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Einstiegsgehalt

    • Frage
  • michaelh
  • 27. Februar 2011 um 17:20
  • Unerledigt
  • michaelh
    6
    michaelh
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    • 27. Februar 2011 um 17:20
    • #1

    Hallo,

    ich habe im Februar ein Praktikum bei einer Firma begonnen, welches jetzt bald enden wird. da mache ich mir gerade gedanken über mein mindestgehalt welches ich laut it-kv bekommen würde. da mir danach eine fix-anstellung geboten wurde.
    Tätigkeit: GUI Entwicklung (PHP/JS,..)
    Ich: keine Berufserfahrung. (php & co habe ich keine ausbildung, alles selbst beigebracht, nur java auf der uni gelernt), bakk noch nicht in der tasche.
    da wäre ich doch zu mindest in den allgemeinen tätigkeiten einzustufen sprich mindestlohn (abzüglich 5% wegen fehlender berufserfahrung) 1509 brutto.
    oder kann auch eine einstufung in die zentralen tätigkeiten erfolgen?

    danke & lg

  • polymorph10
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    polymorph10
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    • 27. Februar 2011 um 17:36
    • #2

    Zentrale Tätigkeiten definitiv nicht, du musst dir nur mal die Beispiele im KV dazu ansehen. Entweder allgemeine Tätigkeiten oder spezielle Tätigkeiten 1 (wo die 08/15 Softwareentwicklung zuhause ist), da fehlt mir der Erfahrungsschatz, wie das in deinem konkreten Fall aussehen könnte. Es ist übrigens auch im Interesse deines Arbeitgebers dich korrekt einzustufen.

  • JohnFoo
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    JohnFoo
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    • 27. Februar 2011 um 17:44
    • #3

    Es gibt mehr als genug Threads zu dem Thema, such mal danach.

    Die 5 % Abzug für fehlende Berufserfahrung find ich putzig!

  • michaelh
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    michaelh
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    • 27. Februar 2011 um 18:20
    • #4

    ok danke.
    ja laut it-kv werden 5% abgezogen da man Berufseinsteiger gemäß § 15 I. (11) ist.
    dann mögen die verhandlungen beginnen :)

    schönen sonntag

  • Maximilian Rupp 27. Dezember 2024 um 00:19

    Hat das Thema aus dem Forum Off-Topic nach Off-Topic verschoben.

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