Liebe Leute,
Tatort Wohnzimmer: Warum der Fernseher nicht angemeldet wird
Das ist der Titel meiner Abschlussarbeit. Die Studie behandelt das Thema "Motive für das Schwarzsehen" - also warum der Fernseher bei der GIS nicht angemeldet wird.
Das Ganze dauert 0,5 - 5 Minuten, je nachdem ob man seinen Fernseher angemeldet hat oder nicht.
Anonymität ist mir wichtig. Weder euer Name, E-Mail-Adresse, noch eure IP-Adresse werden gespeichert. Sie bleiben vollkommen anonym
Hier ist der Link:
http://ofb.msd-media.de/tatort_wohnzimmer
Würde mich freuen wenn ihr mitmacht.
Tatort Wohnzimmer: Warum der Fernseher nicht angemeldet wird
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Quill -
10. Januar 2010 um 18:00 -
Unerledigt
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Um was geht es?
Ich hoffe, du verfasst deine Arbeit dann in etwas anderem Deutsch! -
Hallo Harti,
danke für dein Feedback.
Die Sprache ist bewusst sehr einfach gehalten um den Fragebogen leserfreundlicher zu gestalten..
Es ist nämlich oft so, dass Leute frühzeitig den Fragebogen beenden..
anstatt "aufgrund".. weil oder statt "worum" .. um was.. usw..
Im Marketing wird oft ein persönlicheres Stilmittel verwendet, um einen besseren Bezug aufzubauen.
Aber ich kann dich beruhigen, die Arbeit selbst wird wissenschaftlich strukturiert und formuliert sein.
Danke für's Mitmachen und lieben Gruß
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Naja, ich denke da gibts eh nur zwei Gründe?
Keinen Bock zu zahlen und einfach zu faul zum anmelden :).
Grund es zu tun? Angst vor Strafe.Die allen heiligen Zeiten die ich mal ORF schaue (oder überhaupt den Fernseher aufdrehe) oder Radio hör, sind mir die Kosten eigentlich an sich nicht wert.
Angemeldet haben wir ihn halt trotzdem...(hab den Fragebogen ausgefüllt, wenn man angemeldet hat, ists wirklich nicht viel Arbeit ;))
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Grund nicht zu zahlen:
Weil es eine antiquierte Steuer aus längst vergangenen Tagen ist die absolut nicht mehr zeitgerecht ist.
Damals eingeführt als man wusste, wer ne Glotze hat kuckt damit ORF was anderes gibts ja net. Heutzutage finanziert sich damit nen Haufen professioneller Geldverbrenner die absolut 0 den Bildungsauftrag umsetzen, trotz haufenweise Geld vom Staat trotzdem Werbung spielen müssen und das obwohl sie zu 99% das gleiche spielen wie die privaten.Und dafür auch noch zahlen?
BTW Fehlt die Antwortmöglichkeit: Sind sie angemeldet? Ja. Warum? Weil ich so blöd war die Tür aufzumachen.
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Und dann vllt auch noch zahlen müssen wenn man nedmal nen Fernseher hat.. pah. Das ich nicht lache!
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Ein Computer ist doch ein "Rundfunkgerät". Und als Informatikstudent hast du sicher einen PC oder Laptop. Ergo - Steuer gerechtfertigt.
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Steuer gerechtfertigt.
(ich weisz schon wie es gemeint war, ich brauchs aber als aufhaenger)und ich beantrag jetzt kindergeld! ich hab zwar keine, aber das geraet ist vorhanden!
[edit]warum ist immer von "die leute" die rede? ich glaube meine meinung ist teilweise recht diametral zu der von "die leute". fragst du nun nach meiner meinung oder nach dem was was ich ueber andere denke?[/edit]
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und ich beantrag jetzt kindergeld! ich hab zwar keine, aber das geraet ist vorhanden!sehr geil, das nächste mal werd ich den bestimmt anbringen *gg*. bin schon auf die gesichter gespannt
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Ein Computer ist doch ein "Rundfunkgerät". Und als Informatikstudent hast du sicher einen PC oder Laptop. Ergo - Steuer gerechtfertigt.
Mit TV Karte ja, aber ohne kannst nach einem Urteil soweit ich mich erinnere dir zumindest die 15 Euro für den Orf direkt sparen.
BTW schuldet ihr mir alle noch 10 Euro für die eventuelle Möglichkeit das ihr meine HP besucht.
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Für einen Computer mit Internetanschluss muss man noch keine vollen Rundfunkgebühren zahlen.
Man benötigt lediglich eine Radiomeldung (Argumentation ist diese: Übers Internet können alle Radiosender via Live-Stream empfangen, Fernsehsender nicht).
Ein Computer mit DVB-T Stick oder TV Karte ist dann schon wieder eine volle Rundfunkempfangseinrichtung und somit auch wieder voll gebührenpflichtig.Da das eher die die Ausnahme ist, wird das in meiner Arbeit auch nicht berücksichtigt.
Gleichzeitig gibt es noch ein Urteil vom Vwgh, dass besagt wenn man technisch nicht in der Lage ist den ORF zu empfangen, entfällt das Fernsehentgelt (Argumentation: Entgelt muss immer an eine Leistung gekoppelt sein) - alle anderen Abgaben der Rundfunkgebühr sind trotzdem zu zahlen.
Für’s Internet ist das Gesetz bisher nicht angepasst/geändert worden. Ich glaub auch nicht, dass sich das im April ändern wird – da bespricht man im Parlament Änderungen für den ORF und die Finanzierung.Danke nochmal, dass so viele mitmachen
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Hi Kampi,
in dieser Arbeit habe ich mich für eine projektive Fragestellung entschlossen. Wenn sensible Themen behandelt werden, kommt diese Form der Fragestellung oft zum Einsatz.
Ich hab mir lange überlegt ob ich nicht direkt befragen soll - aber meine Betreuerin hat mir die projektive Form geraten.
LG -
Für einen Computer mit Internetanschluss muss man noch keine vollen Rundfunkgebühren zahlen.
Man benötigt lediglich eine Radiomeldung (Argumentation ist diese: Übers Internet können alle Radiosender via Live-Stream empfangen, Fernsehsender nicht).
wenn ich mich nicht sehr täusche ist selbst gegen das vor garnicht allzu langer zeit mindestens einmal erfolgreich geklagt worden...aber für das neue orf-gesetz hat die gis ja schon den tollen vorschlag eingebracht, dass nichtmehr der besitz eines empfangsgerätes,
sondern die reine theoretische möglichkeit, dass man orf empfangen könnte (also unabhängig davon, ob man überhaupt tv, radio oder pc besitzt) als grund für die gebühr zählen soll...mfg
mexx :devil: -
wenn ich mich nicht sehr täusche ist selbst gegen das vor garnicht allzu langer zeit mindestens einmal erfolgreich geklagt worden...
aber für das neue orf-gesetz hat die gis ja schon den tollen vorschlag eingebracht, dass nichtmehr der besitz eines empfangsgerätes,
sondern die reine theoretische möglichkeit, dass man orf empfangen könnte (also unabhängig davon, ob man überhaupt tv, radio oder pc besitzt) als grund für die gebühr zählen soll...da habe ich letztens etwas gelesen (standard iirc), dass gebrauchsunabhängige abgaben (steuern) im gegensatz zu gebrauchsabhängigen (gebühren) nicht zweckgebunden sein dürfen, dieses orf-wunschdenken daher nicht möglich ist.
lg
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wenn ich mich nicht sehr täusche ist selbst gegen das vor garnicht allzu langer zeit mindestens einmal erfolgreich geklagt worden...
Evtl. meinst das da: http://www.heise.de/newsticker/mel…len-206574.html
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Hm schon nach einer Frage wars auch schon wieder vorbei...
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Maximilian Rupp
27. Dezember 2024 um 00:19
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