PHP & Java Script Programmierer f. 20h gesucht

NetzUnity und Informatik-forum wurden zusammengelegt. Eine entsprechende Ankündigung wird demnächst noch folgen. Für 2025 ist hier einiges geplant! Bei Fragen bitte per DM an Maximilian Rupp wenden.
  • Das Team von biz:Consult verfügt über ein breites Qualifikationsspektrum.

    Es zeichnet sich durch SAP- Organisationsentwicklungs-, Coaching-Know-How bis hin zur Betreuung von Gesamt IT-Projekten aus. Basis für die Arbeit mit Kunden ist die langjährige Erfahrung.

    Um unsere Arbeit zu automatisieren wurde unsere biz:Portal entwickelt. Diese funguiert als Hauptmedium zwischen biz:Consult, unseren Systemen und Kunden. Es gibt hier aber noch genug Baustellen, die wir gerne behoben hätten.

    Deine Vorraussetzungen:
    - du kannst Java Script und PHP
    - befindest dich mind. im 2. Studienjahr
    - arbeitest gerne mit vielen Leuten zusammen
    - hast neben dem Studium genug Zeit

    Was wir bieten:
    - praxisbezogener Nebenjob
    - bequemes Arbeiten auch von daheim, über Remote
    - freie Zeiteinteilung


    Job Vergebenoffice@bizconsult.at

    4 Mal editiert, zuletzt von biz:Consult (22. September 2009 um 15:51)

  • Hi
    Danke für das Angebot aber sind 700 netto nicht unter dem Kollektivvertrag :confused:
    lt. kollektivvertrag:
    § 17 Ermittlung der kollektivvertraglichen Mindestgrundgehälter für teilzeitbeschäftigte Dienstnehmer

    (1) Bei teilzeitbeschäftigten Dienstnehmern, ist das bei voller kollektivvertraglicher Normalarbeitszeit zustehende kollektivvertragliche Mindestgrundgehalt durch 167 zu teilen und dann der so ermittelte Wert mit jener Zahl zu multiplizieren, die sich aus der vereinbarten Stundenzahl (Monatsstunden, Wochenstunden mal 4,33) ergibt

    Ein Einstiegsprogrammierer fällt unter st1 daher hat er bei 40h ein mindestgehalt von €1.967 (jahr 2009)
    daher (1.967 / 167) * 20 * 4.33= 1020 brutto
    das macht dann 866,29 netto

    Meine Quelle: http://www.wko.at/ubit/kv/itkv_2009_2010.pdf

    Oder hab ich falsch gerechnet bzw. etwas übersehen?
    mfg

    Einmal editiert, zuletzt von timurinamanu (9. September 2009 um 14:48)

  • Es ist egal ob groß oder klein; Goldproduzent oder Klopapierhersteller. Für was werden Kollektivverträge ausgehandelt?

    Ich persönlich will mich solchen Firmen nichts zu tun haben, solche Löhne sprechen mMn sehr für die Unternehmensmoral. Man hat als Unternehmen nicht nur $$ Verantwortung sondern auch soziale Verantwortung.

  • ja wollt ich nur mal sagen. aber für die arbeit finde ich 700 Brutto auch zu wenig.

    ja da wird doch getrickst anstellung als Praktikant etc.

    es sind 700 netto
    aber es geht nicht darum ob die Firma gut zahlt oder nicht

    Es geht darum, dass der Kollektivvertrag eindeutig unterschritten wird

    Aber die Firmen müssen aufpassen da sie bei einer Beschwerde rechtliche Schwierigkeiten bekommen.

    Mit meiner Aussage oben will ich die Firma nicht schlecht machen.
    Ich will Sie nur darauf Aufmerksam machen, dass Sie unter dem Kollektivvertrag zahlt.

  • Wenn sie den Job als freier Dienstnehmer, oder als Praktikanten vergeben gibt es rechtlich keine Schwierigkeiten.

    Also wenn sie den Job als freier Dienstnehmer vergeben, und du mehr als die Hälfte deines Einkommens von dieser Firma dann beziehst wär es sehr wohl mittlerweile eine Rechtsverletzung da dies eine verschleierung eines Dienstverhältnisses darstellt.

    ""Nach dem Sozialversicherungsrecht liegt ein Dienstverhältnis vor, wenn die Beschäftigung in einem Verhältnis persönlicher oder wirtschaftlicher Abhängigkeit gegen Entgelt ausgeübt wird (§ 4 Abs. 2 ASVG).""

    Seit 1. Jänner 2008 sind wichtige Änderungen in Kraft:

    =============================================
    Folgende Merkmale kennzeichnen einen freien Dienstvertrag:

    Dauerschuldverhältnis
    Fehlen der persönlichen Abhängigkeit oder nur im eingeschränkten Ausmaß
    keine Weisungsgebundenheit
    frei von Beschränkungen des persönlichen Verhaltens
    Ablauf der Arbeit kann selbstständig geregelt werden und ist jederzeit änderbar
    die wesentlichen Betriebsmittel werden vom Arbeitgeber oder von der Arbeitgeberin bereitgestellt
    Bezahlung des Entgelts nach Arbeitsdauer, nicht nach Werk
    Erbringung der Dienstleistung im Wesentlichen persönlich
    Hinweis: Die Bezeichnung "Dienstvertrag" oder "freier Dienstvertrag" ist grundsätzlich unerheblich. Im Einzelfall ist immer relevant, wie sich das Vertragsverhältnis tatsächlich gestaltet und wie der Vertragsinhalt zwischen den einzelnen Vertragspartnern gehandhabt wird.

    Grundsätzlich kann jede Leistung, die aufgrund eines Arbeitsverhältnisses erbracht werden kann, auch Inhalt eines freien Dienstvertrages sein. Es kann also lediglich im Einzelfall nach dem wahren wirtschaftlichen Gehalt beurteilt werden, ob ein Dienstvertrag oder ein freier Dienstvertrag vorliegt.
    ACHTUNG: Arbeitgeber benennen manchmal auch Verträge bewusst falsch, um den Vertrag billiger zu machen.
    =============================================
    http://www.help.gv.at/Content.Node/88/Seite.880003.html

    Intressant dazu auch:
    http://www.forumgesundheit.at/portal/index.h…&p_pubid=132183
    http://portal.wko.at/wk/format_deta…&DstID=0&BrID=0

    2 Mal editiert, zuletzt von toxiscm (12. September 2009 um 13:03)

  • soweit ich weis..ist man als arbeitgeber "verpflichtet" den kolektivlohn zu zahlen (wenn es einen gibt-wie in diesem fall)...auch wenn es "ausgemacht" wurde weniger gehalt zu bekommen kann der arbeitnehmer jederzeit den differenzbetrag einklagen...und sollte ohne probleme recht bekommen...auch wenn der arbeitnehmer es erst nach 5 jahren einklagt!!

    sprich: man(n) könnte ruhigen gewissen den job annehmen und klage erheben falls der korrekte lohn nicht ausbezahlt wurde!!

    Ein Einstiegsprogrammierer fällt unter st1 daher hat er bei 40h ein mindestgehalt von €1.967 (jahr 2009)
    daher (1.967 / 167) * 20 * 4.33= 1020 brutto
    das macht dann 866,29 netto

    wie uns das so schön timurinamanu gezeigt hat...

  • Also wenn sie den Job als freier Dienstnehmer vergeben, und du mehr als die Hälfte deines Einkommens von dieser Firma dann beziehst wär es sehr wohl mittlerweile eine Rechtsverletzung da dies eine verschleierung eines Dienstverhältnisses darstellt.


    Blödsinn. Allein das Ausmaß entscheidet nicht darüber, ob ein freier Dienstvertrag oder ein Angestelltenverhältnis vorliegt.

    ""Nach dem Sozialversicherungsrecht liegt ein Dienstverhältnis vor, wenn die Beschäftigung in einem Verhältnis persönlicher oder wirtschaftlicher Abhängigkeit gegen Entgelt ausgeübt wird (§ 4 Abs. 2 ASVG).""


    Ein freier Dienstvertrag ist auch ein Dienstverhältnis. Sozialversicherungstechnisch wird ein freier Dienstvertrag sogar genauso gehandhabt wie ein Angestelltenverhältnis, sprich die SV-Beträge führt der Arbeitgeber ab.

    Alle diese Merkmale schließen nicht aus, dass ich mehr als die Hälfte meiner Einkünfte von einem Arbeitgeber beziehe. Entscheidend ist das Fehlen der persönlichen (nicht der wirtschaftlichen!) Abhängigkeit und die selbstständige Regelung des Arbeitsablaufs.


  • Ein freier Dienstvertrag ist auch ein Dienstverhältnis. Sozialversicherungstechnisch wird ein freier Dienstvertrag sogar genauso gehandhabt wie ein Angestelltenverhältnis, sprich die SV-Beträge führt der Arbeitgeber ab.

    Das ist glaub ich nicht ganz richtig. Der Dienstgeber führt den sogenannten Dienstgeberbeitrag ab. Um deine SV Abgaben musst du dich selber kümmern.

  • Job ist vergeben!

    Es ist unglaublich, wie schnell eine Diskussion ausbrechen kann!
    Natürlich müssten wir bei dem Gehalt einen Werkvertrag o.ä. aushandeln.

    Aber bitte an alle Studenten. Es wäre ein leichtes gewesen das Geld zu verdienen. Hier gibt es keinen Grund zu diskutieren. Es gibt genügend Firmen die noch schlechter zahlen würden, und vor der Arbeiterkammer lausige Ausreden erfinden.

    MfG
    biz:Ler

    PS: natürlich haben wir unseren Programmierer fix eingestellt, und er verdient über €1000.

    Einmal editiert, zuletzt von biz:Consult (22. September 2009 um 15:38)

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