Bezahltes Praktikum für Informatik-Studentinnen

NetzUnity und Informatik-forum wurden zusammengelegt. Eine entsprechende Ankündigung wird demnächst noch folgen. Für 2025 ist hier einiges geplant! Bei Fragen bitte per DM an Maximilian Rupp wenden.
  • Fachbereich
    [INDENT]Es werden zwei Studentinnen für den Bereich New Business und Interactive Entertainment gesucht:[/INDENT]
    [INDENT]
    1) Entwicklung und Programmierung von mobilen Applikationen (Kenntnisse in Android bzw. objektorientierten Programmiermethoden sind vorteilhaft).

    2) Technisches Projektmanagement (Kentnnisse in Wirtschaftsinformatik und Projektmanagement sind vorteilhaft)

    Das Praktikum umfasst die Mitarbeit in verschiedenen New Business Projekten im Bereich Interactive Entertainment und New Media. Im Zuge des Praktikums haben Sie die Möglichkeit in einem motivierten und erfahrenen Team an innovativen Projekten mit den neuesten Technologien zu arbeiten. Unter professioneller Anleitung können Sie eigenständig Entwicklungs- und Konzeptionsarbeiten für renommierte Kunden durchführen und erhalten einen Einblick in die Tätigkeiten einer New Media Agentur. Desweiteren werden Sie in dem angewandten Forschungsprojekt "Event Network Advancement" mitarbeiten, in dem die Skill3D mit der Donau-Universität Krems, Universität Wien und ISN kooperiert (siehe: http://www.donau-uni.ac.at/ena).


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    Unternehmensbeschreibung[INDENT]Die Skill3D Events und Media GmbH ist eine österreichische Agentur, die Marketing-Konzepte und deren Umsetzung im Bereich Social Media, Mobile- und Web-Development anbietet (siehe: http://www.skill3d.at/). Zu den technologischen Spezialisierungen bestehen ergänzende Expertisen im Bereich NFC, Community-Betreuung sowie in der Inszenierung von Jugend-Events und deren technischer Aufbereitung. Im Praktikum sollen Erfahrungen in der operativen und konzeptionellen Projektabwicklung in einer modernen Agentur vermittelt werden.


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    Praktikum[INDENT]Das Praktikum wird für sechs Monate ausgeschrieben, mit dem geplanten Beginn im November 2012. Das Gehalt liegt bei 1.400 Euro Brutto für 28,5 Stunden pro Woche. Um Frauen in Forschung, Technologie und Innovation zu fördern, werden ausschließlich weibliche Studierende in Betracht gezogen (siehe Gleichbehandlungsgesetz § 8 Positive Maßnahmen). Bei Interesse senden Sie bitte Ihren Lebenslauf an office@skill3d.at.[/INDENT]

  • Ja, der Satz macht erst auf den zweiten Blick Sinn. Manche Förderungen sind gezielt für Frauen in der Technik bestimmt.

    16 Leute (laut HP im Team) und nur 2 Frauen. Guter Frauenschnitt ;)

    Ziemlich dreist find ich halt nur, dass ausschließlich weibliche Studierende in Betracht gezogen werden. Was ist wenn sich keine Frau bewirbt? Jetzt darf man sich als Mann nicht mal mehr bewerben *kopfschüttel*

  • Ah, cool, eine Diskussion über Sinn und Unsinn solcher Maßnahmen hatten wir in diesem Forum ja eh schon lang nicht mehr. :shiner:

  • Es handelt sich um eine Förderung der österreichischen Forschungsförderungs-Gesellschaft (FFG) [...]. Weitere Infos bei Interesse unter: http://www.ffg.at/femtech

    Hihihi. Von ebenda: "Das Ziel bleibt gleich: Faire Rahmenbedingungen für beide Geschlechter in der österreichischen Forschungslandschaft."

    ~~ Ondra „Ravu al Hemio“ Hošek
    I know what PC LOAD LETTER means

    Tutor außer Dienst · OOP · OS · PK · PP

  • Schau ma halt mal nach, was im Gesetz steht:

    § 8. Die in Gesetzen, in Verordnungen, in Instrumenten der kollektiven Rechtsgestaltung oder in generellen mehrere Arbeitnehmer/innen umfassende Verfügungen des/der Arbeitgebers/Arbeitgeberin getroffenen Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern, insbesondere durch Beseitigung tatsächlich bestehender Ungleichheiten im Sinne des Art. 7 Abs. 2 B-VG, gelten nicht als Diskriminierungen im Sinne dieses Gesetzes. Dies gilt auch für Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern in den in § 4 genannten Bereichen. Der Bund kann für besondere Aufwendungen, die Arbeitgeber/inne/n bei der Durchführung solcher Maßnahmen entstehen, Förderungen gewähren.

    Art. 7 Abs. 2 B-VG: Bund, Länder und Gemeinden bekennen sich zur tatsächlichen Gleichstellung von Mann und Frau. Maßnahmen zur Förderung der faktischen Gleichstellung von Frauen und Männern insbesondere durch Beseitigung tatsächlich bestehender Ungleichheiten sind zulässig.


    Wenn in dem Team von 16 nur 2 Frauen (laut DarkInferno) sind, dann versteh ich die Aufregung nicht, wenn da versucht wird eine tatsächlich bestehende Ungleichheit zu beseitigen...


  • Wenn in dem Team von 16 nur 2 Frauen (laut DarkInferno) sind, dann versteh ich die Aufregung nicht, wenn da versucht wird eine tatsächlich bestehende Ungleichheit zu beseitigen...

    Das kommt darauf an wie man Ungleichheit definiert. Wenn mans auf die Masse definiert, dann bringt das was ja. Ich definiere das lieber auf Gleichheit zwischen einzelnen Personen, den für das Individuum macht es keinen Unterschied ob die Gruppe 50:50 verteilt ist, er/sie hat die Arbeit trotzdem nicht bekommen weil das Verteilungssystem benachteiligend ist. Aber ich stimme paulchen nach Recherche zu, das hatten wir erst.

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