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Werkvertrag - Klausel bei Lieferverzug

  • cronjob
  • 21. Februar 2012 um 09:37
  • Unerledigt
Hallo zusammen,

das Informatik-Forum geht in den Archivmodus, genaue Informationen kann man der entsprechenden Ankündigung entnehmen. Als Dankeschön für die Treue bekommt man von uns einen Gutscheincode (informatikforum30) womit man bei netzliving.de 30% auf das erste Jahr sparen kann. (Genaue Infos sind ebenfalls in der Ankündigung)

Vielen Dank für die Treue und das Verständnis!
  • cronjob
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    • 21. Februar 2012 um 09:37
    • #1

    Hallo an alle Werkvertrags-Entwickler,

    bei meiner Tätigkeit als Kleinunternehmer im Bereich IT-Dienstleistung komme ich immer wieder in den "Genuss" von Vertragsverhandlungen.
    In letzter Zeit sind mir da betreffend des "Lieferverzugs" Vertragsklauseln untergekommen, die mir aus Sicht des Arbeitnehmers ziemlich heftig erscheinen, und da würde es mich interessieren wie andere freiberufliche Entwickler mit dieser Problematik umgehen.

    Ein konkretes Beispiel dafür ist folgendes:
    Der AG will sich bei Lieferverzug (den der Entwickler verschuldet hat) nach Ablauf einer angemessen vereinbarten Nachfrist dass Recht herausnehmen, das vereinbarte Produkt von einem Dritten verbessern und/oder fertigstellen zu lassen und die dafür entstehenden Kosten dem Entwickler anlasten. Zusätzlich wird im Fall der Nicht-Einhaltung des Liefertermins noch eine Vertragstrafe in Höhe des vereinbarten Entgelts gefordert.

    Ich muss sagen, dass ich das ziemlich heftig finde, vor allem auch weil mein Studenlohn bei ca. 12 Euro Netto liegen würde, ich also nicht wirklich viel verdiene und auf der anderen Seite bei Akzeptieren dieser Klauseln ja ein relativ hohes finanzielles Risiko trage...

    Wie sieht eure Meinung dazu aus? Würdet ihr sowas unterschreiben?
    Und weiß irgendjemand, wie man als Kleinunternehmer den Fall des Lieferverzugs bei Werkverträgen "normalerweise" handhabt?

    Freu mich über Anregungen und Input,

    thx

    P.S: was meine Arbeitstätigkeit betrifft, handelt es sich dabei hauptsächlich um die Entwicklung bzw. Erweiterung von Webseiten...

  • LordNecro
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    • 21. Februar 2012 um 11:44
    • #2
    Zitat von cronjob


    Wie sieht eure Meinung dazu aus? Würdet ihr sowas unterschreiben?

    Nie im Leben würde ich sowas unterschreiben. Es kann immer mal passieren, dass du krank wirst usw. Für mich sieht das so aus als will die Firma zwar einen Studenten was die Gehaltsseite angeht(12 Euro netto ist wirklich nicht die Welt), aber die Absicherung haben als würden sie die Arbeit an ein größeres Unternehmen vergeben. Wenn sie das unbedingt zum Stichtag X brauchen, ist ein Student der sich nebenbei was dazuverdient eindeutig die falsche Wahl.

    Zitat von cronjob


    Und weiß irgendjemand, wie man als Kleinunternehmer den Fall des Lieferverzugs bei Werkverträgen "normalerweise" handhabt?

    Nach meinem Wissen gibt es keine Sonderbehandlung von Kleinunternehmern bei Haftungen, ... Du bekommst nur Steuererleichterungen, mehr nicht. Also hat dein Kunde die gewöhnlichen Rechte bei einem Lieferverzug deinerseits( einschließlich vereinbarter Pönalzahlungen). Also aufpassen was du da unterschreibst :)

    2 Mal editiert, zuletzt von LordNecro (21. Februar 2012 um 11:48)

  • arc
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    • 21. Februar 2012 um 12:18
    • #3
    Zitat von cronjob

    Wie sieht eure Meinung dazu aus? Würdet ihr sowas unterschreiben? Und weiß irgendjemand, wie man als Kleinunternehmer den Fall des Lieferverzugs bei Werkverträgen "normalerweise" handhabt

    Leider werden Werkverträge oft dazu missbraucht, eine für den Arbeitnehmer vorteilhaftere Anstellung zu umgehen. So kann man Risiken abwälzen und Mindestlöhne unterschreiten, weil nur noch nach Werk, nicht nach Stunden gezahlt wird.

    Dass von dir nichts zu holen ist, werden die wissen, können trotzdem die Klausel mit der Strafzahlung etc. als Druckmittel verwenden. Ich würde deshalb kein Arbeitsverhältnis mit jemand eingehen, der deine finanzielle Sicherheit derart bedroht. Falls es für dich eine Option ist, dann such dir besser eine Anstellung, als von einem Werkvertrag zum nächsten zu hetzen.

  • cronjob
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    • 21. Februar 2012 um 12:43
    • #4
    Zitat von arc

    Leider werden Werkverträge oft dazu missbraucht, eine für den Arbeitnehmer vorteilhaftere Anstellung zu umgehen. So kann man Risiken abwälzen und Mindestlöhne unterschreiten, weil nur noch nach Werk, nicht nach Stunden gezahlt wird.

    da hast du leider recht :(
    Ich frag mich nur ob so eine Klausel bezüglich eines Lieferverzugs generell der Usus ist bzw wie das auf einer fairen Basis gehandhabt wird.
    Kann mir irgendwie nicht vorstellen dass jeder Einzelunternehmer diesbezüglich solche Risiken auf sich nimmt...

  • arc
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    • 21. Februar 2012 um 12:46
    • #5
    Zitat von cronjob

    da hast du leider recht :(
    Ich frag mich nur ob so eine Klausel bezüglich eines Lieferverzugs generell der Usus ist bzw wie das auf einer fairen Basis gehandhabt wird.
    Kann mir irgendwie nicht vorstellen dass jeder Einzelunternehmer diesbezüglich solche Risiken auf sich nimmt...

    Also ich kenns schon so, dass die Klauseln eingebaut werden, Strafzahlung bei versäumter Lieferung, in verschiedenen Höhen. Vielleicht kannst du bitten, dass sie es "entschärfen": Bei verspäteter Lieferung wird einfach nicht gezahlt, mehr nicht. Aber so, dass dir keine zusätzlichen Kosten entstehen. Weil dass sie dann Dritte anheuern und du die dann zahlen musst .. das ist so allgemein formuliert, dass das ganz schön viel kosten kann. Wenn sie fair sind und es nur zur Absicherung machen, dann kommen sie dir entgegen. Wenn sie auf der vollen Klausel beharren, sag ab.

  • cronjob
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    • 21. Februar 2012 um 12:53
    • #6
    Zitat von arc

    Vielleicht kannst du bitten, dass sie es "entschärfen": Bei verspäteter Lieferung wird einfach nicht gezahlt, mehr nicht. Aber so, dass dir keine zusätzlichen Kosten entstehen.


    Jep, das würde für mich auch nach einer vernünftigen/fairen Lösung klingen.

    Zitat von arc

    Weil dass sie dann Dritte anheuern und du die dann zahlen musst .. das ist so allgemein formuliert, dass das ganz schön viel kosten kann.


    Genau das sind auch meine Bedenken. Ich hab ja auch keinen Einfluss darauf, wer dann angeheuert wird, wielange der braucht und was der verlangt. Der AG könnte sich dann ja - zumindest theoretisch - irgendeine Webagentur holen, die zu horrenden Preisen arbeitet und ihm könnte es egal sein, weil zahlen müsst dann ich...

    Werds mal so versuchen, danke für den Input...

  • Wings-of-Glory
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    • 22. Februar 2012 um 00:29
    • #7

    Nur so als Nebeninformation: Du kannst bei Werkverträgen den Auftrag weiterreichen. Du bist nicht verpflichtet das Werk selber bzw. alleine fertig zu stellen.

  • cronjob
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    • 23. Februar 2012 um 09:03
    • #8

    Falls es jemand interessiert: ich hab diesbezüglich mal im Netz gesucht, und beim und einen Link zu einem PDF für die gängigen AGBs in diesem Bereich gefunden. Bezüglich eines Lieferverzugs heisst es dort beispwielsweise nur:

    Zitat

    Für den Fall der Überschreitung einer vereinbarten Lieferzeit aus alleinigem Verschulden oder rechtswidrigem Handeln des Auftragnehmers ist der Auftraggeber berechtigt, mittels eingeschriebenen Briefes vom betreffenden Auftrag zurückzutreten, wenn auch innerhalb der angemessenen Nachfrist die vereinbarte Leistung in wesentlichen Teilen nicht erbracht wird und den Auftraggeber daran kein Verschulden trifft.

    So wie ich das verstehe würde das dem Szenario entsprechen, dass der Entwickler einfach nicht bezahlt wird und der Vertrag als beendet gilt, wie es arc bereits weiter oben erwähnt hat:

    Zitat

    (...) Bei verspäteter Lieferung wird einfach nicht gezahlt, mehr nicht. Aber so, dass dir keine zusätzlichen Kosten entstehen.

    Was das hinzuziehen von Dritten zur Fertigstellung eines Werks betrifft:

    Zitat von Wings-of-Glory

    Nur so als Nebeninformation: Du kannst bei Werkverträgen den Auftrag weiterreichen. Du bist nicht verpflichtet das Werk selber bzw. alleine fertig zu stellen.


    Stimmt, dass ist natürlich ein Punkt den man im "Notfall" - sprich wenn man bemerkt dass man sich verschätzt hat - auch nicht vergessen sollte. Sollte man dann allerdings totzdem in Lieferverzug kommen, entbindet einen das aber natürlich nicht von obig erwähnten Klauseln, oder?

    Einmal editiert, zuletzt von cronjob (23. Februar 2012 um 09:05)

  • sutupud
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    • 23. Februar 2012 um 10:03
    • #9
    Zitat von cronjob

    Sollte man dann allerdings totzdem in Lieferverzug kommen, entbindet einen das aber natürlich nicht von obig erwähnten Klauseln, oder?

    Natürlich nicht, für den Subvertrag kann man aber auch wieder Klauseln für den Lieferverzug vereinbaren. Denn wenn der Sub-Auftragsnehmer bei Lieferverzug nichts zu befürchten hat, wird ihm deine Deadline ziemlich egal sein. Nur falls du im letzten Moment jemanden brauchst, der dir ein Werk fertig stellen hilft weil die Deadline schon fast da ist, wird du probleme haben jemanden zu finden, der dir so einen Vertrag unterschreibt.
    Zudem muss man aufpassen, ob im ursprünglichen Vertrag das Weitergeben nicht explizit geregelt ist. Kann sein dass der Auftraggeben verhindern will, dass der Auftrag billig nach Indien outsourced wird... Oder es gibt Sicherheitsbedenken...
    In vielen Fällen ist's dem Auftraggeber aber egal, hauptsache die Qualität stimmt - und wie das beurteilt wird sollte auch im Vertrag stehen.

  • Maximilian Rupp 27. Dezember 2024 um 00:16

    Hat das Thema aus dem Forum Off-Topic nach Off-Topic verschoben.

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