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mobilkom austria: SW-Qualitätssicherung: Test-Support

  • emerald
  • 4. August 2009 um 21:30
  • Unerledigt
  • emerald
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    emerald
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    • 4. August 2009 um 21:30
    • #1

    Wollen Sie bei interessanten Projekten von mobilkom austria dabei sein?
     Wollen Sie ein Teil eines hoch motivierten Projektteams sein?
     Wollen Sie Prozesse und Systeme eines modernen TK-Unternehmens verstehen?
     Wollen Sie Spaß an Ihrer Arbeit und im Umgang mit Kollegen haben

    TeamplayerIn im Bereich SW-Qualitätssicherung: Test-Support

     Sie sind ein Teil des jungen und dynamischen Entwicklungsteams und unterstützen unseren Testmanager bei seinen täglichen Aktivitäten.
    Ihr Aufgabenbereich ist vielfältig und hat zum Ziel die Sicherung einer hohen Qualität unseres CRM-Systems.

    Das sind Ihre Aufgaben:

    • Sie erstellen Test Cases und Szenarien auf Basis von Kundenanforderungen.
     • Sie führen manuelle und automatisierte Tests eigenverantwortlich durch.
     • Sie betreuen interne Kunden während Abnahmetests.
     • Sie protokollieren Testergebnisse zwecks Nachvollziehbarkeit.
     • Sie tragen zur Optimierung der Testprozesse bei.

    Das sind unsere Anforderungen:
    • Teamgeist & Eigeninitiative
     • Analytisches Denkvermögen
     • Hohes Qualitätsbewusstsein
     • Englisch in Wort und Schrift
     • Solide IT Grundlagen
     • Allgemeine Datenbank- und SQL-Kenntnisse
     • Erfahrung mit Oracle DBMS wünschenswert
     • Optional: Erfahrung mit Clarify von Vorteil

    Nehmen Sie mit uns Kontakt auf!
     Flexible Arbeitszeiten, Freiberufliche Mitarbeit, Teilzeit und Vollzeit möglich!
    Ihr Ansprechpartner:
    Frau Mag. Katrin Rautz
    k.rautz@mobilkom.at

  • peerffm
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    peerffm
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    • 17. August 2009 um 10:56
    • #2

    ist das Werkvertrag ??

  • Venefica
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    Venefica
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    • 17. August 2009 um 11:09
    • #3

    freiberuflich == selbstständig == werkvertrag ... :face_with_rolling_eyes:

    :cheer: manamana :dance: düdüdüdüdü :trampolin: :cheer:

  • peerffm
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    • 17. August 2009 um 11:13
    • #4

    ok weil da steht Flexible Arbeitszeiten, Freiberufliche Mitarbeit, Teilzeit und Vollzeit möglich! dachte ich Werkvertrag oder Teilzeit und Vollzeit (als Anstellung). und was wird da gezahlt als Werkvertrag ?

  • peerffm
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    peerffm
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    • 17. August 2009 um 11:18
    • #5

    und wenn Werkvertrag was zahlen die???

    was würdet ihr bei einem Werkvertrag ok finden ??

  • max_rayman
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    max_rayman
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    • 17. August 2009 um 12:27
    • #6

    Freiberufliche Mitarbeit ist nur im entfernten Sinne ein Werkvertrag. Im Gegensatz zu einem Werkvertrag schuldest du nicht ein Werkstück/Leistung sondern Zeit. Weiters wirst du vom Arbeitgeber versichert etc.
    Was du nicht bekommst sind Weihnachts und Urlaubsgeld, sowie Krankenstandsleistungen ab dem ersten Tag (ab dem 3. Tag von der Krankenkasse). Vorteil: Du kannst deine Arbeitszeit machen wann du willst, d.h. keine Kernzeiten, keine Anwesenheitspflicht, nur bedingt Weisungsgebunden, ...
    Am besten informierst du dich auf den einschlägigen Seiten über diese Anstellungsform bevor du so einen Vertrag unterschreibst.

  • Baby
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    • 17. August 2009 um 22:31
    • #7

    ich nehme mal an, dass das so gemeint ist, dass du vl auch freiberuflich für die tätig sein kannst, wie auch als angestellter, zumindest würd ich das jetzt so sehen

    Um ein tadelloses Mitglied einer Schafherde sein zu können, muß man vor allem ein Schaf sein. -- Albert Einstein (1879 - 1955)

  • Wings-of-Glory
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    • 17. August 2009 um 22:47
    • #8

    Lange Rede, kurzer Sinn: Du verstehst unter der obigen Anzeige einen "freien Dienstvertrag".

    Zitat von max_rayman

    Freiberufliche Mitarbeit ist nur im entfernten Sinne ein Werkvertrag. Im Gegensatz zu einem Werkvertrag schuldest du nicht ein Werkstück/Leistung sondern Zeit. Weiters wirst du vom Arbeitgeber versichert etc.
    Was du nicht bekommst sind Weihnachts und Urlaubsgeld, sowie Krankenstandsleistungen ab dem ersten Tag (ab dem 3. Tag von der Krankenkasse). Vorteil: Du kannst deine Arbeitszeit machen wann du willst, d.h. keine Kernzeiten, keine Anwesenheitspflicht, nur bedingt Weisungsgebunden, ...
    Am besten informierst du dich auf den einschlägigen Seiten über diese Anstellungsform bevor du so einen Vertrag unterschreibst.

    PS. @keine Anwesenheitspflicht: öhm... stimmt so nicht ganz. Du hast das Recht dich vertreten zu lassen, dein AG kann mit dir jedoch vereinbaren, dass du die Arbeit im Wesentlichen persönlich verrichtest. Du bist im wesentlichen ortsungebunden, wobei du zb. bei Serverwartungen nicht einfach den Server für die Wartung mit heim nehmen kannst/darfst, ... :winking_face:

    Otto: Apes don't read philosophy. - Wanda: Yes they do, Otto, they just don't understand
    Beleidigungen sind Argumente jener, die über keine Argumente verfügen.
    «Signanz braucht keine Worte.» | «Signanz gibts nur im Traum.» 

    Das neue MTB-Projekt (PO, Wiki, Mitschriften, Ausarbeitungen, Folien, ...) ist online
    http://mtb-projekt.at

    Einmal editiert, zuletzt von Wings-of-Glory (17. August 2009 um 22:55)

  • Arturo
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    Arturo
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    • 18. August 2009 um 07:20
    • #9
    Zitat von Baby

    ich nehme mal an, dass das so gemeint ist, dass du vl auch freiberuflich für die tätig sein kannst, wie auch als angestellter, zumindest würd ich das jetzt so sehen



    So ähnlich kann man das sehen.
    Imho suchen sie jemanden für Vollzeit. Würden aber auch einen Studenten nehmen der kurz vor der Beendigung seines Studium steht und Teilzeit anfangen möchte um dann später auf Vollzeit umzusteigen.

    lG

  • max_rayman
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    max_rayman
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    • 18. August 2009 um 11:52
    • #10
    Zitat von Wings-of-Glory

    Lange Rede, kurzer Sinn: Du verstehst unter der obigen Anzeige einen "freien Dienstvertrag".


    PS. @keine Anwesenheitspflicht: öhm... stimmt so nicht ganz. Du hast das Recht dich vertreten zu lassen, dein AG kann mit dir jedoch vereinbaren, dass du die Arbeit im Wesentlichen persönlich verrichtest. Du bist im wesentlichen ortsungebunden, wobei du zb. bei Serverwartungen nicht einfach den Server für die Wartung mit heim nehmen kannst/darfst, ... :winking_face:

    Ich meinte damit, das dir keiner vorschreiben kann wann du deine Zeit "absitzt". Ob du das in 3 Tagen machst oder auf 5 aufgeteilt is deine Sache. Wenn man mal eine Woche nicht kommt muss es auch ok sein. Ausser der spezifische Vertrag sieht das anders vor. Das man so Sachen wie Server nicht nach Hause mitnehmen kann is klar :winking_face: Aber so manches lässt sich auch remote machen ...

    Fürs Studium mMn die ideale Vertragsform, da man Aufwands-Spitzen beim Studium sehr leicht handeln kann.

  • Wings-of-Glory
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    • 18. August 2009 um 23:05
    • #11
    Zitat von max_rayman

    Fürs Studium mMn die ideale Vertragsform, da man Aufwands-Spitzen beim Studium sehr leicht handeln kann.

    Ack.

    PS. Sorry, falls mein Text etwas forsch geklungen hat. War nicht so gemeint. :)

    Otto: Apes don't read philosophy. - Wanda: Yes they do, Otto, they just don't understand
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