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PHP & Java Script Programmierer f. 20h gesucht

    • Teilzeit
  • biz:Consult
  • 7. September 2009 um 13:36
  • Unerledigt
  • biz:Consult
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    biz:Consult
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    • 7. September 2009 um 13:36
    • #1

    Das Team von biz:Consult verfügt über ein breites Qualifikationsspektrum.

    Es zeichnet sich durch SAP- Organisationsentwicklungs-, Coaching-Know-How bis hin zur Betreuung von Gesamt IT-Projekten aus. Basis für die Arbeit mit Kunden ist die langjährige Erfahrung.

    Um unsere Arbeit zu automatisieren wurde unsere biz:Portal entwickelt. Diese funguiert als Hauptmedium zwischen biz:Consult, unseren Systemen und Kunden. Es gibt hier aber noch genug Baustellen, die wir gerne behoben hätten.

    Deine Vorraussetzungen:
    - du kannst Java Script und PHP
    - befindest dich mind. im 2. Studienjahr
    - arbeitest gerne mit vielen Leuten zusammen
    - hast neben dem Studium genug Zeit

    Was wir bieten:
    - praxisbezogener Nebenjob
    - bequemes Arbeiten auch von daheim, über Remote
    - freie Zeiteinteilung


    Job Vergebenoffice@bizconsult.at

    4 Mal editiert, zuletzt von biz:Consult (22. September 2009 um 15:51)

  • timurinamanu
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    timurinamanu
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    • 9. September 2009 um 14:46
    • #2

    Hi
    Danke für das Angebot aber sind 700 netto nicht unter dem Kollektivvertrag :confused:
    lt. kollektivvertrag:
    § 17 Ermittlung der kollektivvertraglichen Mindestgrundgehälter für teilzeitbeschäftigte Dienstnehmer

    (1) Bei teilzeitbeschäftigten Dienstnehmern, ist das bei voller kollektivvertraglicher Normalarbeitszeit zustehende kollektivvertragliche Mindestgrundgehalt durch 167 zu teilen und dann der so ermittelte Wert mit jener Zahl zu multiplizieren, die sich aus der vereinbarten Stundenzahl (Monatsstunden, Wochenstunden mal 4,33) ergibt

    Ein Einstiegsprogrammierer fällt unter st1 daher hat er bei 40h ein mindestgehalt von €1.967 (jahr 2009)
    daher (1.967 / 167) * 20 * 4.33= 1020 brutto
    das macht dann 866,29 netto

    Meine Quelle: http://www.wko.at/ubit/kv/itkv_2009_2010.pdf

    Oder hab ich falsch gerechnet bzw. etwas übersehen?
    mfg

    Einmal editiert, zuletzt von timurinamanu (9. September 2009 um 14:48)

  • max_rayman
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    max_rayman
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    • 9. September 2009 um 22:59
    • #3

    8,75 brutto die Stunde :shiner:. Wer sich um den Preis verkauft der hat echt zuviel Zeit. Sogar für einen absoluten Berufeinsteiger viel zu wenig. Da geb ich lieber Nachhilfe beim Gusi.

  • peerffm
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    peerffm
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    • 10. September 2009 um 10:30
    • #4

    dazu muss man sagen es gibt Große Unternehmen in Wien die zahlen weniger für 20 Stunden die Woche.

  • mdk
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    mdk
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    • 10. September 2009 um 10:40
    • #5
    Zitat von peerffm

    dazu muss man sagen es gibt Große Unternehmen in Wien die zahlen weniger für 20 Stunden die Woche.

    Und?

  • max_rayman
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    max_rayman
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    • 10. September 2009 um 10:45
    • #6

    Es ist egal ob groß oder klein; Goldproduzent oder Klopapierhersteller. Für was werden Kollektivverträge ausgehandelt?

    Ich persönlich will mich solchen Firmen nichts zu tun haben, solche Löhne sprechen mMn sehr für die Unternehmensmoral. Man hat als Unternehmen nicht nur $$ Verantwortung sondern auch soziale Verantwortung.

  • peerffm
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    peerffm
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    • 10. September 2009 um 10:45
    • #7

    ja wollt ich nur mal sagen. aber für die arbeit finde ich 700 Brutto auch zu wenig.

    ja da wird doch getrickst anstellung als Praktikant etc.

  • peerffm
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    peerffm
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    • 10. September 2009 um 10:48
    • #8

    aber ich gebe dir recht. aber das Problem ist das es immer mehr in die Richtung geht.

    und die anderen verdienen halt immer mehr :) 5 Millionen Boni etc

  • timurinamanu
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    timurinamanu
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    • 10. September 2009 um 21:25
    • #9
    Zitat von peerffm

    ja wollt ich nur mal sagen. aber für die arbeit finde ich 700 Brutto auch zu wenig.

    ja da wird doch getrickst anstellung als Praktikant etc.

    es sind 700 netto
    aber es geht nicht darum ob die Firma gut zahlt oder nicht

    Es geht darum, dass der Kollektivvertrag eindeutig unterschritten wird

    Aber die Firmen müssen aufpassen da sie bei einer Beschwerde rechtliche Schwierigkeiten bekommen.

    Mit meiner Aussage oben will ich die Firma nicht schlecht machen.
    Ich will Sie nur darauf Aufmerksam machen, dass Sie unter dem Kollektivvertrag zahlt.

  • Alex_K
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    Alex_K
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    • 11. September 2009 um 09:21
    • #10
    Zitat von timurinamanu


    Aber die Firmen müssen aufpassen da sie bei einer Beschwerde rechtliche Schwierigkeiten bekommen.

    Wenn sie den Job als freier Dienstnehmer, oder als Praktikanten vergeben gibt es rechtlich keine Schwierigkeiten.

    Total world domination is proceeding as planned.

  • toxiscm
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    toxiscm
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    • 12. September 2009 um 12:49
    • #11
    Zitat von Alex_K

    Wenn sie den Job als freier Dienstnehmer, oder als Praktikanten vergeben gibt es rechtlich keine Schwierigkeiten.

    Also wenn sie den Job als freier Dienstnehmer vergeben, und du mehr als die Hälfte deines Einkommens von dieser Firma dann beziehst wär es sehr wohl mittlerweile eine Rechtsverletzung da dies eine verschleierung eines Dienstverhältnisses darstellt.

    ""Nach dem Sozialversicherungsrecht liegt ein Dienstverhältnis vor, wenn die Beschäftigung in einem Verhältnis persönlicher oder wirtschaftlicher Abhängigkeit gegen Entgelt ausgeübt wird (§ 4 Abs. 2 ASVG).""

    Seit 1. Jänner 2008 sind wichtige Änderungen in Kraft:

    =============================================
    Folgende Merkmale kennzeichnen einen freien Dienstvertrag:

    Dauerschuldverhältnis
    Fehlen der persönlichen Abhängigkeit oder nur im eingeschränkten Ausmaß
    keine Weisungsgebundenheit
    frei von Beschränkungen des persönlichen Verhaltens
    Ablauf der Arbeit kann selbstständig geregelt werden und ist jederzeit änderbar
    die wesentlichen Betriebsmittel werden vom Arbeitgeber oder von der Arbeitgeberin bereitgestellt
    Bezahlung des Entgelts nach Arbeitsdauer, nicht nach Werk
    Erbringung der Dienstleistung im Wesentlichen persönlich
    Hinweis: Die Bezeichnung "Dienstvertrag" oder "freier Dienstvertrag" ist grundsätzlich unerheblich. Im Einzelfall ist immer relevant, wie sich das Vertragsverhältnis tatsächlich gestaltet und wie der Vertragsinhalt zwischen den einzelnen Vertragspartnern gehandhabt wird.

    Grundsätzlich kann jede Leistung, die aufgrund eines Arbeitsverhältnisses erbracht werden kann, auch Inhalt eines freien Dienstvertrages sein. Es kann also lediglich im Einzelfall nach dem wahren wirtschaftlichen Gehalt beurteilt werden, ob ein Dienstvertrag oder ein freier Dienstvertrag vorliegt.
    ACHTUNG: Arbeitgeber benennen manchmal auch Verträge bewusst falsch, um den Vertrag billiger zu machen.
    =============================================
    http://www.help.gv.at/Content.Node/88/Seite.880003.html

    Intressant dazu auch:
    http://www.forumgesundheit.at/portal/index.h…&p_pubid=132183
    http://portal.wko.at/wk/format_deta…&DstID=0&BrID=0

    2 Mal editiert, zuletzt von toxiscm (12. September 2009 um 13:03)

  • jmasteraj
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    jmasteraj
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    • 17. September 2009 um 19:09
    • #12

    soweit ich weis..ist man als arbeitgeber "verpflichtet" den kolektivlohn zu zahlen (wenn es einen gibt-wie in diesem fall)...auch wenn es "ausgemacht" wurde weniger gehalt zu bekommen kann der arbeitnehmer jederzeit den differenzbetrag einklagen...und sollte ohne probleme recht bekommen...auch wenn der arbeitnehmer es erst nach 5 jahren einklagt!!

    sprich: man(n) könnte ruhigen gewissen den job annehmen und klage erheben falls der korrekte lohn nicht ausbezahlt wurde!!

    Ein Einstiegsprogrammierer fällt unter st1 daher hat er bei 40h ein mindestgehalt von €1.967 (jahr 2009)
    daher (1.967 / 167) * 20 * 4.33= 1020 brutto
    das macht dann 866,29 netto

    wie uns das so schön timurinamanu gezeigt hat...

  • Saruman
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    Saruman
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    • 18. September 2009 um 10:28
    • #13
    Zitat von toxiscm

    Also wenn sie den Job als freier Dienstnehmer vergeben, und du mehr als die Hälfte deines Einkommens von dieser Firma dann beziehst wär es sehr wohl mittlerweile eine Rechtsverletzung da dies eine verschleierung eines Dienstverhältnisses darstellt.


    Blödsinn. Allein das Ausmaß entscheidet nicht darüber, ob ein freier Dienstvertrag oder ein Angestelltenverhältnis vorliegt.

    Zitat von toxiscm

    ""Nach dem Sozialversicherungsrecht liegt ein Dienstverhältnis vor, wenn die Beschäftigung in einem Verhältnis persönlicher oder wirtschaftlicher Abhängigkeit gegen Entgelt ausgeübt wird (§ 4 Abs. 2 ASVG).""


    Ein freier Dienstvertrag ist auch ein Dienstverhältnis. Sozialversicherungstechnisch wird ein freier Dienstvertrag sogar genauso gehandhabt wie ein Angestelltenverhältnis, sprich die SV-Beträge führt der Arbeitgeber ab.

    Zitat von toxiscm


    Seit 1. Jänner 2008 sind wichtige Änderungen in Kraft:

    =============================================
    Folgende Merkmale kennzeichnen einen freien Dienstvertrag:

    Dauerschuldverhältnis
    Fehlen der persönlichen Abhängigkeit oder nur im eingeschränkten Ausmaß
    keine Weisungsgebundenheit
    frei von Beschränkungen des persönlichen Verhaltens
    Ablauf der Arbeit kann selbstständig geregelt werden und ist jederzeit änderbar
    die wesentlichen Betriebsmittel werden vom Arbeitgeber oder von der Arbeitgeberin bereitgestellt
    Bezahlung des Entgelts nach Arbeitsdauer, nicht nach Werk
    Erbringung der Dienstleistung im Wesentlichen persönlich
    Hinweis: Die Bezeichnung "Dienstvertrag" oder "freier Dienstvertrag" ist grundsätzlich unerheblich. Im Einzelfall ist immer relevant, wie sich das Vertragsverhältnis tatsächlich gestaltet und wie der Vertragsinhalt zwischen den einzelnen Vertragspartnern gehandhabt wird.

    Alles anzeigen

    Alle diese Merkmale schließen nicht aus, dass ich mehr als die Hälfte meiner Einkünfte von einem Arbeitgeber beziehe. Entscheidend ist das Fehlen der persönlichen (nicht der wirtschaftlichen!) Abhängigkeit und die selbstständige Regelung des Arbeitsablaufs.

    http://alhambra.v3d.at/

  • Arturo
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    • 19. September 2009 um 13:20
    • #14
    Zitat von Saruman


    Ein freier Dienstvertrag ist auch ein Dienstverhältnis. Sozialversicherungstechnisch wird ein freier Dienstvertrag sogar genauso gehandhabt wie ein Angestelltenverhältnis, sprich die SV-Beträge führt der Arbeitgeber ab.

    Das ist glaub ich nicht ganz richtig. Der Dienstgeber führt den sogenannten Dienstgeberbeitrag ab. Um deine SV Abgaben musst du dich selber kümmern.

  • max_rayman
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    • 19. September 2009 um 13:35
    • #15
    Zitat von Arturo

    Das ist glaub ich nicht ganz richtig. Der Dienstgeber führt den sogenannten Dienstgeberbeitrag ab. Um deine SV Abgaben musst du dich selber kümmern.

    Nur wenn du unter der Geringfügigkeitsgrenze bleibst. Link

  • Arturo
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    Arturo
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    • 19. September 2009 um 13:57
    • #16

    Ok sorry fürs klugscheißen!!! Hab das glaub ich mit der EST Erklärung verwechselt, weil ja keine Lohnsteuer einbehalten wird.

  • biz:Consult
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    • 21. September 2009 um 16:37
    • #17

    Job ist vergeben!

    Es ist unglaublich, wie schnell eine Diskussion ausbrechen kann!
    Natürlich müssten wir bei dem Gehalt einen Werkvertrag o.ä. aushandeln.

    Aber bitte an alle Studenten. Es wäre ein leichtes gewesen das Geld zu verdienen. Hier gibt es keinen Grund zu diskutieren. Es gibt genügend Firmen die noch schlechter zahlen würden, und vor der Arbeiterkammer lausige Ausreden erfinden.

    MfG
    biz:Ler

    PS: natürlich haben wir unseren Programmierer fix eingestellt, und er verdient über €1000.

    Einmal editiert, zuletzt von biz:Consult (22. September 2009 um 15:38)

  • max_rayman
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    • 21. September 2009 um 16:55
    • #18

    you made my day :thumb:

  • GMan
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    • 21. September 2009 um 17:08
    • #19
    Zitat von biz:Consult


    PS: natürlich haben wir unseren Programmierer fix eingestellt, und er verdient über €1000. Genau wegen solchen Auseinandersetzungen setzen wir alles etwas niedriger an, um hochnäsige "Kinder" fern zu halten.

    Na was für ein Glückspilz. *facepalm*

  • KiteRider
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    KiteRider
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    • 22. September 2009 um 09:13
    • #20

    passt nicht ganz dazu, aber wo finde ich die Regelung für den Kollektivvertrag für Werkstudenten, falls es sowas überhaupt gibt?

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