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Einspruch Strafverfügung?

  • Neo Phontane
  • 22. April 2009 um 23:02
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    • 23. April 2009 um 18:58
    • #21

    Wenn du mal in .de mit dem Firmenauto wegen schnellfahren nen strafzettel bekommen solltest, dann kannst du nach ner Lenkererhebung fragen.

    In der Regel bekommst du dann keine Antwort zurück, wenn die höhe der Strafe den Aufwand nicht abdecken würde.

    Man sieht nur mit dem Herzen gut, das wesentliche bleibt dem Auge verborgen.

  • Ivy
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    • 23. April 2009 um 19:13
    • #22

    Andererseits denk ich mir: wer so deppert ist und schnell fährt (ja und ich tu das auch manchmal), der muss blechen. so ist das halt. irgendwo hat das ja auch seinen sinn. auch wenn 140 euro viel sind.

    Wer FU sagt, muss auch T sagen

  • JohnFoo
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    JohnFoo
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    • 23. April 2009 um 19:18
    • #23
    Zitat von Stephe

    Aber nur weil man kein Geld hat is man bei Geschwindigkeitsübertretungen genauso straffällig wie ein Millionär in seinem Bentley. [..] *lol*

    Straffällig ist man, aber 140 Euro treffen einen Studenten meist härter als den Millionär im Bentley, du Nudlaug. *lol*

  • mexx
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    mexx
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    • 23. April 2009 um 21:45
    • #24
    Zitat von josef19

    Die Inskriptionsbestätigung wird nicht genügen!

    Sie werden gefühlsmäßig einen 'Sozialversicherungsauszug mit Bemessungsgrundlage' verlangen.

    ich hab das schon 2x gmacht...
    einfach weil ich eh zeit hatte zum ausstellenden komissariat gefahren,
    und auf den strafbescheid "Einspruch gegen die Strafhöhe wegen geringem Einkommen (Student)" oder so ähnlich draufgeschrieben und dort abgegeben...
    und das wars... hat beide male eine reduktion auf weniger als die hälfte gebracht... ohne irgendwelche nachweise oder sonstwas...

    mfg
    mexx :devil:

    w.b.f.z.a.r.

  • Wolfibolfi
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    • 24. April 2009 um 07:46
    • #25

    Wenn wir Strafen wie in Finnland hätten, würd ich das auch verstehn. Aber bei 140 Euro frag ich mich, wie die betreffenden Leute ihr Auto finanzieren.

    In einen FBO rendern ist wie eine Schachtel Pralinen - man weiß nie, was man kriegt.

  • pernhard
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    • 24. April 2009 um 10:22
    • #26
    Zitat von Wolfibolfi

    Wenn wir Strafen wie in Finnland hätten, würd ich das auch verstehn. Aber bei 140 Euro frag ich mich, wie die betreffenden Leute ihr Auto finanzieren.

    Es muß ja nicht notwendigerweise das eigene Auto sein... Bei einem (zB von den Eltern)
    ausgeborgten Auto sind die Kosten niedriger, die Strafen aber gleich hoch.

    I used to be an owl...

    881 :rock:

  • clairegrube
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    • 24. April 2009 um 13:28
    • #27
    Zitat von alex88

    eigentlich hab ich eh ein navi, dass mich immer brav vor den kasterln warnt.


    Und du glaubst, die Polizei hat sämtliche Radarkästen richtig bekanntgegeben?
    Dir ist schon bewusst, dass das auch einen lenkenden Effekt hat, wenn man bekannt gibt wo ein Radarkasten steht, oder? [edit: und auf welcher Strecke dann 2000m vor der angekündigten Stelle dann welche stehen ;)]

    scheitern als chance

  • clairegrube
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    • 24. April 2009 um 13:32
    • #28
    Zitat von pernhard

    Es muß ja nicht notwendigerweise das eigene Auto sein... Bei einem (zB von den Eltern)...

    Aber Hirn hat er schon das eigene mit, oder?

    scheitern als chance

  • sutupud
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    • 24. April 2009 um 13:39
    • #29
    Zitat von pernhard

    Es muß ja nicht notwendigerweise das eigene Auto sein... Bei einem (zB von den Eltern)


    dann hätten die eltern den brief bekommen und nicht er.
    eigentlich kann man sagen glück gehabt. 2 sachen mehr und der schein geht auf urlaub

    "All through my life I've had this strange unaccountable feeling that something was going on in the world, something big, even sinister, and no one would tell me what it was."
    "No," said the old man, "that's just perfectly normal paranoia. Everyone in the Universe has that."

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    • 24. April 2009 um 14:53
    • #30
    Zitat von clairegrube

    Aber Hirn hat er schon das eigene mit, oder?

    Klar.

    Ich bezog mich auch auf den Halbsatz, wie manche Leute das Auto finanzieren, wenn sie sich EUR 140.-- Strafe nicht leisten können.

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    • 24. April 2009 um 14:54
    • #31
    Zitat von sutupud

    dann hätten die eltern den brief bekommen und nicht er.
    eigentlich kann man sagen glück gehabt. 2 sachen mehr und der schein geht auf urlaub

    Elternteil E bekommt Lenkererhebung L. E beantwortet L und meldet Sohn S sei gefahren. S bekommt Brief B.

    Klar geht das :)

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  • Ivy
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    • 24. April 2009 um 17:20
    • #32
    Zitat von clairegrube

    Und du glaubst, die Polizei hat sämtliche Radarkästen richtig bekanntgegeben?
    Dir ist schon bewusst, dass das auch einen lenkenden Effekt hat, wenn man bekannt gibt wo ein Radarkasten steht, oder? [edit: und auf welcher Strecke dann 2000m vor der angekündigten Stelle dann welche stehen ;)]

    Vor allem aber ist dieses Radar-Warnding nicht legal.

    Wer FU sagt, muss auch T sagen

  • Mr.Radar
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    • 24. April 2009 um 17:45
    • #33

    doch ist es lt. ÖAMTC Verkehrsrechtsabteilung.

  • Ivy
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    • 24. April 2009 um 17:51
    • #34
    Zitat von Mr.Radar

    doch ist es lt. ÖAMTC Verkehrsrechtsabteilung.


    achso? Das war doch eine Zeit lang zumindest so, oder nicht? Du machst deinem Nick alle Ehre. hehe

    Wer FU sagt, muss auch T sagen

  • Mr.Radar
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    • 24. April 2009 um 18:07
    • #35

    neinnein, da muss man unterscheiden: Geräte, die Radarwellen erkennen und deswegen warnen sind AFAIK nach wie vor verboten (einfuhr, besitz, und verwendung). Aber ein Overlay fürs Navi, wo die Standorte der fixen Radarkästen gespeichert sind (und sowas dürfte hier gemeint gewesen sein) sind eben erlaubt.

  • Jensi
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    • 24. April 2009 um 18:19
    • #36

    Da sieht man mal wieder, daß die Radargeräte hauptsächlich als Einnahmequelle herumstehen.

    In .de sind übrigens AFAIK sogar auch die Navi-Funktionen verboten, die die Radar-Positionen als POI gespeichert haben.

  • Ivy
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    • 24. April 2009 um 18:24
    • #37
    Zitat von Jensi

    Da sieht man mal wieder, daß die Radargeräte hauptsächlich als Einnahmequelle herumstehen.

    In .de sind übrigens AFAIK sogar auch die Navi-Funktionen verboten, die die Radar-Positionen als POI gespeichert haben.

    In der Schwiiz nämlich auch, deshalb bin ich davon ausgegangen, dass es bei uns net anders sein wird.

    Wer FU sagt, muss auch T sagen

  • Plantschkuh!
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    • 24. April 2009 um 18:31
    • #38
    Zitat von Jensi

    Da sieht man mal wieder, daß die Radargeräte hauptsächlich als Einnahmequelle herumstehen.


    Wo genau sieht man das?

    (Im Übrigen: Der Staat steht finanziell schlecht genug da; wenn Autofahrer sich freiwillig zum Spenden entschließen, find ich es toll, daß der Staat ihnen das ermöglicht.)

    *plantsch*

  • clairegrube
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    • 24. April 2009 um 19:30
    • #39
    Zitat von Mr.Radar

    neinnein, da muss man unterscheiden: Geräte, die Radarwellen erkennen und deswegen warnen sind AFAIK nach wie vor verboten (einfuhr, besitz, und verwendung).

    Ja, sind sie... wenn dich die Polizei mit so einem Kasterl erwischt, gibts Höchststrafen (Strassenverkehr-Höchststrafen).

    Was ich mich grad frag, weil ichs vergessen (oder nie gewusst) hab - auf Ö3 gibts doch auch die "Geblitzt wird .. " Durchsagen, kommen die auch über den TMC?
    Soweit ich weiß, gibts dafür eigentlich keinen Platz in der TMC Message, aber so könnts vom Navi auch verarbeitet werden.

    scheitern als chance

    Einmal editiert, zuletzt von clairegrube (24. April 2009 um 19:33) aus folgendem Grund: hab an schas erzählt und messverfahren verwechselt

  • Jensi
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    • 24. April 2009 um 19:38
    • #40
    Zitat von Plantschkuh!

    Wo genau sieht man das?


    Daran, daß lieber versucht wird, durch verborgene Gerätschaften Geld daraus zu schlagen, daß sich bekanntermaßen sehr viele nicht an die Regeln halten, anstatt nicht-geheime Maßnahmen durchzusetzen, die dazu führen, daß die Leute tatsächlich nicht zu schnell fahren.

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