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EuGH schützt Filesharer

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  • AmaNoGawa
  • 30. Januar 2008 um 20:57
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  • AmaNoGawa
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    AmaNoGawa
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    • 30. Januar 2008 um 20:57
    • #1

    bin über diesen Artikel gestolpert und muss sagen, dass ich das echt toll finde..

    das genaue Urteil gibts hier..

    lg

    We have to belive in free will. We have no choice.
    __________________
    laugh and the world laughs with you... cry, and the world looks sheepish and suddenly remembers it had other plans...

  • davide
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    • 30. Januar 2008 um 21:42
    • #2

    ausgezeichnet!

    We have to belive in free movies. We have no choice.

    Sich berühren ist wie Afrika, fremd und kalt.

    http://www.penisland.net

    http://runtastic.com/

  • Mr.Radar
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    Mr.Radar
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    • 31. Januar 2008 um 01:47
    • #3

    Täusche ich mich, oder ist nicht bei uns in Ö sowieso schon seit einigen monaten eine neue Strafprozessordnung in Kraft, die verhindert, dass zivile Nebenkläger in Strafverfahren an die Daten des Beklagten kommen?

    (War ja bis dato immer die Masche der Musikindustrie: Auf eigene Faust User in Tauschbörsen suchen, anzeigen, im folgenden Prozess (der meist eingestellt wurde, bzw. der Beklagte nur verwarnt wurde) haben sie zivil mitgeklagt, sind so an die Daten gekommen, und haben dann zivilrechtlich die große Kohle eingefordert...)

  • DeepB
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    DeepB
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    • 31. Januar 2008 um 11:10
    • #4

    habe ich mich da verlesen oder heißt es nicht in dem artikel dass EU mitgliedsländer ihre gesetze so gestalten DÜRFEN dass der provider die daten nicht rausrücken muss/darf?

    ist zwar ein kleiner schritt in die richtige richtung, aber mmn wäre das einzige richtige ein sehr restriktives datenschutzgesetzt in allen EU ländern. Verpflichtend!


    mfg
    DeepB

  • Pannonian
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    Pannonian
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    • 31. Januar 2008 um 20:01
    • #5

    Um für noch mehr Verwirrung zu sorgen.

    In Spanien ist es laut Gesetz verboten die Daten rauszugeben. Deswegen ging die Musikverwertergesellschaft vors EUGH um zu klagen. Das EUGH sagte nicht dass die Daten nicht rausgegeben werden dürfen. Es sagte lediglich dass die nationale Gesetzgebung eingehalten werden soll.

    Also 2 Conclusios:

    1. Wäre es laut spanischem Recht legal die Daten weiterzugeben, wärs für den EUGH auch ok.
    2. Ist das für Österreicher vollkommen irrelevant (abgesehen davon dass sich die österr. Musikverwertungsagentur gar nicht mehr zum EUGH bemühen muss)

    Für mich denkt mdk!

  • Maximilian Rupp 27. Dezember 2024 um 00:20

    Hat das Thema aus dem Forum Off-Topic nach Off-Topic verschoben.

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