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Wirtschaftsinformatiker

    • Vollzeit
  • Jaqueline
  • 6. März 2013 um 11:40
  • Unerledigt
  • Jaqueline
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    Jaqueline
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    • 6. März 2013 um 11:40
    • #1

    Die Powerlines Group zählt zu den führenden Anbietern Europas für den Auf- und Ausbau von energietechnischen Infrastrukturanlagen. Die expandierende Unternehmensgruppe ist auf Planung, Errichtung und Wartung von Fahrleitungen, Stromschienen, Freileitungs- und Kabelanlagen sowie Telekommunikations-Infrastruktur und Systemtechnik spezialisiert.

    Die Powerlines Group sucht am Standort Wien zum nächstmöglichen Zeitpunkt als Projektmitarbeiter eine/n

    Wirtschaftsinformatiker/In

    Sie arbeiten an der Analyse, Planung und Umsetzung von betriebswirtschaftlichen IT- Projekten und Systemen mit.

    Ihre Aufgaben:
    - Betreuung und Weiterentwicklung von IT-Systemen für unsere Abteilungen Rechnungswesen und Controlling
    - Implementierung und Weiterentwicklung eines Reportings- und Konsolidierungstools (Corporate Planner/CP Cons)
    - Erster Ansprechpartner für diese Abteilungen in Bezug auf die IT- Systeme
    - Ansprechpartner für die Geschäftsführer und Mitarbeiter


    Ihr Profil:
    - Studienabschluss oder weit fortgeschrittenes Studium der Wirtschaftsinformatik oder eine
    vergleichbare Ausbildung
    - Sehr hohe IT-Affinität
    - Sehr gute betriebswirtschaftliche Kenntnisse
    - BMD, Qlikview- bzw. CP-Kenntnisse von Vorteil
    - versierter Umgang und technische Erfahrung mit einschlägigen IT-Lösungen
    - Ergebnis- und Qualitätsorientierung
    - Selbstständigkeit, Eigeninitiative, Verantwortungsbewusstsein und ausgeprägte
    Teamfähigkeit

    Was wir Ihnen bieten:

    - Vollzeit-Stelle
    - Eine herausfordernde Tätigkeit mit Eigenverantwortung
    - Krisensicheres Arbeitsumfeld
    - Integration in ein junges und motiviertes Team
    - Kollektivvertragliche Entlohnung mit einem Bruttomonatsgehalt von € 1.662,08. Eine Bereitschaft zur Überbezahlung ist je nach Ausbildung und Berufserfahrung vorhanden.

    Haben wir Ihr Interesse geweckt? Bitte bewerben Sie sich online oder senden Sie Ihre aussagekräftige Bewerbung per Mail an: jobs@powerlines-group.com
    Powerlines Group, Siemensstraße 92, A-1210 Wien, http://www.powerlines-group.com

  • Sam
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    Sam
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    • 6. März 2013 um 13:49
    • #2

    LOL
    1.662 brutto? Soll jetzt nicht herabwürdigend klingen, aber Sie wissen, dass ein Angestellter im Billa so viel verdient ,oder?


  • Jaqueline
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    Jaqueline
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    • 6. März 2013 um 14:38
    • #3

    Hallo,

    Das Gehalt bezieht sich auf den Kollektivvertrag für Angestellte im allg.Gewerbe (der auf unser Unternehmen anzuwenden ist) dabei auf die Verwendungsgruppe 3 in die diese Position fällt) und auf das Verwendungsgruppenjahr 1, da wir nur geringe Berufserfahrung voraussetzen.
    Gesetzlich sind wir dazu gezwungen ein kollektivvertragliches Mindestgehalt anzugeben- das reale Gehalt ist bei uns dann immer verhandelbar im Vorstellungsgespräch
    Ich hoffe, ich konnte etwas Licht ins Dunkel bringen*g*
    Beste Grüße
    Jaqueline Konstanda

  • Jaqueline
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    Jaqueline
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    • 14. März 2013 um 12:17
    • #4

    Ist wirklich niemand hier der Interesse an dieser Stelle hat? Hier nochmals der Link zu unserer Homepage:
    http://www.powerlines-group.com/

  • nodestroy
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    nodestroy
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    • 14. März 2013 um 16:15
    • #5
    Zitat von Jaqueline

    Ist wirklich niemand hier der Interesse an dieser Stelle hat? Hier nochmals der Link zu unserer Homepage:

    ihr könntent ja bspw. ein realistisches einstiegsgehalt angeben, wie ihr es hier auch gemacht habt: http://www.powerlines-group.com/spl/SPLinserat…jektmanager.htm

  • philtherush
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    philtherush
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    • 14. März 2013 um 16:24
    • #6

    Man könnte ja schon von vornherein a bisserl mehr anbieten als nur das KV-Mindestgehalt. Vielleicht schauts dann auch a bisserl besser aus mit den Interessenten.

  • spinball
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    spinball
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    • 14. März 2013 um 18:03
    • #7

  • Jaqueline
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    Jaqueline
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    • 15. März 2013 um 09:01
    • #8
    Zitat von spinball

    Das Mindetsgehalt wurde auf 1.900,00 EUR angehoben. Wobei ich ehrlicherweise die ganze Aufregung nicht verstehe...das Gesetz verpflichtet uns dazu das KV-Grundgehalt anzugeben. Zusätzlich dazu haben wir recht deutlich dazu geschrieben, dass Überbezahlung möglich ist. Der Rest hängt dann vom Verhandlungsgeschick der Bewerber ab- das ist in der Wirtschaft nun einmal so. Eines kann ich euch aber definitiv versichern- die Dame die diese Position bis jetzt inne hatte, hat weit mehr verdient als KV-Grundgehalt.
    Der Junior Commercial Project Manager war von vorne herein höher angesetzt, weil die Position mit weit mehr Verantwortung verbunden ist.
    Alos gut: Ich kann nur jedem, der sich für die Stelle interessiert raten sich einfach zu bewerben- vielleicht auf die Gefahr hin im Vorstellungsgespräch festzustellen, dass wir doch keine Dumping-Löhne bezahlen :coolgrim:

  • SmallSouldier
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    SmallSouldier
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    • 15. März 2013 um 13:49
    • #9
    Zitat von Jaqueline

    Das Mindetsgehalt wurde auf 1.900,00 EUR angehoben. Wobei ich ehrlicherweise die ganze Aufregung nicht verstehe...das Gesetz verpflichtet uns dazu das KV-Grundgehalt anzugeben. Zusätzlich dazu haben wir recht deutlich dazu geschrieben, dass Überbezahlung möglich ist. Der Rest hängt dann vom Verhandlungsgeschick der Bewerber ab- das ist in der Wirtschaft nun einmal so. Eines kann ich euch aber definitiv versichern- die Dame die diese Position bis jetzt inne hatte, hat weit mehr verdient als KV-Grundgehalt.
    Der Junior Commercial Project Manager war von vorne herein höher angesetzt, weil die Position mit weit mehr Verantwortung verbunden ist.
    Alos gut: Ich kann nur jedem, der sich für die Stelle interessiert raten sich einfach zu bewerben- vielleicht auf die Gefahr hin im Vorstellungsgespräch festzustellen, dass wir doch keine Dumping-Löhne bezahlen :coolgrim:

    Ich verstehe die ganze Aufregung auch nicht. Aber ich sehe mir die Job-Börse hier sowieso nur zur Belustigung an...

    Computers are like Submarines, they stop working if you open Windows...

  • Apfelsaft
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    Apfelsaft
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    • 15. März 2013 um 17:06
    • #10
    Zitat von Jaqueline

    Wobei ich ehrlicherweise die ganze Aufregung nicht verstehe...das Gesetz verpflichtet uns dazu das KV-Grundgehalt anzugeben. Zusätzlich dazu haben wir recht deutlich dazu geschrieben, dass Überbezahlung möglich ist.


    1. Das Gesetz verbietet euch aber nicht das tatsächliche Mindestgehalt anzugeben.
    2. Auch 50€ mehr sind eine Überbezahlung. Niemand hat Lust zu einem Bewerbungsgespräch zu gehen, nur um dort dann festzustellen, dass das tatsächliche Mindestgehalt immer noch zu niedrig ist.

    Zitat

    Der Rest hängt dann vom Verhandlungsgeschick der Bewerber ab- das ist in der Wirtschaft nun einmal so.


    Wer mit Bananen bezahlt, bekommt nur Affen - das ist in der Wirtschaft nun einmal so.

    Aus 100% Apfelsaftkonzentrat. Kann Spuren von Nüssen enthalten.

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