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Werkvertrag Sozialversicherungspflicht?

    • Frage
  • nIPjACk
  • 23. Oktober 2010 um 19:55
  • Unerledigt
Hallo zusammen,

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Vielen Dank für die Treue und das Verständnis!
  • nIPjACk
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    Beiträge
    5
    • 23. Oktober 2010 um 19:55
    • #1

    Hallo!

    Ich werd nicht ganz schlau, wie es mit der sozialversicherungsfplicht beim Werkvertrag bestellt ist. Wenn ich nur Einkünfte durch einen Werkvertrag hab, dann liegt die Grenze laut http://noe.arbeiterkammer.at/online/page.php?P=98&IP=839 bei 6.453,36€. Das ist ja soweit klar.

    Aber wenn dann noch Einkünfte aus anderen Dienstverhältnissen dazukommen, dann steht da folgendes:
    "Wenn Sie zusätzlich zu den Werkverträgen noch irgendwann während des Kalenderjahres zusätzliche Einkünfte haben (z.B. aus einem Dienstverhältnis, „freien“ Dienstverhältnis oder aus der Arbeitslosenversicherung) besteht die Versicherungspflicht ab € 4.395,96 Jahresbrutto. "

    Gilt jetzt die Versicherungspflicht wenn ich insgesamt über € 4.395,96 verdiene? Oder bezieht sich das wirklich nur auf den Werkvertrag?`

    Ich hoffe ihr könnt mir da weiterhelfen.

    lg nipjack

  • Gianna
    Punkte
    952
    Beiträge
    162
    • 5. November 2010 um 10:13
    • #2

    ehrlich gesagt verstehe ich die Frage nicht ganz - ich finde, dass ist eh eindeutig definiert:

    - du verdienst alles Geld selbstständig (auf Werkvertrags-Basis), wobei egal ist wie viele Werkverträge: du darfst 6.453,36€ versicherungsfrei verdienen

    - du hast irgendein aufrechtes Dienstverhältnis (Angestellter, freier Dienstnehmer, arbeitslos, ...) und machst zusätzlich Werkverträge: unabhängig davon, wieviel dein Dienstverhältnis einbringt, darfst du nur 4.395,96€ versicherungsfrei mit Werkverträgen dazu verdienen

    jetzt klarer?

  • Maximilian Rupp 27. Dezember 2024 um 00:19

    Hat das Thema aus dem Forum Off-Topic nach Off-Topic verschoben.

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