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Einkommensteuererklärung

  • Maxele
  • 13. Dezember 2009 um 23:12
  • Unerledigt
  • Maxele
    4
    Maxele
    Mitglied
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    • 13. Dezember 2009 um 23:12
    • #1

    Hi,

    Ich wollte mal wissen, da ich freier Dienstnehmer bin, ob bei der Einkommensteuererklärung die Sozialversicherungsbeiträge, die für mich ja der Arbeitgeber laufend einbehält, bereits abgezogen sind oder von mir angeführt werden müssen, zB als Werbekosten oder Absetzbetrag oder so irgendwas?

    Wie sieht es denn mit dem Absetzen einer Betriebswohnung aus. Hauptwohnsitz in Linz, Nebenwohnsitz in Wien. Von Wien aus besuche ich laufend die Arbeitsstätte, somit könnte man dies ja als Betriebswohnung absetzen die Miete oder nicht?

    Kann man die Neuanschaffung eines Autos zusätzlich zu den km Geld Kosten absetzen? Das Auto wurde durch einen Unfall, der von jemand anders verschuldet wurde ruiniert und somit war es nötig es anzuschaffen.

    Andere Frage: Wer kennt einen guten Steuerberater? Was kostet so ein Steuerberater, wenn der meine EInkommensteuererklärung machen soll?

    Danke

  • Gianna
    10
    Gianna
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    • 18. Dezember 2009 um 14:06
    • #2

    ich würde sagen du versteuerst nur was du auch bekommst - was der Arbeitgeber einbehält, kommt nicht in das Formular. ich war aber noch nie feier Dienstnehmer, vielleicht korrigiert mich da noch jemand der es besser weiß.

    bezüglich Wohnung:
    "Wer eine Wohnung in der Nähe des Arbeitsplatzes braucht, weil der Familienwohnsitz zu weit weg ist, um täglich nach Hause zu fahren, kann die Aufwendungen für diese Wohnung als Werbungskosten absetzen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
    -> Die tägliche Heimfahrt muss unzumutbar sein (mehr als 120km).
    -> Die Verlegung des Familienwohnsitzes ist unzumutbar weil:
    - der Ehepartner am Familienwohnsitz berufstätig ist, oder
    - der Steuerpflichtige selbst eine zweite Berufstätigkeit in der Nähe des Familienwohnsitzes ausübt, oder
    - eine berufliche Versetzung an einen anderen Ort jederzeit möglich ist, oder
    - sonstige schwerwiegende Gründe (z.B. bevorstehende Pensionierung)".

    Autokosten absetzen ist ein eigenes sehr kompliziertes Thema, da würde ich eher an einen Steuerberater verweisen

    Johanna Schmidt
    VIS1 Übungsleitung
    CG Vorlesung

  • Maximilian Rupp 27. Dezember 2024 um 00:19

    Hat das Thema aus dem Forum Off-Topic nach Off-Topic verschoben.

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