Arbeitsbewilligung für amerikanischen Studenten

NetzUnity und Informatik-forum wurden zusammengelegt. Eine entsprechende Ankündigung wird demnächst noch folgen. Für 2025 ist hier einiges geplant! Bei Fragen bitte per DM an Maximilian Rupp wenden.
  • Weiß jemand, ob es eine Stelle/Abteilung an der TU gibt, die ausländischen Studenten mit dem Antrag nach einer Arbeitsbewilligung hilft?

    Ich habe nämlich eine Stelle in einem österreichischen Bundesamt als Programmierer/Debugger gefunden und jetzt besteht die Aufgabe, uns über die Gesetze und Voraussetzungen von Arbeitsbewilligungen zu informieren. Der Job wird im Sommer (Ende August) anfangen und für ungefähr 2-3 Monate laufen. Ich habe bereits ein paar Sachen auf der Website des AMS gefunden, aber nichts bezüglich Ferialpraktiken für Ausländer war zu finden (es kann sein, dass ich vielleicht was übersehen habe?).

    Auf der Website des AMS gibt es ein Teil für arbeitsuchende Ausländer: http://www.ams.at/sfa/14074.html Dort wird aber nur erwähnt, was ein Ferialpraktikant IST, und nicht was ein ausländischer Student machen muss, um ein Ferialpraktikum legal machen zu können.

    Ich glaube, dass die Information bezüglich "Beschäftigungsbewilligung" mich betrifft, aber dort steht, dass der Arbeitgeber den Antrag stellen muss und nicht ich (was für mich umgekehrt wäre, in den USA muss nämlich der Arbeitnehmer den Antrag für eine Bewilligung stellen; hab schon ein bisschen Erfahrung in diesem Bereich, aber nur von der amerikanischen Seite). Es alles ein bisschen verwirrend und es wäre schön, wenn jemand mit Erfahrung (vielleicht jemand hier auf dem Forum?) mir das ganze erklären würde, wie z.B. eine Abteilung an der TU, die dafür zuständig ist, ausländische Studenten mit der Suche nach einem Praktikum zu helfen.

    Danke im Vorhinein. :thumb:

  • "Beschäftigungsbewilligung" mich betrifft, aber dort steht, dass der Arbeitgeber den Antrag stellen muss und nicht ich.

    Das stimmt meines Wissens. Der zukünftige Arbeitgeber stellt beim Arbeitsamt den Antrag, du musst da nichts machen, ausser dem Arbeitsgeber druck machen dass das möglichst bald geschieht (ein Antrag kann auch abgelehnt werden!)

    µC-Leitung

  • mein Freund ist Unternehmer, seine Firma ist in Grenznähe und daher beschäftigt er auch Ausländer, hab ihn grad mal gefragt.
    Er meint, es stimmt, er muss den Antrag stellen, es sei denn der AN hat schon einen Befreiuungsschein.
    Er muss allerdings nachweisen, dass er keinen Österreicher finden konnte für den Job, damit er die Erlaubnis für den Ausländer bekommt. In seiner Branche gibts da allerdings noch Erleichterungen, wg. Facharbeitermangels.
    Aber bei Programmieren könnte es schwierig werden, da du ja auch kein EU Bürger bist.
    Ich halt dir jedenfalls die Daumen, dass es trotzdem klappt!

  • Wenn ich die Website des AMS nochmals durchlese, steht folgendes unter Befreiungsschein:

    Zitat


    Der Befreiungsschein ist, ähnlich wie die Arbeitserlaubnis, eine persönliche Berechtigung des/der ausländischen Arbeitnehmer/in, die zu einer Arbeitsaufnahme im gesamten Bundesgebiet berechtigt, ohne dass der Arbeitgeber eine Beschäftigungsbewilligung beantragen muss. Er gilt für fünf Jahre und wird unter folgenden Voraussetzungen ausgestellt:

    • nach wenigstens fünfjähriger legaler Beschäftigung in Österreich - innerhalb der letzten acht Jahre, wenn die Tätigkeit dem Ausländerbeschäftigungsgesetz unterlag;
    • nach Absolvierung des vollen Schuljahres vor Beendigung der Schulpflicht in Österreich, wenn wenigstens ein Elternteil während der letzten fünf Jahre drei Jahre legal im Bundesgebiet niedergelassen und beschäftigt war;
    • Familienangehörigen von Österreichern oder EWR- Bürger/innen und Schweizer Staatsbürger/innen die bisher vom AuslBG ausgenommen waren und auf die nun dieser Ausnahmetatbestand nicht mehr zutrifft. (z.B. Erreichung der Volljährigkeit bei Kindern von österreichischen Staatsbürgern oder bei Scheidung)
    • Ehegatten und Ehegattinnen sowie unverheirateten minderjährigen Kinder eines/er Ausländer/in, der/die Anspruch auf einen Befreiungsschein hat, wenn er/sie selbst seit mindestens einem Jahr niedergelassen ist..

    Wenn ich dich richtig verstanden habe, heißt es, dass ich zuerst einen Befreiungsschein brauche, damit der Arbeitgeber eine Beschäftigungsbewilligung beantragen kann? Das hört sich falsch an, aber ich möchte das zuerst aufklären, bevor ich weitere Fragen stelle... Aber nichts auf der obigen Liste betrifft mich... Ich glaube, dass ist das einzige, was ich hier in Österreich hasse: eure Bürokratie. :D Manchmal kann das ganze System ein großer Widerspruch in sich selbst sein! lol

    Ja, als Programmierer denke ich auch, dass es schwierig sein könnte. Aber da ich ein Praktikum brauche, um das Studium fertig zu machen, werde ich irgendwann arbeiten gehen müssen.

  • http://www.auslaender.at/articles/132/1…eich/Page1.html

    Jemand hat mir diese Link per private Nachricht geschickt und ich hab mir gedacht, es wäre Schade gewesen, wenn es privat geblieben wäre.

    Was ich dort gelese habe, nämlich dieses Stück:

    Zitat


    Studierende mit Aufenthaltserlaubnis zwecks Ausbildung dürfen:

    • selbständige Arbeiten auf Werkvertragsbasis ausüben. Besonders wichtig ist hier, dass keine (verschleierte) unselbstständige Tätigkeit vorliegt. Im Zweifels-fall bitte immer nachfragen oder über-prüfen lassen.
    • Unselbstständig arbeiten mit einer Beschäftigungsbewilligung für Saisonarbeit ( = befristete Beschäftigung). Die-se Beschäftigungsbewilligung darf für höchstens drei Monate pro Kalenderjahr ausgestellt werden. Für diese Art von Beschäftigung muss eine Verordnung des Arbeitsministeriums vorliegen, welche besagt, dass in dem Bereich, in dem einE StudentIn arbeiten will, Bewilligungen erteilt werden dürfen.
    • Unselbständig arbeiten mit einer Beschäftigungsbewilligung für geringfügige Arbeit. Hier gilt das Prinzip des "InländerInnenvorranges": Das AMS prüft von Gesetzes wegen, ob für den konkreten Arbeitsplatz eine inländische oder, in Österreich bereits niedergelassene, ausländische Arbeitskraft aufgrund ihrer Qualifikation oder Vorbeschäftigung vermittelt werden kann. Nur wenn fest-steht, dass eine solche Arbeitskraft nicht zur Verfügung steht, darf die Beschäftigungsbewilligung erteilt werden.

    scheint allem, was ich bis jetzt gefunden/gehört/drüber nachgedacht habe, zuzustimmen. Mal schauen. Ich werde dieses Thread an meinem Kollegen weiterleiten...

    Vielen vielen Dank. Ihr müsst aber nicht aufhören Antworten zu posten. Wenn ihr was wisst, bitte postet es! :D


  • Ja, als Programmierer denke ich auch, dass es schwierig sein könnte. Aber da ich ein Praktikum brauche, um das Studium fertig zu machen, werde ich irgendwann arbeiten gehen müssen.

    Das Projektpraktikum ist kein Firmenpraktikum, sondern eine LVA (die in der Industrie absolviert werden kann, aber nicht muss).

  • Das Projektpraktikum ist kein Firmenpraktikum, sondern eine LVA (die in der Industrie absolviert werden kann, aber nicht muss).


    Mir wurde gesagt, dass es ein Praktikum ist, das in einer Firmen gemacht werden muss...

    hab den thread jetzt nur überflogen.. vieleicht kann dir das ausländerreferat der htu behilflich sein: http://www.htu.at/index.php?load…org.php?orgf=23


    Hey, danke schön! :D

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