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Brutto-Netto Berechnung

  • Dirmhirn
  • 30. Januar 2012 um 10:50
  • Unerledigt
  • Dirmhirn
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    Dirmhirn
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    • 30. Januar 2012 um 10:50
    • #1

    Hi!

    wie funktionier denn das mit der Brutto Netto berechnung für Angestellte 2012?

    zB.: bei 950€ Brutto pro Monat 14 mal
    18,07% Dienstnehmeranteil -> 171,67€
    21,83% Dienstgeberanteil -> 207,39€
    1,53% Mitarbeitervorsorge -> 14,54€
    das sind dann 778€ Netto Lohn

    http://bruttonetto.akwien.at/
    wenn ich hier 950 eingebe kommt aber 143,17€ DN-Anteil Pro Monat heraus - das sind dann 806€ Netto und das wären nur ~ 15,07%

    Wohnbauförderungsbeitrag und Kammerumlage sind auch noch je 0,5% - wenn die bei dem BN-Rechner nicht berücksichtigt werden, dann wären das auch erst 16,07%

    Was zieht der BN-Rechner nicht ab?

    sg Dirm

    Beamte sind wie Bücher, desto höher sie stehen, desto nutzloser sind sie.;)

  • tporf
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    tporf
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    • 30. Januar 2012 um 12:11
    • #2

    Der DN-Anteil variiert zwischen 15,07 und 18,07 je nach Einkommen. Was die Erhöhung ausmacht ist der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung.

    http://www.wissenistmanz.at/download/perso…aenner-2012.pdf

    Ich nehm immer den BN-Rechner von karriere.at
    Da kann man auch die Stunden/Woche eingeben.

  • Dirmhirn
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    Dirmhirn
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    • 30. Januar 2012 um 13:24
    • #3

    danke für die Infos!

    Die Rechner berechnen anscheinend alle nicht die Arbeitslosenversicherung mit ein.
    aber laut dem PDF wären bei 950€ 0% Arbeitslosenversicherung.
    gibts da noch 3% die dazugehören könnten :grinning_face_with_smiling_eyes:

    sonst muss ich mal bei der GKK anrufen, wieso das 18,07% sind.

    Beamte sind wie Bücher, desto höher sie stehen, desto nutzloser sind sie.;)

  • tporf
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    tporf
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    • 30. Januar 2012 um 16:21
    • #4

    Dein BN-Rechner nimmt pauschal 18,07% SV-Beitrag. Das heißt der rechnet überall die 3% Arbeitslosenversicherung dazu. Das ist aber nur richtig, wenn das Bruttogehalt > 1456,-/Monat ist.
    Wie gesagt, ich kann den Rechner von karriere.at empfehlen, der berücksichtigt das nämlich.

    Hier der Text von help.gv.at:

    Zitat

    Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung beträgt unabhängig von der Beschäftigungsform sechs Prozent der Beitragsgrundlage, d.h. des monatlichen Bruttoverdienstes ohne Sonderzahlungen (Dienstgeberanteil: drei Prozent, Dienstnehmeranteil: drei Prozent).Ausnahme: Für Einkommen bis 1.186 Euro brutto wird kein Dienstnehmeranteil mehr eingehoben. Für Einkommen zwischen 1.186 Euro und 1.294 Euro brutto beträgt der Dienstnehmeranteil ein Prozent der Beitragsgrundlage, für Einkommen zwischen 1.294 Euro und 1.456 Euro brutto zwei Prozent.

    Ich würde mich eher an die Person wenden, die dir deinen Lohnzettel schickt/ übergibt.

  • Dirmhirn
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    • 30. Januar 2012 um 16:59
    • #5

    ah, danke. also in den 18,07% sind 3% Arbeitslosenversicherung inkludiert.
    ob das Gehalt Teilzeit oder Vollzeit ist, macht da keinen Unterschied - oder?

    passt, dann versteh ich den BN-rechner und werde mal nachfragen wie das bei uns ist - wundert mich jetzt besonders da die Vorschreibung direkt von der GKK kommt. Ist bei uns etwas kompliziert, darum muss ich da selber auch immer wieder nachrechnen - das mit der Arbeitslosenversicherung, habe ich letztes Jahr nicht gelesen und war daher mit den 18,07% "zufrieden".
    weißt du zufällig, ob das 2010 noch anders war?

    Beamte sind wie Bücher, desto höher sie stehen, desto nutzloser sind sie.;)

  • Maximilian Rupp 27. Dezember 2024 um 00:16

    Hat das Thema aus dem Forum Off-Topic nach Off-Topic verschoben.

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