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MAKAM sucht InterviewerInnen zur Durchführung telefonischer Umfragen

  • MAKAM
  • 15. Februar 2012 um 17:12
  • Unerledigt
Hallo zusammen,

das Informatik-Forum geht in den Archivmodus, genaue Informationen kann man der entsprechenden Ankündigung entnehmen. Als Dankeschön für die Treue bekommt man von uns einen Gutscheincode (informatikforum30) womit man bei netzliving.de 30% auf das erste Jahr sparen kann. (Genaue Infos sind ebenfalls in der Ankündigung)

Vielen Dank für die Treue und das Verständnis!
  • MAKAM
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    4
    • 15. Februar 2012 um 17:12
    • #1

    MAKAM Market Research sucht zur Verstärkung des
    bestehenden Teams ab sofort

    InterviewerInnen zur Durchführung telefonischer Umfragen – keine Verkaufstätigkeit

    Wir bieten:

    • Flexible Zeiteinteilung
    • Guter Verdienst
    • Angenehmes Arbeitsklima
    • Beste Infrastruktur

    Voraussetzungen:

    • Hohe Kundenorientierung
    • Perfekte Deutschkenntnisse
    • Kommunikationsstärke
    • Freundlichkeit
    • Zuverlässigkeit
    • Computeraffinität


    Wenn Sie gerne unser Team unterstützen wollen und außerdem engagiert sind, senden Sie bitte Ihren Lebenslauf an: MAKAM Market Research GmbH, Hietzinger Hauptstraße 34; 1130 Wien
    interviewer@makam.at

  • R3nwo!
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    • 15. Februar 2012 um 18:46
    • #2

    Hey ne frage,

    geringfügig/Teilzeit/Vollzeit? und wie viel €/Monat darf man siich ca. vorstellen?

  • MAKAM
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    • 16. Februar 2012 um 08:07
    • #3

    Unser Telefonstudio ist für Konsumentenbefragungen Mo-Fr von 15.00 bis 20.30 geöffnet. Innerhalb dieser Zeit kann flexibel telefoniert werden (je nach Verfügbarkeit von Plätzen). Die Bezahlung erfolgt pro durchgeführtem Interview und richtet sich nach der Länge des Interviews und nach der zu kontaktierenden Zielgruppe.

  • fuersti
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    • 16. Februar 2012 um 10:38
    • #4

    bitte §9 Abs. 2 des Gleichbehandlungsgesetzes einhalten und Gehaltsangabe ergänzen - danke!

    Zitat

    Bundesgesetz über die Gleichbehandlung, §9 Abs. 2: (2) Der/die Arbeitgeber/in oder private Arbeitsvermittler/in gemäß den §§ 2 ff des Arbeitsmarktförderungsgesetzes oder eine mit der Arbeitsvermittlung betraute juristische Person öffentlichen Rechts ist verpflichtet, in der Ausschreibung das für den ausgeschriebenen Arbeitsplatz geltende kollektivvertragliche oder das durch Gesetz oder andere Normen der kollektiven Rechtsgestaltung geltende Mindestentgelt anzugeben und auf die Bereitschaft zur Überzahlung hinzuweisen, wenn eine solche besteht.

  • MAKAM
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    • 16. Februar 2012 um 12:30
    • #5

    Bei der ausgeschriebenen Stelle handelt es sich um ein freies Dienstverhältnis. Laut Wirtschaftskammer (http://portal.wko.at/wk/format_deta…03533&dstid=682) gilt hier folgendes:
    "Stellenausschreibungen für Personen, für die keine lohngestaltende Vorschrift zur Anwendung kommt, wie Geschäftsführer oder freie Dienstnehmer, müssen diese Angaben [Anm.: zum Mindestlohn] nicht enthalten."

    Die Bezahlung erfolgt pro durchgeführtem Interview, richtet sich nach der Länger der Interviews und nach der zu kontaktierenden Zielgruppe und beträgt max. 8€ pro Interview.

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