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Kühlschrank defekt

  • trottel
  • 26. Dezember 2009 um 17:25
  • Unerledigt
Hallo zusammen,

das Informatik-Forum geht in den Archivmodus, genaue Informationen kann man der entsprechenden Ankündigung entnehmen. Als Dankeschön für die Treue bekommt man von uns einen Gutscheincode (informatikforum30) womit man bei netzliving.de 30% auf das erste Jahr sparen kann. (Genaue Infos sind ebenfalls in der Ankündigung)

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  • trottel
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    • 26. Dezember 2009 um 17:25
    • #1

    Hallo!

    Haben einen Kühlschrank in unserer neuen Mietwohnung. Diese ist in den letzten Jahren leer gestanden.

    Das Problem: Der untere Teil (Gefrierfach) funktioniert. Der obere Teil (Kühlfach) kühlt nicht.

    Hinten sieht man dass es zwei getrenne Kühlkreisläufe und -motoren sind. Das schwarze Ding (wo die Abwärme abgeleitet wird) unten wird warm. Oben nicht.

    Der Motor oben läuft.

    Irgendwelche Ideen, was kaputt ist (ich tippe ja mal auf die Kühlflüssigkeit/gas).

    Kennt jemand einen (vertrauenswürdigen) Reparaturservice von den fünfen in Wien?

  • Gianna
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    162
    • 31. Dezember 2009 um 17:47
    • #2

    ich würde sagen wenn das eine Mietwohnung ist, und der Kühlschrank beim Einzug schon da war, ist die Hausverwaltung dafür zuständig! daher solltest du dich um einen Reparaturservice nicht kümmern müssen.

  • Loreley
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    • 1. Januar 2010 um 01:16
    • #3

    Würde auch beim Vermieter einfordern, dass der repariert wird. Und nicht gleich abwimmeln lassen, einige reden einem da gern ein, man wäre selbst zuständig.

  • Bobsch
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    • 1. Januar 2010 um 12:29
    • #4

    Ja, und am besten: Schriftlich, Fax oder Einschreiben, mit Bestätigung, damit es keine Ausreden gibt.

  • toxiscm
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    • 1. Januar 2010 um 19:58
    • #5

    Nach dem OGH Urteil vom Juni sind Vermieter ja nicht mal mehr verpflichtet die Therme zu ersetzen (Selbst wenn man sie immer Vorschriftsmäßig gewartet hat)... Zur verpflichtenden Kücheneinrichtung zählt nur Herd & Spüle alles andere ist vom Mieter zu übernehmen.

  • daviwie
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    169
    • 2. Januar 2010 um 13:44
    • #6
    Zitat von toxiscm

    Nach dem OGH Urteil vom Juni sind Vermieter ja nicht mal mehr verpflichtet die Therme zu ersetzen (Selbst wenn man sie immer Vorschriftsmäßig gewartet hat)... Zur verpflichtenden Kücheneinrichtung zählt nur Herd & Spüle alles andere ist vom Mieter zu übernehmen.


    Leider hat er Recht.

    Wenn du in letzter Zeit in die Wohnung eingezogen bist (in den letzten 6 Monate?), könntest du vielleicht versuchen, den Vermieter zu überzeugen, die Reparaturkosten zu bezahlen bzw. zu kaufen. Wie lang erwartest du in der Wohnung zu bleiben?

    Wenn du das Geld dafür hast, kauf dir einfach einen neuen Kühlschrank und wenn du ausziehst, entweder mitbringen oder eine Ablöse vom nächsten Mieter verlangen. In diesem Fall würde ich das ganze mit dem Vermieter aber zuerst besprechen... (im Bezug Weitergaberecht usw.)

    Einmal editiert, zuletzt von daviwie (2. Januar 2010 um 15:38)

  • Plantschkuh!
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    1.181
    • 2. Januar 2010 um 15:03
    • #7
    Zitat von toxiscm

    Nach dem OGH Urteil vom Juni sind Vermieter ja nicht mal mehr verpflichtet die Therme zu ersetzen (Selbst wenn man sie immer Vorschriftsmäßig gewartet hat)... Zur verpflichtenden Kücheneinrichtung zählt nur Herd & Spüle alles andere ist vom Mieter zu übernehmen.


    Nja. Soweit ich verstanden hab, gibts in Österreich unterschiedliche gesetzliche Regelungen für unterschiedliche Arten von Mietverhältnissen. Und: Auch bei Thermen, Herden, Spülen etc. gibts wohl einen Unterschied, ob das Ding beim Einzug schon hin ist oder später hin wird. Und: Wenn es die Abmachung gegeben hat, daß er einen Kühlschrank kauft (indem er Ablöse zahlt), und in der Wohnung steht kein Kühlschrank, sondern nur Sperrmüll... Mit zwei so kurzen Sätzen und ohne Hintergrundinfo würd ich die Sache nicht so schnell beiseiteschieben.

  • Bobsch
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    372
    • 2. Januar 2010 um 18:48
    • #8

    Bei uns wars der Fall, dass sie den Kühlschrank als funktionstüchtig im Vertrag drinnen stehen hatten. War er nicht. Mangelrüge an die Hausverwaltung, schriftlich bestätigen lassen, beim Auszug braucht keiner mehr drinnen stehen (darum ging es bei mir).

  • Maximilian Rupp 27. Dezember 2024 um 00:19

    Hat das Thema aus dem Forum Off-Topic nach Off-Topic verschoben.

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