte;
    2. die ehelichen Kinder, die legitimierten Kinder und Wahlkinder;
    3. die unehelichen Kinder einer weiblichen Versicherten;
    4. die unehelichen Kinder eines männlichen Versicherten, wenn seine Vaterschaft durch Urteil oder durch Anerkenntnis festgestellt ist (§ 163b ;
    5. die Stiefkinder und Enkel, wenn sie mit dem Versicherten ständig in Hausgemeinschaft leben;
    6. die Pflegekinder, wenn sie vom Versicherten unentgeltlich verpflegt werden oder das Pflegeverhältnis auf einer behördlichen Bewilligung beruht.
    Die ständige Hausgemeinschaft im Sinne der Z 5 besteht weiter, wenn sich das Kind nur vorübergehend oder wegen schulmäßiger (beruflicher) Ausbildung oder zeitweilig wegen Heilbehandlung außerhalb der Hausgemeinschaft aufhält; das Gleiche gilt, wenn sich das Kind auf Veranlassung des Versicherten und überwiegend auf dessen Kosten oder auf Anordnung der Jugendfürsorge oder des Pflegschaftsgerichtes in Obsorge eines Dritten befindet.
    (3) Stiefkinder einer Person sind die nicht von ihr abstammenden leiblichen Kinder ihres Ehegatten, und zwar auch dann, wenn der andere leibliche Elternteil des Kindes noch lebt. Die Stiefkindschaft besteht nach Auflösung oder Nichtigerklärung der sie begründenden Ehe weiter.
    4) Kinder und Enkel (Abs. 2 Z 2 bis 6) gelten als Angehörige bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Nach diesem Zeitpunkt gelten sie als Angehörige, wenn und solange sie 1. sich in einer Schul- oder Berufsausbildung befinden, die ihre Arbeitskraft überwiegend beansprucht, längstens bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres; die Angehörigeneigenschaft von Kindern, die eine im § 3 des Studienförderungsgesetzes 1992 genannte Einrichtung besuchen, verlängert sich nur dann, wenn für sie a) entweder Familienbeihilfe nach dem Familienlastenausgleichsgesetz 1967 bezogen wird oder b) zwar keine Familienbeihilfe bezogen wird, sie jedoch ein ordentliches Studium ernsthaft und zielstrebig im Sinne des § 2 Abs. 1 lit. b des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 311/1992 betreiben;
    2. seit der Vollendung des 18. Lebensjahres oder seit dem Ablauf des in Z 1 genannten Zeitraumes
    a) infolge Krankheit oder Gebrechen erwerbsunfähig sind oder
    b) erwerbslos sind;
    3. an einem Programm der Europäischen Gemeinschaften zur Förderung der Mobilität junger Menschen teilnehmen, längstens bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres. Die Angehörigeneigenschaft bleibt in den Fällen der Z 2 lit. b längstens für die Dauer von 24 Monaten ab den in Z 2 genannten Zeitpunkten gewahrt.

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    Einmal editiert, zuletzt von kira (21. Juli 2009 um 07:21)

  • clairegrube
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    • 21. Juli 2009 um 07:29
    • #7
    Zitat von Stephe

    Heute bekomme ich von meiner Augenärztin die Nachricht, dass mein e-Card sagt, dass ich keinen Versicherungsschutz mehr habe. :omg:

    Ich bin Student ohne Einkommen, 24 Jahre, und (meines Wissens nach) noch bei meinem Vater mitversichert. (WGKK) Kann es sein, dass ab einem gewissen Zeitpunkt diese Mitversicherung nicht mehr möglich ist? Ich beziehe auch seit 2 Semestern keine Familienbeihilfe mehr.

    Kann es sein, dass die mich einfach wegen meiner frevelhaften Faulheit (Studium nicht fertig, kein Einkommen) rausgeschmissen haben? :grinning_squinting_face:


    Du hast Ihnen, wie oben schon mehrmals erwähnt, wohl einfach nicht Bescheid gegeben (Studienerfolgsbestätigung + Inskriptionsbestätigung jeden Herbst).
    Blöderweise bekommt man da nicht Bescheid, oder der Bescheid landet irgendwo bei den Eltern. Das lässt sich aber (zumindest bei der SGKK) oft durch einen Anruf beheben, ging mir mal beim Facharzt so -
    "Lt. meiner ECard bin ich nicht versichert" - "Sie haben uns keine Bestätigung geschickt" - "Verlängern sie bitte meinen Versicherungsschutz, ich reich das nach" - 10 Min später konnte ich die ECard wie gehabt verwenden.
    Nachdem ich die Bestätigungen alle digital hatte reichte am Tag darauf ein kurzes Mail mit Anhang und das Ganze war erledigt.
    Ruf einfach einmal dort (WGKK) an und lass dir nachsehen von einer Person, die soll dir ihre Mailadresse geben und der schickst dus. Sonst landen die Mails im Nirwana :grinning_squinting_face:

    scheitern als chance

  • markust
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    markust
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    • 21. Juli 2009 um 12:31
    • #8
    Zitat von clairegrube

    Du hast Ihnen, wie oben schon mehrmals erwähnt, wohl einfach nicht Bescheid gegeben (Studienerfolgsbestätigung + Inskriptionsbestätigung jeden Herbst).


    Hm meine Eltern haben 1x so einen Bescheid gekriegt - das war nach dem 2. Sem wo ein 8h Nachweis verlangt wurde. Danach nie wieder, grad die online abfrage auf sozialversicherung.at gemacht => bin eh versichert. :grinning_squinting_face:

    Aja, hab auch damals gelesen, dass ab 2007 oder 08 oder so der Nachweis nicht mehr geschickt werden muss weil es sich automatisch verlängert wenn man Fambeihilfe kriegt. Die checken das also von dort, bei mir scheints auch funktioniert zu haben. Mal sehen ob ich das noch finde wo das stand. :)

    :hibbelig:

    4 Mal editiert, zuletzt von markust (21. Juli 2009 um 12:39)

  • Stephe
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    Stephe
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    • 21. Juli 2009 um 22:53
    • #9

    War heute in einer der Stellen. Es ist tatsächlich so, dass sie die Daten vom Finanzamt holen, solange die Familienbeihilfe bezogen wird. Da das bei mir seit letztem Herbst nichtmehr der Fall ist, war ich jetzt fast 1 Jahr lang nicht versichert :shinner:
    Hab ihnen jetzt mal eine FLAG geschickt, in der Hoffnung dass ihnen das reicht.

  • davide
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    davide
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    • 22. Juli 2009 um 11:52
    • #10
    Zitat von markust

    grad die online abfrage auf sozialversicherung.at gemacht => bin eh versichert. :grinning_squinting_face:

    scheint leider nur mit bürgerkarte zu funktionieren :frowning_face:

    Sich berühren ist wie Afrika, fremd und kalt.

    http://www.penisland.net

    http://runtastic.com/

  • Maximilian Rupp 27. Dezember 2024 um 00:19

    Hat das Thema aus dem Forum Off-Topic nach Off-Topic verschoben.

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