Freelancer heißt für mich nix anderes als selbständig.
Vertragsgestaltung zwischen Auftragsgeber und Nehmer; da gibt's viele Möglichkeiten.
z.B freier Dienstnehmer, da wird im wesentlichen Arbeitszeit geschuldet/vereinbart,
oder Werkvertrag. (hier steht das Werk/Endprodukt im Mittelpunkt)
Natürlich kann der Dienstvertrag (auch ein normaler für Nichtselbständige) von vornhinein zeitlich befristet sein, oder er kann gekündigt werden.
Würd mir mal als ganz groben Richtwert den (aktuellen) IT-Kollektivvertrag ansehen.