Die Kammerumlage ist in der SV enthalten, vor der eigentlichen Berechnung der LSt. werden allerdings noch die Freibeträge automatisch abgezogen, d. h. sie vermindern die LSt.-Bemessungsgrundlage wie der SV-Beitrag. Diese wären die Werbungskosten i.H.v. 5 € und die Sonderausgaben i.H.v. 11 €. Dürfte also ziemlich genau hinkommen ...
Vielen Dank Luk@s, jetzt ist die Berechnung der Lohnsteuer für mich nachvollziehbar.